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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
So ist es richtig, aber nur mit Schrittgeschwindigkeit
Zwischenüberschrift:
Katharinenviertel: Radfahren auf roten Seitenstreifen erlaubt
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Situation im Katharinenviertel ist schwierig und unübersichtlich. In den Querstraßen dürfen Radfahrer auch auf den roten Seitenstreifen fahren. Im gestrigen Bericht war irrtümlich von einem Verbot die Rede.
Bernd Schneider vom Allgemeinen Deutschen Verkehrsclub (ADFC) wies stellvertretend für mehrere Anrufer darauf hin, dass die Querstraßen im Katharinenviertel verkehrsberuhigte Zone seien. Deswegen sei Radfahren dort auch auf den rot gepflasterten Seitenstreifen erlaubt. Georg Linke, Pressesprecher der Polizei, bestätigte diese Ansicht auf Nachfrage. In einer verkehrsberuhigten Zone (" Spielstraßen") dürfen Räder wie Autos nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Aber " selbst bei langsamer Fahrweise sind Anwohner von Radfahrern nicht rechtzeitig zu erkennen, wenn sie aus den Hauseingängen treten", schreibt Bernd Schneider in einer Pressemitteilung. Der Bürgerverein habe sich in der Folge damit beholfen, rund um die Hauseingänge kleine Pflanzenbete anzulegen, um die Situation zu entschärfen.
Bei Beobachtungen vor Ort zeigt sich jedoch, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer sich weder auf dem Kopfsteinpflaster noch auf dem glatten Pflaster an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit hält, berichten Anwohner. Die Situation werde allerdings auch häufig falsch eingeschätzt, weshalb es immer wieder zu Kontroversen zwischen Fußgängern und Radfahrern kommt.
Der ADFC hat nach eigenen Angaben beim Ausbau der Querstraßen im Katharinenviertel Ende der Neunzigerjahre auf die für Radfahrer ungenügende Ausgestaltung der Kopfsteinpflasterbereiche hingewiesen. Um die Situation zu verbessern, habe der ADFC gefordert, " die Bereiche radfahrgerecht auszugestalten, möglichst ebenfalls mit glattem Pflaster, zumindest aber mit deutlich besserem Kopfsteinpflaster." Sowohl die Stadtverwaltung als auch der Bürgerverein Katharinenviertel hätten die Forderungen allerdings abgelehnt.
Bildtext:
Auf dem Kopfsteinpflaster oder auf dem roten Seitenstreifen: Beide Radfahrer sind im Recht allerdings nur, wenn sie im Schritttempo unterwegs sind.
Foto:
Jörn Martens
Autor:
soek
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