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1
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1.
Erscheinungsdatum:
30.07.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Stadtführungen
über
kriminelle
Handlungen
und
deren
Folgen
im
Frühneuzeitlichen
Osnabrück.
Überschrift:
Als der Henker versagte
Zwischenüberschrift:
Stadtführung von Zeitseeing beleuchtet historische Kriminalfälle in Osnabrück
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Unter
dem
Motto
"
Mord
und
Totschlag"
veranstaltet
Zeit
seeing
seit
einiger
Zeit
Stadtführungen,
die
ihren
Fokus
auf
Mordfälle,
Gerichtsprozesse
und
Urteilsvollstreckungen
im
frühneuzeitlichen
Osnabrück
richtet.
Beispiel
gefällig?
Im
Jahr
1720
kauft
ein
Mann
ein
Haus
in
der
Altstadt.
Bezahlen
kann
er
es
zwar
nicht,
bewohnen
möchte
er
es
aber
schon.
Also
erschlägt
er
kurzerhand
den
Verkäufer
und
vergräbt
ihn
in
der
Küche.
Dessen
Verschwinden
bleibt
indes
nicht
lange
unbemerkt.
Die
Leiche
wird
gefunden,
der
insolvente
Hauskäufer
letztlich
vor
der
Stadt
gerädert.
Wer
den
Ausführungen
von
Martin
Hegge
lauscht,
dem
gereichen
starke
Nerven
sicher
nicht
zum
Nachteil.
Zwar
begleitet
–
die
Distanz
zum
Geschehenen
macht′s
möglich
–
stets
ein
gewisses
Augenzwinkern
oder
die
ein
oder
andere
handfeste
Zote
die
Schilderungen
des
Stadtführers.
Aber
eben
auch
jede
Menge
Details:
Als
Hegge
von
einer
Kindermörderin
berichtet,
für
deren
Enthauptung
der
Henker
auf
dem
Marktplatz
vier
Schwerthiebe
benötigte,
wirkt
der
ein
oder
andere
Zuhörer
dann
doch
eine
Nuance
blasser
um
die
Nasenspitze.
Die
Ursache
der
nicht
ganz
planmäßig
verlaufenen
Hinrichtung
klingt
dann
aus
heutiger
Sicht
aber
schon
wieder
so
grotesk,
dass
trotz
aller
Tragik
doch
das
Komische
überwiegt:
Der
etatmäßige
Scharfrichter
–
in
Osnabrück
ein
akzeptierter
Beruf
–
befand
sich
gerade
auf
Wanderschaft,
um
sein
"
Handwerk"
zu
erlernen,
ein
Ungelernter
wurde
also
mit
der
Hinrichtung
beauftragt.
Statt
seine
mangelnde
Professionalität
einzugestehen,
schob
dieser
hinterher
aber
alle
Schuld
auf
einen
Priester.
Der,
zum
Beistand
der
Delinquentin
bestellt,
habe
nämlich
zu
nahe
bei
ihm
am
Schafott
verweilt
und
dadurch
die
Hinrichtung
erschwert.
45
Todesurteile
Insgesamt
bewegt
sich
die
Zahl
der
Hinrichtungen
in
Osnabrück
in
einem
überschaubaren
Rahmen;
zwischen
1716
und
1769
beispielsweise
sind
derzeit
45
vollstreckte
Todesurteile
bekannt.
Dafür
lassen
sich
zwei
Gründe
finden:
Zum
einen
sicherte
ein
auf
Barbarossa
zurückgehendes
Privileg
der
Stadt
Osnabrück
und
ihren
Bewohnern
eine
vom
Landesherren
unabhängige
Rechtsprechung
zu.
Dem
Landesherren
–
im
Falle
Osnabrücks
der
Fürstbischof
–
mussten
Urteile
nur
dann
vorgelegt
werden,
wenn
sie
auf
Tod
oder
Landesverweis
lauteten.
Um
den
Fürstbischof
möglichst
aus
städtischen
Angelegenheiten
fernzuhalten
–
das
Verhältnis
der
Osnabrücker
zu
ihrem
Landesherren
war
traditionell
kühl
–
entschied
man
daher
nach
Möglichkeit
nicht
auf
"
Tod"
,
sondern
verurteilte
zu
Geld-
oder
kurzen
Freiheitsstrafen,
die
im
Bürgergehorsam
oder
im
"
Ziehbürken"
,
einem
zugigen
Kellerloch
unter
dem
Rathaus,
verbüßt
wurden.
Zudem
wurde
vor
dem
Hintergrund
der
Aufklärung
das
Todesurteil
im
18.
Jahrhundert
zunehmend
unpopulär.
Zwar
verteidigte
beispielsweise
Justus
Möser
die
Todesstrafe
mit
der
nicht
uninteressanten
Begründung,
dass
die
Möglichkeit
des
Staates
zur
Anwendung
einer
Todesstrafe
ihn
zugleich
dazu
befähige,
seinen
Untertanen
durch
Nicht-
Anwendung
das
Leben
zu
schenken.
Aber
nichtsdestotrotz:
Ab
1769
war
die
Todesstrafe
in
Osnabrück
de
facto
abgeschafft.
Zuchthaus
am
Neumarkt
Der
Grund
führt
aus
der
Altstadt
zum
Neumarkt:
Etwa
dort,
wo
heute
das
Landgericht
steht,
eröffnete
in
jenem
Jahr
das
erste
Osnabrücker
Zuchthaus.
Von
Fürstbischof
Clemens
August
bereits
1755
in
Auftrag
gegeben,
stieß
der
Bau
des
Gefängnisses
lange
auf
den
Widerstand
der
Stadt,
da
mit
seiner
Inbetriebnahme
auch
Landestruppen
in
die
Stadt
kamen
–
die
im
Zweifelsfall
auch
gegen
eine
allzu
aufmüpfige
Bürgerschaft
hätten
eingesetzt
werden
können.
Letztlich
führte
die
Einrichtung
des
Gefängnisses
zu
vermehrten
Eingriffen
des
Fürstbischofs
in
die
städtische
Justiz:
Um
den
Betrieb
des
Zuchthauses
zu
rechtfertigen,
benötigte
der
Fürstbischof
schließlich
Insassen;
so
wurden
Todesurteile
und
Landesverweise
fortan
bis
zum
Ende
des
Fürstbischoftums
1803
in
Haftstrafen
umgewandelt.
Führungen
von
Mai
bis
Dezember
jeden
3.
Donnerstag
im
Monat,
19
Uhr,
Treff
am
Löwenpudel.
Kosten:
Erwachsene
6
Euro,
Kinder
(bis
16
Jahre)
3
Euro.
www.osnabrueck-
stadtfuehrungen.de.
Bildtext:
Gruselige
Geschichten
von
Mord
und
Totschlag
erzählt
Martin
Hegge.
Foto:
Egmont
Seiler
Autor:
Markus Pöhlking