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1.
Erscheinungsdatum:
07.02.1866
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Fortsetzung
und
Schluss
des
Artikels
über
die
Trockenlegung
der
Wüste
(vgl.
OA,
06.02.1866)
Überschrift:
Ueber Trockenlegung und Entwässerung der Südwestseite unserer Vaterstadt
Zwischenüberschrift:
Fortsetzung und Schluß aus No. 29
Artikel:
Originaltext:
Daß
die
Neustadt
mit
ihren
nierigen
gelegenen
Grundstücken
im
Wasser
steckt,
liegt
nur
lediglich
darin,
daß
die
Wasserzüge
dort
nicht
der
Art
sind,
das
dort
sich
sammelde
Wasser
vom
Nahner-
und
Wulfterturm
ab
an
von
den
Hörner
Bauerschaftsgründen
hin,
welche
alle
nach
der
Wüste
ihren
Abfluß
haben,
gehörig
schlucken
zu
können.
Weil
diese
Wasserzüge
aber
bei
der
Stadt
einen
freien
und
raschen
Abfluß
nicht
finden,
so
muß
das
Wasser
nothwendig
in
den
Boden
versinken,
darin
flagniren,
d.
h.
in
Fäulnis
übergehen
oder
flocken,
wodurch
denn
der
Boden
nothwendig
kaltgründig
werden
muß;
diese
Anschauung
hat
auch
schon
der
ehrenwerthe
Oberstl.
von
dem
Bussche
in
seinem
vorgedachten
Promemoria
ausgesprochen.
Die
Neustadt,
sollte
man
glauben,
müßte
bei
ihrer
hohen
lage
der
trockenste
Theil
der
Stadt
sein,
da
ja
bekanntlich
das
Gefälle
vom
Johannisthore
bis
zur
Hase
am
Hasethore
einige
zwanzig
Fuß
beträgt,
welches
an
der
Ost-
und
Westseite
der
Stadt
auch
nothwendig
gleich
sein
muß,
indem
das
Wasser
bei
der
Petersburg
sich
trennt
und
unter
bei
der
Vitt-
Bastion
der
Robbenburg
gegenüber
sich
wieder
in
der
Hase
einmündet.
Bedenkt
man
nun
endlich,
daß
die
vorhin
schon
aufgeführten
Grundstücke
der
Martinianer-
und
Neustädter
Laischaft
nach
einer
vor
etwa
10
Jahren
aufgestellten
Berechnung
einen
Flächenraum
von
mehr
als
3000
kalenberger
Morgen
enthalten,
daß
alles
Wasser,
welches
in
diesem
großen
Kreis
entspringt,
und
vom
Himmel
fällt,
vom
Johannisthore
ab
an
der
Westseite
der
Stadt
entlang
nach
der
Hase
hin
seinen
Abfluß
suchen
muß,
da
die
früheren
2
Kanäle,
die
das
Wasser
von
der
Wüste
geleitet
(Vergleiche
der
Stadt
Osnabrück
Verordung,
die
Verbesserung
der
Wüste
betreffend,
vom
7.
August
1781)
;
bedenkt
man
ferner,
daß
bis
dazu
vorhandenen
Abzugsgräben
nicht
gehörig
rein
gehalten
und
ausgemodert,
daneben
mit
vielen
Stauungen
zum
Ueberfluß
und
Nachtheil
der
Anlieger
und
sonstigen
Betheiligten
versehen
sind;
dann
wird
es
jedem,
der
sehen
und
begreifen
mit
klar
werden,
daß
hier
eine
durchgreifende
Abhälfe
Roth
thut.
Schließlich
wollen
wir
des
Beispiels
wegen
die
Entwässerung
der
altstädter
Wüste
besprechen,
und
hören,
was
darüber
schon
vor
beinahe
hundert
Jahren
der
Biedermann
Oberstl.
v.
d.
Bussche
gedacht
und
geschrieben
hat:
"
Der
obere
Theil
der
Wüste
bey
den
Blumenhallen
hat
sichtbaren
Fall.
