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1.
Erscheinungsdatum:
25.10.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Rad
Serie:
Breite
Wege
und
gute
Sicht.
Überschrift:
Breite Wege und gute Sicht
Zwischenüberschrift:
Auf 45 von 75 Einbahnstraßen darf entgegen der Fahrtrichtung geradelt werden
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Seit
der
Novelle
der
Straßenverkehrs-
Ordnung
von
1997
ist
es
möglich,
Radfahrern
die
Benutzung
von
Einbahnstraßen
entgegen
der
Fahrtrichtung
zu
erlauben.
In
Osnabrück
gibt
es
nach
Auskunft
von
Heike
Stumberg,
Fachdienstleiterin
für
Verkehrsplanung
in
der
Stadtverwaltung,
insgesamt
rund
75
Einbahnstraßen.
Davon
sind
45
für
den
Radverkehr
in
Gegenrichtung
freigegeben.
"
Voraussetzung
ist
eine
ausreichend
breite
Fahrbahn,
sodass
Kfz
und
Rad
sicher
aneinander
vorbeifahren
können"
,
sagt
die
Verkehrsplanerin.
Diese
Einbahnstraßen
sind
mit
Zusatzschildern
gekennzeichnet.
Das
heißt,
unter
dem
rot-
weißen
Schild
"
Einfahrt
verboten"
hängt
das
Zusatzzeichen
"
Radfahrer
frei"
.
Und
unter
den
blau-
weißen,
die
Fahrtrichtung
weisenden
Schildern
"
Einbahnstraße"
befindet
sich
das
Zusatzschild
"
Fahrradverkehr
in
Gegenrichtung"
,
ein
Fahrradpiktogramm
mit
zwei
entgegengesetzten
Pfeilen
darunter.
Wichtig
zu
wissen:
Einbahnstraßen,
in
denen
diese
Zusatzzeichen
fehlen,
dürfen
von
Radfahrern
nur
in
der
für
Autos
erlaubten
Richtung
befahren
werden!
Denn
dass
diese
nicht
für
das
Befahren
in
Gegenrichtung
zugelassen
sind,
hat
gute
Gründe:
Sie
sind
entweder
zu
stark
oder
zu
schnell
befahren
oder
schlicht
zu
schmal.
Zu
haarsträubenden
Situationen
kann
es
für
Fahrradfahrer
aber
auch
dort
kommen,
wo
man
normalerweise
problemlos
gegen
die
Pkw-
Fahrtrichtung
radeln
kann.
Beispiel
Vitihof:
Hier
verhindern
Metallpfosten,
die
von
Anliegern
zum
Be-
und
Entladen
gelegt
werden
können,
eigentlich
das
Parken
auf
dem
kleinen
Platz
am
Brunnen.
Stehen
dort
aber
doch
einmal
Fahrzeuge
und
kommen
gleichzeitig
Autos
aus
Richtung
Hasestraße,
kann
der
Radfahrer
nur
noch
auf
den
sehr
schmalen
Gehweg
ausweichen.
Aufpassen
muss
er
schon
vorher
an
der
Ausfahrt
des
Parkhauses,
weil
Autofahrer
hier
oft
nicht
mit
Radfahrern
rechnen.
Und:
Von
der
Rückseite
der
Tanzschule
Hull
können
auch
Autos
kommen,
obwohl
auf
dem
Gerberhof
eigentlich
nicht
geparkt
werden
darf.
Neben
Parkhaus-
sind
auch
Grundstücksausfahrten
(Höfe,
Privatparkplätze)
Gefahrenzonen,
die
beim
Radfahren
entgegen
der
Fahrtrichtung
von
Einbahnstraßen
besondere
Aufmerksamkeit
erfordern.
Eben
weil
der
Autofahrer
häufig
nur
in
eine
Richtung
schaut.
Grundsätzlich
aber
hält
beispielsweise
Stefan
Moeller
vom
ADAC
Weser-
Ems
das
Radfahren
gegen
die
Einbahnstraßenrichtung
nicht
für
problematisch,
solange
die
Straße
breit
genug
und
nicht
zugeparkt
ist.
Denn
der
Autofahrer,
der
auf
Schilder
achte,
wisse
Bescheid
und
habe
den
Entgegenkommenden
auf
dem
Zweirad
direkt
im
Blickfeld:
"
Auch
hier
sehen
sich
beide
Verkehrsteilnehmer"
,
sagt
er.
Diese
Sichtbarkeit
des
Radfahrers
ist
für
ihn
sogar
ein
"
Gewinn
an
Verkehrssicherheit"
.
Bildtexte:
Erhöhte
Vorsicht
ist
sowohl
für
Pkw-
als
auch
für
Fahrradfahrer
an
der
Ein-
und
Ausfahrt
der
Parkgarage
Vitihof
geboten.
Viele
Autofahrer
rechnen
nicht
mit
entgegenkommenden
Zweiradfahrern,
obwohl
das
Schild
den
Radlern
die
Benutzung
der
hier
beginnenden
Einbahnstraße
in
Gegenrichtung
eindeutig
erlaubt.
Eng
wird
es,
wenn
entgegenkommende
Autos
kurzfristig
parkenden
Anliegern
ausweichen
müssen.
Fotos:
Jörn
Martens
Autor:
Angelika Hitzke