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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Zwei Bremsen müssen sein
Zwischenüberschrift:
Sind Rennrad, Fixed-Gear Bike und Co im Straßenverkehr erlaubt?
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück . Rennräder, Fixied-Gear Bikes und Single-Speed-Räder liegen im Trend und sind auf den Straßen immer häufiger zu sehen. Aber sind diese speziellen Räder im Straßenverkehr auch erlaubt?
Ein Fixed-Gear Bike, kurz Fixie, ist Minimalismus pur. Weniger ist hier mehr. Kein Licht, keine Reflektoren, keine Schutzbleche, keine Klingel und keine Bremsen. Nur das Rad in seiner reinen Form. Ursprünglich kommt es aus dem Bahnradsport. Fahrradkuriere aus New York brachten es in den 1980er-Jahren auf die Straßen, und mittlerweile sind sie auch in deutschen Städten verbreitet.
Das Besondere an dem Fixie ist seine starre (fixed) Nabe. Es hat weder Freilauf, noch Rücktrittbremse. Die Pedale drehen sich immer mit dem Lauf des Hinterrades. Will man die Geschwindigkeit verringern, muss man sich aufrichten, den Oberkörper in Richtung Lenker bewegen und sich mit den Beinen gegen die Laufrichtung der Pedale stemmen. Die Profis nennen das " skidden", und für sie ist es die " Bremse" an dem Rad. Geübte können mit dem Rad vorwärts- und auch rückwärtsfahren. Aber ist das Fixie auch verkehrssicher und im Straßenverkehr überhaupt erlaubt?

Ohne Bremse
Verkehrssicher sind die puristischen Bikes nicht. " Die Räder sind im Straßenverkehr nicht zugelassen, und die starre Nabe zählt auch nicht als Bremse", erklärt Georg Linke, Pressesprecher der Polizeiinspektion Osnabrück. Es stimme zwar, dass durch das Treten entgegengesetzt der Laufrichtung die Geschwindigkeit langsam verringert werde, aber das Fahrrad könne dadurch nicht schnell und sicher zum Stehen gebracht werden. Laut Straßenverkehrsordnung kann eine Bremse nur eine technische Einrichtung sein, nicht aber der Antriebsmechanismus als solcher. " Auf privatem Gelände darf man damit natürlich fahren", sagt Linke.
Fixie-Fahrer Daniel findet das nicht gut: " Das sehe ich nicht ein. Laut Gesetz ist eine Bremse eine Vorrichtung zur Verlangsamung der Geschwindigkeit. Und genau das macht man ja mit dem starren Gang, wenn man kontert, sprich dem Vorwärtsdrang entgegentritt. Und schließlich zählt ja auch die Rücktrittbremse eines Fahrrads als Bremse."
Fixies sind im Straßenverkehr also nicht erlaubt, weil alles, was ein Fahrrad verkehrstauglich macht, an einem Fixie abgebaut ist. Ein Fahrrad, das im Straßenverkehr zugelassen ist, muss eine Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen an Vorder- und Hinterrad haben, einen großen weißen Frontreflektor, eine weiße Frontleuchte, zwei Speichenreflektoren pro Rad, zwei Pedalreflektoren pro Pedal, einen großen roten Rückreflektor und eine rote Schlussleuchte mit Reflektor enthalten. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor.
Von dieser Ausstattung ist das Fixie weit entfernt, aber so wollen es die Liebhaber der Räder ja auch. " Es macht einfach Spaß, und man kann bei dem starren Gang direkt mit der Geschwindigkeit spielen. Außerdem ist es leicht, man kann es ohne Problemeüberall mit hinnehmen und ist schnell unterwegs. Es kann fast nichts kaputtgehen, da es nur aus den nötigsten Teilen besteht", sagt der Fixie-Fan.
Ganz zum Ärger der Polizei. " Die Räder stellen einfach eine Gefahr für den Straßenverkehr dar, das muss man einfach so sagen", betont Linke. Die Polizei darf die Räder konfiszieren, wenn ein Radfahrer immer wieder mit seinem Bahnrad im Straßenverkehr auffällt. Bis zu 50 Stundenkilometer kann so ein Fixie auf den Tacho bringen.
" In Osnabrück gibt es bisher wenig Fixed-Gear-Fahrräder im Straßenverkehr", sagt der Pressesprecher. Er sieht den Trend bisher nicht als Problem für den Straßenverkehr in Osnabrück. " Aber Single-Speed-Räder sind jetzt im Trend . Das sind ganz normale Räder ohne Gangschaltung, aber mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen", sagt Linke und die seien im Straßenverkehr zugelassen.

Nicht zu schnell
Auch Rennräder sind im Straßenverkehr erlaubt, sofern sie entsprechend der Straßenverkehrsordnung ausgerüstet sind. Eine Sonderregelung gilt für Rennräder, die leichter als elf Kilogramm sind: Diese brauchen keine fest montierte Lichtanlage. Stattdessen dürfen Radsportler mit batteriebetriebenem Licht fahren.
Für Wilfried Plengemeyer, Geschäftsführer von Radel Bluschke, sind Rennräder " in erster Linie Sportgeräte." Vor allem wegen der gebeugten Sitzposition, die der Fahrer darauf zwangsläufig einnimmt. Außerdem können Fahrer damit hohe Geschwindigkeiten erreichen.
" Radfahrer müssen sich genauso an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wie Autofahrer", sagt Georg Linke von der Pressestelle der Polizei in Osnabrück.

Bildtext:

Nicht erlaubt: Fixie-Fahrer unterwegs am Neuen Graben.

Foto:

Jörn Martens
Autor:
Kathrin Pohlmann/Henning Sökeland


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