Daß
aber
solche
Gegend
sumpfigt
ist
und
bleibet,
entsteht
daher,
daß
sich
in
den
Leyschafts
Kämpfen
und
Blumenhaller
Teichen
verschiedene
Quellen
hervorgethan,
deren
Abfluß
nicht
anders
als
durch
die
sog.
Wellenbache,
die
ihren
Ursprung
aus
Lodtmanns
obern
Theile
(die
nachherige
Thorbecken)
nimmt,
bewirkt
werden
kann.
--
Dieser
Bach
ist
übel
geleite.
--
Denn
um
die
Teiche
bey
den
Blumenhallen
nicht
genug
verwahret
sind,
so
quillet
das
Wasser
durch
den
sumpfigen
Boden
nach
den
niederen
Theilen
der
Wüste
zu
und
mache
den
gleich
hochliegenden
Boden
unfruchtbar."
Diese
Auffassung
bestädigte
die
Erfahrung
vollkommen,
und
sie
bestanden
noch
bei
der
Wüstentheilung
im
JAhre
1831.
--
Die
vier
Blumenhallen
waren
alle
mit
Teichen
umgeben,
der
oben
gedachte
Wellenbach
floß
von
Teichen
der
beiden
ersten
Blumenhallen
ab
an
dem
Wege
nach
Hörne
entlang
nach
dem
Achelkampe,
dann
durch
die
Rötefrube
nach
dem
oberen
Ende
des
großen
Kanals.
Hierdurch
war
der
obere
Theil
der
Wüste
mit
stehendem
und
fließendem
Wasser
umgeben.
Zu
diesem
Uebelstande
gesellte
sich
noch
der,
daß
bei
Theilung
der
Wüste
der
Heger-
Laischaft,
die
ihre
Abfindung
in
dem
hochliegenden
hinteen
Theile
der
Wüste
erhalten
hatte,
das
alleinige
Flößungsrecht
aus
den
obigen
Gewässern
zugestanden
war,
wodurch
denn
ein
fortwöhrender
hoher
Wasserstand
bedingt
wurde.
So
sehr
sich
die
Martinianer-
Laischaft
bemühte,
ihre
Wüstengründe
zu
entwässern
und
zu
verbessern,
so
übten
die
auf
den
Höhen
befindlichen
Wasser
einen
mislichen
Einfluß
aus
die
unterwärts
liegenden
Grundstücke
aus.
Die
Martinianer-
Laischaft,
die
diesen
Uebelstand
erkannte,
brachte
es
mit
großen
Geldopfern
dahin,
daß
sie
theils
durch
Ankauf
der
betreffenden
Grundstücke,
auf
denen
die
Wasserstände
sich
befanden,
und
durch
sonstige
Bergleiche,
in
den
alleinigen
Besitz
des
Wassers
gelangte.
Damit
wurde
es
möglich,
die
bisher
sumpfigen
Bullenortsgründe
und
einen
großen
Theil
der
unterhalb
der
Blumenhallen
liegenden
sonst
sumpfigen
Wüstengründe
in
fruchbaren
Ackerboden
und
die
durch
Torfbaggern
ausgenutzten
Reviere
zu
Wiesenzurecht
legen
zu
können.
Wenn
jemand
es
sehen
will,
wie
durch
Entwässerung
Grundstücke
zu
verbessern
sind,
der
wird
solches
hier
durch
eigene
Anschauung
bestädigt
finden;
daß
dort,
wo
nur
unwegbarwe
Sumpf
und
Bülte
mit
schlchten
Gräsern
sich
befanden,
jetzt
eine
rege
Boden-
Cultur
zu
finden
ist,
die
die
Mühen
des
Ackerbaueres
reichlich
lohnt,
und
daß
daneben
aus
denjenigen
Grundtheilen
der
Wüste,
die
sich
dazu
eigneten,
gute
Wiesen
geschaffen
sind.
Osnabrück,
im
Februar
1866.
Autor:
Für die Redaction verantworlich R. Meyer