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1
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1.
Erscheinungsdatum:
24.10.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Technische
Angaben
zu
Fahrrädern,
die
auf
Grund
der
mangelnden
Verkehrssicherheit
durch
ihre
Konstruktionsart,
ein
Risiko
im
Straßenverkehr
darstellen.
Georg
Linke,
Pressesprecher
der
Polizeiinspektion
Osnabrück,
äußert
sich
zur
Situation.
Überschrift:
Zwei Bremsen müssen sein
Zwischenüberschrift:
Sind Rennrad, Fixed-Gear Bike und Co im Straßenverkehr erlaubt?
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück
.
Rennräder,
Fixied-
Gear
Bikes
und
Single-
Speed-
Räder
liegen
im
Trend
und
sind
auf
den
Straßen
immer
häufiger
zu
sehen.
Aber
sind
diese
speziellen
Räder
im
Straßenverkehr
auch
erlaubt?
Ein
Fixed-
Gear
Bike,
kurz
Fixie,
ist
Minimalismus
pur.
Weniger
ist
hier
mehr.
Kein
Licht,
keine
Reflektoren,
keine
Schutzbleche,
keine
Klingel
und
keine
Bremsen.
Nur
das
Rad
in
seiner
reinen
Form.
Ursprünglich
kommt
es
aus
dem
Bahnradsport.
Fahrradkuriere
aus
New
York
brachten
es
in
den
1980er-
Jahren
auf
die
Straßen,
und
mittlerweile
sind
sie
auch
in
deutschen
Städten
verbreitet.
Das
Besondere
an
dem
Fixie
ist
seine
starre
(fixed)
Nabe.
Es
hat
weder
Freilauf,
noch
Rücktrittbremse.
Die
Pedale
drehen
sich
immer
mit
dem
Lauf
des
Hinterrades.
Will
man
die
Geschwindigkeit
verringern,
muss
man
sich
aufrichten,
den
Oberkörper
in
Richtung
Lenker
bewegen
und
sich
mit
den
Beinen
gegen
die
Laufrichtung
der
Pedale
stemmen.
Die
Profis
nennen
das
"
skidden"
,
und
für
sie
ist
es
die
"
Bremse"
an
dem
Rad.
Geübte
können
mit
dem
Rad
vorwärts-
und
auch
rückwärtsfahren.
Aber
ist
das
Fixie
auch
verkehrssicher
und
im
Straßenverkehr
überhaupt
erlaubt?
Ohne
Bremse
Verkehrssicher
sind
die
puristischen
Bikes
nicht.
"
Die
Räder
sind
im
Straßenverkehr
nicht
zugelassen,
und
die
starre
Nabe
zählt
auch
nicht
als
Bremse"
,
erklärt
Georg
Linke,
Pressesprecher
der
Polizeiinspektion
Osnabrück.
Es
stimme
zwar,
dass
durch
das
Treten
entgegengesetzt
der
Laufrichtung
die
Geschwindigkeit
langsam
verringert
werde,
aber
das
Fahrrad
könne
dadurch
nicht
schnell
und
sicher
zum
Stehen
gebracht
werden.
Laut
Straßenverkehrsordnung
kann
eine
Bremse
nur
eine
technische
Einrichtung
sein,
nicht
aber
der
Antriebsmechanismus
als
solcher.
"
Auf
privatem
Gelände
darf
man
damit
natürlich
fahren"
,
sagt
Linke.
Fixie-
Fahrer
Daniel
findet
das
nicht
gut:
"
Das
sehe
ich
nicht
ein.
Laut
Gesetz
ist
eine
Bremse
eine
Vorrichtung
zur
Verlangsamung
der
Geschwindigkeit.
Und
genau
das
macht
man
ja
mit
dem
starren
Gang,
wenn
man
kontert,
sprich
dem
Vorwärtsdrang
entgegentritt.
Und
schließlich
zählt
ja
auch
die
Rücktrittbremse
eines
Fahrrads
als
Bremse."
Fixies
sind
im
Straßenverkehr
also
nicht
erlaubt,
weil
alles,
was
ein
Fahrrad
verkehrstauglich
macht,
an
einem
Fixie
abgebaut
ist.
Ein
Fahrrad,
das
im
Straßenverkehr
zugelassen
ist,
muss
eine
Klingel,
zwei
voneinander
unabhängige
Bremsen
an
Vorder-
und
Hinterrad
haben,
einen
großen
weißen
Frontreflektor,
eine
weiße
Frontleuchte,
zwei
Speichenreflektoren
pro
Rad,
zwei
Pedalreflektoren
pro
Pedal,
einen
großen
roten
Rückreflektor
und
eine
rote
Schlussleuchte
mit
Reflektor
enthalten.
So
sieht
es
die
Straßenverkehrsordnung
vor.
Von
dieser
Ausstattung
ist
das
Fixie
weit
entfernt,
aber
so
wollen
es
die
Liebhaber
der
Räder
ja
auch.
"
Es
macht
einfach
Spaß,
und
man
kann
bei
dem
starren
Gang
direkt
mit
der
Geschwindigkeit
spielen.
Außerdem
ist
es
leicht,
man
kann
es
ohne
Problemeüberall
mit
hinnehmen
und
ist
schnell
unterwegs.
Es
kann
fast
nichts
kaputtgehen,
da
es
nur
aus
den
nötigsten
Teilen
besteht"
,
sagt
der
Fixie-
Fan.
Ganz
zum
Ärger
der
Polizei.
"
Die
Räder
stellen
einfach
eine
Gefahr
für
den
Straßenverkehr
dar,
das
muss
man
einfach
so
sagen"
,
betont
Linke.
Die
Polizei
darf
die
Räder
konfiszieren,
wenn
ein
Radfahrer
immer
wieder
mit
seinem
Bahnrad
im
Straßenverkehr
auffällt.
Bis
zu
50
Stundenkilometer
kann
so
ein
Fixie
auf
den
Tacho
bringen.
"
In
Osnabrück
gibt
es
bisher
wenig
Fixed-
Gear-
Fahrräder
im
Straßenverkehr"
,
sagt
der
Pressesprecher.
Er
sieht
den
Trend
bisher
nicht
als
Problem
für
den
Straßenverkehr
in
Osnabrück.
"
Aber
Single-
Speed-
Räder
sind
jetzt
im
Trend
.
Das
sind
ganz
normale
Räder
ohne
Gangschaltung,
aber
mit
zwei
voneinander
unabhängigen
Bremsen"
,
sagt
Linke
und
die
seien
im
Straßenverkehr
zugelassen.
Nicht
zu
schnell
Auch
Rennräder
sind
im
Straßenverkehr
erlaubt,
sofern
sie
entsprechend
der
Straßenverkehrsordnung
ausgerüstet
sind.
Eine
Sonderregelung
gilt
für
Rennräder,
die
leichter
als
elf
Kilogramm
sind:
Diese
brauchen
keine
fest
montierte
Lichtanlage.
Stattdessen
dürfen
Radsportler
mit
batteriebetriebenem
Licht
fahren.
Für
Wilfried
Plengemeyer,
Geschäftsführer
von
Radel
Bluschke,
sind
Rennräder
"
in
erster
Linie
Sportgeräte."
Vor
allem
wegen
der
gebeugten
Sitzposition,
die
der
Fahrer
darauf
zwangsläufig
einnimmt.
Außerdem
können
Fahrer
damit
hohe
Geschwindigkeiten
erreichen.
"
Radfahrer
müssen
sich
genauso
an
Geschwindigkeitsbegrenzungen
halten
wie
Autofahrer"
,
sagt
Georg
Linke
von
der
Pressestelle
der
Polizei
in
Osnabrück.
Bildtext:
Nicht
erlaubt:
Fixie-
Fahrer
unterwegs
am
Neuen
Graben.
Foto:
Jörn
Martens
Autor:
Kathrin Pohlmann/Henning Sökeland