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1.
Erscheinungsdatum:
17.08.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Stadt
hindert
durch
Vorkaufsrecht
Privatmann
am
Verkauf
seiner
Immobilie.
Der
Vorgarten
des
Hauses
soll
durch
die
Vergrößerung
einer
Bushaltestelle
im
Bereich
Hausnummer
214
weichen.
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
lenkt
ein.
Fahrbahnbreite
ist
ausschlaggebend.
Überschrift:
Ihre Vorgärten geben sie nicht her
Zwischenüberschrift:
Sutthauser Straße: Anwohner wehren sich gegen Erweiterung einer Bushaltestelle
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Weil
die
Stadt
eine
Bushaltestelle
vergrößern
will,
kann
Ralf
Hilkmann
sein
Haus
nicht
verkaufen.
Der
schon
ausgehandelte
Kaufvertrag
ist
geplatzt.
So
hat
es
die
Stadt
zwar
nicht
beabsichtigt,
aber
der
Geschäftsmann
fühlt
sich
hereingelegt.
Er
ist
stocksauer
und
wehrt
sich
gegen
die
Planung.
Seine
Nachbarn
schließen
sich
dem
Protest
an.
Wenn
einer
sein
Häuschen
verkaufen
will,
ist
das
Vorkaufsrecht
der
Stadt
meist
reine
Formsache.
Nicht
so
bei
Ralf
Hilkmann
an
der
Sutthauser
Straße
214.
Der
Kaufvertrag
für
das
Vierfamilienhaus
war
schon
notariell
beurkundet,
da
meldete
die
Stadt
ihre
Ansprüche
an.
Nicht
auf
die
gesamte
Immobilie,
sondern
nur
auf
den
Vorgarten.
Der
sollte
abgetrennt
und
für
125
Euro
pro
Quadratmeter
städtisches
Eigentum
werden.
Als
der
Käufer
des
Hauses
davon
erfuhr,
wollte
er
von
dem
Geschäft
nichts
mehr
wissen.
Ralf
Hilkmann
kann
jetzt
nur
noch
hoffen,
dass
sich
ein
neuer
Interessent
findet,
dem
der
Vorgarten
nicht
so
wichtig
ist.
Oder
dass
die
Stadt
es
sich
andersüberlegt.
Immerhin
gibt
es
Signale,
dass
die
Angelegenheit
noch
einmal
überdacht
werden
soll.
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
kündigte
auf
Anfrage
unserer
Zeitung
jedenfalls
weitere
Gespräche
an.
Für
eine
Vergrößerung
der
Bushaltestelle
"
Kesselschmiede"
gebe
es
aber
gute
Argumente,
sagt
Schürings.
Immer
wieder
komme
es
auf
diesem
Straßenabschnitt
zu
Problemen
mit
der
Verkehrsabwicklung,
weil
die
Haltebucht
sehr
schmal
sei:
"
Wenn
ein
Bus
hält
und
ein
Lkw
vorbeifährt,
wird
es
schon
eng."
Dazu
komme,
dass
der
Radweg
mit
einem
Meter
Breite
ebenfalls
unterdimensioniert
sei
–
nach
den
Bestimmungen
müsste
er
mindestens
1,
60
m
aufweisen.
Der
Plan
für
die
Erweiterung
der
Bushaltestelle
wurde
schon
1975
beschlossen.
Er
sieht
vor,
dass
ein
Teil
der
Vorgartenfläche
öffentliche
Verkehrsfläche
werden
soll
–
in
diesem
Fall
also
Gehweg.
Beim
Kauf
der
Flächen
setze
die
Stadt
auf
Freiwilligkeit,
sagt
Schürings.
Der
Ausbau
sei
für
2012/
2013
vorgesehen.
Vor
diesem
Hintergrund
sei
es
sinnvoll,
auf
längere
Sicht
die
erforderlichen
Grundstücke
zu
erwerben.
Ralf
Hilkmann
und
seine
Nachbarn,
Heide
und
Erwin
Fiedeldei,
wollen
der
Stadt
einen
Strich
durch
die
Rechnung
machen.
Sie
halten
den
Ausbau
der
Bushaltestelle
für
ein
überflüssiges
Prestigeprojekt.
Dafür
wollen
sie
ihre
Vorgärten
nicht
abgeben.
Bildtext:
"
Nicht
mit
uns!
",
sagen
Ralf
Hilkmann,
Heide
und
Erwin
Fiedeldei,
wenn
es
um
ihre
Vorgärten
geht.
Foto:
Egmont
Seiler
KOMMENTAR
Argumentesind
besser
Gemeinnutz
geht
vor
Eigennutz.
Wenn
das
kommunale
Uhrwerk
funktionieren
soll,
müssen
Einzelne
im
Zweifel
zurückstecken.
Das
lässt
sich
Betroffenen
naturgemäß
nicht
leicht
vermitteln.
Deshalb
ist
es
unerlässlich,
die
Entscheidungsprozesse
transparent
zu
machen
und
die
Beteiligten
daran
mitwirken
zu
lassen.
An
der
Sutthauser
Straße
ist
das
nur
formal
geschehen.
Erst
durch
einen
geplatzten
Kaufvertrag
kam
heraus,
dass
es
konkrete
Pläne
gibt,
die
Bushaltestelle
auf
Kosten
der
Vorgärten
zu
vergrößern.
Statt
überfallartig
mit
dem
Vorkaufsrecht
einzuschreiten,
hätte
die
Stadt
besser
gute
Argumente
auf
den
Tisch
gelegt.
Die
regen
vielleicht
eher
zur
Nachdenklichkeit
an.
Und
nicht
sofort
zum
Trotz.
rll@
noz.de
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert