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1.
Erscheinungsdatum:
27.10.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Rad
Serie:
So
ist
es
richtig,
aber
nur
mit
Schrittgeschwindigkeit.
Überschrift:
So ist es richtig, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit
Zwischenüberschrift:
Katharinenviertel: Radfahren auf roten Seitenstreifen erlaubt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Situation
im
Katharinenviertel
ist
schwierig
und
unübersichtlich.
In
den
Querstraßen
dürfen
Radfahrer
auch
auf
den
roten
Seitenstreifen
fahren.
Im
gestrigen
Bericht
war
irrtümlich
von
einem
Verbot
die
Rede.
Bernd
Schneider
vom
Allgemeinen
Deutschen
Verkehrsclub
(ADFC)
wies
stellvertretend
für
mehrere
Anrufer
darauf
hin,
dass
die
Querstraßen
im
Katharinenviertel
verkehrsberuhigte
Zone
seien.
Deswegen
sei
Radfahren
dort
auch
auf
den
rot
gepflasterten
Seitenstreifen
erlaubt.
Georg
Linke,
Pressesprecher
der
Polizei,
bestätigte
diese
Ansicht
auf
Nachfrage.
In
einer
verkehrsberuhigten
Zone
("
Spielstraßen"
)
dürfen
Räder
wie
Autos
nur
mit
Schrittgeschwindigkeit
fahren.
Aber
"
selbst
bei
langsamer
Fahrweise
sind
Anwohner
von
Radfahrern
nicht
rechtzeitig
zu
erkennen,
wenn
sie
aus
den
Hauseingängen
treten"
,
schreibt
Bernd
Schneider
in
einer
Pressemitteilung.
Der
Bürgerverein
habe
sich
in
der
Folge
damit
beholfen,
rund
um
die
Hauseingänge
kleine
Pflanzenbete
anzulegen,
um
die
Situation
zu
entschärfen.
Bei
Beobachtungen
vor
Ort
zeigt
sich
jedoch,
dass
ein
Großteil
der
Verkehrsteilnehmer
sich
weder
auf
dem
Kopfsteinpflaster
noch
auf
dem
glatten
Pflaster
an
die
vorgegebene
Höchstgeschwindigkeit
hält,
berichten
Anwohner.
Die
Situation
werde
allerdings
auch
häufig
falsch
eingeschätzt,
weshalb
es
immer
wieder
zu
Kontroversen
zwischen
Fußgängern
und
Radfahrern
kommt.
Der
ADFC
hat
nach
eigenen
Angaben
beim
Ausbau
der
Querstraßen
im
Katharinenviertel
Ende
der
Neunzigerjahre
auf
die
für
Radfahrer
ungenügende
Ausgestaltung
der
Kopfsteinpflasterbereiche
hingewiesen.
Um
die
Situation
zu
verbessern,
habe
der
ADFC
gefordert,
"
die
Bereiche
radfahrgerecht
auszugestalten,
möglichst
ebenfalls
mit
glattem
Pflaster,
zumindest
aber
mit
deutlich
besserem
Kopfsteinpflaster."
Sowohl
die
Stadtverwaltung
als
auch
der
Bürgerverein
Katharinenviertel
hätten
die
Forderungen
allerdings
abgelehnt.
Bildtext:
Auf
dem
Kopfsteinpflaster
oder
auf
dem
roten
Seitenstreifen:
Beide
Radfahrer
sind
im
Recht
–
allerdings
nur,
wenn
sie
im
Schritttempo
unterwegs
sind.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
soek
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