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1.
Erscheinungsdatum:
13.07.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Uneinigkeiten
könnten
Wasserversorgung
in
Frage
stellen.
Alte
Verträge
sollen
nicht
übernommen
werden.
Überschrift:
Wasserwerk Düstrup in Gefahr
Zwischenüberschrift:
Alte Verträge sorgen für Probleme auf Gelände des ehemaligen Rittergutes Sandfort
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Streitigkeiten
um
die
Kosten
für
einige
Kubikmeter
Wasser
und
Abwasser
könnten
dafür
sorgen,
dass
Osnabrück
künftig
das
Wasserwerk
Düstrup
abschalten
und
damit
auf
30
Prozent
des
Frischwassers
verzichten
müsste.
Denn
das
Wasserwerk
Düstrup
ist
Teil
der
städtischen
Wasserversorgung.
In
einer
Verhandlung
vor
dem
Verwaltungsgericht
ging
es
gestern
letztlich
um
diese
Frage.
Die
Verträge
stammen
aus
den
Jahren
1904
und
1906.
Damals
war
das
Gut
Sandfort
in
Voxtrup
noch
ein
Rittergut.
Und
mit
der
Stadt
Osnabrück
wurde
vereinbart,
dass
diese
auf
dem
Gelände
Wasser
entnehmen
und
auch
die
Versorgungsleitungen
über
das
Grundstück
des
Rittergutes
führen
darf.
Als
Gegenleistung
erhielt
das
Rittergut
bis
zu
25
Kubikmeter
Wasser
täglich
kostenlos,
und
es
wurde
auch
eine
Anbindung
an
die
zukünftige
Abwasserleitung
vereinbart.
Doch
hierzu
fehlt
in
dem
Vertrag
das
Wort
"
kostenlos"
.
Und
darum
will
die
Stadt
Osnabrück
eine
kostenlose
Entwässerung
für
einen
Eigentümer,
der
einen
Teil
des
ehemaligen
Grundbesitzes
des
Rittergutes
erworben
hat,
nicht
gelten
lassen.
Aber
auch
die
Gebühr
für
Frischwasser
stand
gestern
vor
dem
Verwaltungsgericht
anfangs
zur
Diskussion.
Der
neue
Grundbesitzer
macht
Ansprüche
aus
den
alten
Verträgen
geltend:
unentgeltliche
Abwasserabnahme
durch
die
Stadt
Osnabrück
und
eine
teilweise
unentgeltliche
Wasserbelieferung
durch
die
Stadtwerke
Osnabrück,
die
das
Wasserrecht
1965
von
der
Stadt
übernommen
haben.
Die
von
Stadt
und
Stadtwerken
geforderten
Zahlungen
will
der
Eigentümer
nicht
leisten.
Denn
er
hat
kein
Verständnis
für
die
unentgeltliche
Belastung
durch
Stadt
und
Stadtwerke.
Diese
berufen
sich
ebenfalls
auf
die
alten
Verträge,
aber
nur
auf
ihre
Ansprüche,
die
Flurstücke
zum
Teil
für
Wasserrohrleitungen,
Regenwasserkanäle
und
zum
Betrieb
von
Wasserwerksanlagen
zu
nutzen.
Nur
diese
Rechte
wurden
damals
auch
ins
Grundbuch
eingetragen.
Ihrer
Meinung
nach
sind
die
alten
Verträge
nicht
mehr
gültig.
Im
Übrigen
seien
die
Streitigkeiten,
die
es
auch
früher
schon
gegeben
habe,
durch
eine
Erklärung
eines
Vorbesitzers
bereits
zugunsten
der
Stadt
beigelegt
worden.
Für
das
Verwaltungsgericht
stellte
sich
jetzt
allerdings
die
Frage,
ob
die
Grundbucheinträge
heute
überhaupt
noch
Gültigkeit
haben.
Die
Rechte
bei
den
Weiterverkäufen
seien
in
der
Vergangenheit
wohl
kaum
weitergegeben
worden,
so
auch
der
Anwalt
der
Klägerfamilie.
Die
Gegenleistungen
seien
in
den
Wirren
der
Zeit
mit
Sicherheit
untergegangen.
Darum
riet
der
Vorsitzende
des
Verwaltungsgerichts
auch
zum
Vergleich.
Sollte
es
keine
Einigung
geben,
muss
auch
über
die
Rechte
von
Stadt
und
Stadtwerken
entschieden
werden.
Und
da
machte
das
Gericht
wenig
Hoffnung,
dass
diese
Rechte
noch
gelten.
Der
Anwalt
der
Kläger
hat
auch
deren
Löschung
beantragt.
Dieser
Antrag
wird
aber
nur
weiterverfolgt,
sollte
es
nicht
zur
Einigung
kommen.
Der
Vergleich
sieht
vor,
dass
Stadt
und
Stadtwerke
weiter
die
Flurstücke
nutzen
dürfen.
Als
Gegenleistung
bekommt
der
Kläger
bis
zu
500
Kubikmeter
Frischwasser
im
Jahr
für
seine
fünfköpfige
Familie
kostenfrei,
und
die
Abwassergebühren,
auf
die
die
Stadt
Osnabrück
laut
deren
Vertreter
vor
Gericht
nicht
verzichten
will,
werden
von
den
Stadtwerken
erstattet.
Für
die
Stadtwerke
geht
es
um
800
Euro
im
Jahr.
Für
den
Vorsitzenden
Richter
eine
"
Marginalie"
. "
Geben
Sie
dem
Mann,
was
er
will,
und
schöpfen
Sie
weiter
Wasser"
,
so
der
Richter.
Die
Rechtsvertreterin
der
Stadtwerke
will
diesen
Vorschlag
mit
dem
Vorstand
der
Stadtwerke
besprechen.
Innerhalb
der
nächsten
drei
Wochen
muss
das
Ergebnis
bei
Gericht
vorliegen.
Bildtext:
Auch
die
Druckleitung
des
Wasserwerks
Düstrup
geht
über
das
Gelände
Gut
Sandfort.
Foto:
Michael
Hehmann
Autor:
Heinz Schliehe