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1.
Erscheinungsdatum:
25.06.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Juristisches
Gezerre
um
die
vor
vier
Jahren
ohne
Baugenehmigung
errichtete
Haseterrasse
am
Alando.
Um
die
Terrasse
einerseits
dem
Betreiber
zu
erhalten,
andererseits
aber
dafür
zu
sorgen,
dass
sie
bei
einem
Nutzungswechsel
des
Gebäudes
wieder
entfernt
wird,
schlossen
Stadt
und
Betreiber
einen
Verpachtungsvertrag.
Überschrift:
Lösung für Alando-Terrasse in Sicht
Zwischenüberschrift:
Pachtvertrag für den ungenehmigt genutzten Bereich des Haseufers vor Abschluss
Artikel:
Originaltext:
Der
schönste
Platz
an
der
Hase
für
Betreiber
und
viele
Gäste,
für
Lokalpolitiker
dagegen
ein
illegales
Bauwerk:
die
Terrasse
am
Alando-
Palais.
Jetzt
sind
Stadt
und
Betreiber
in
letzten
Verhandlungen.Foto:
Jörn
Martens
Osnabrück.
Seit
vor
vier
Jahren
per
Zufall
ans
Licht
kam,
dass
die
Alando-
Terrasse
2005
ohne
Genehmigung
umgebaut
und
vergrößert
worden
war,
beschäftigt
das
Thema
immer
wieder
die
Lokalpolitiker.
Jetzt
stehen
Stadt
und
Eigentümer
vor
der
endgültigen
Regelung
des
leidigen
Themas:
dem
Abschluss
eines
Pachtvertrages
für
die
überbaute
Teilfläche
von
117
Quadratmetern.
Doch
auch
bei
den
finalen
Verhandlungen
geht
es
nicht
ohne
vertragliche
Haken.
Dabei
handelt
es
sich
allerdings
nicht
um
einen
Preispoker.
Die
Stadt
hat
lediglich
Einnahmen
von
jährlich
100
Euro
eingeplant.
Hintergrund
der
Mini-
Summe:
Das
gesamte
Alando-
Areal
wurde
im
vergangenen
Jahr
für
einen
Preis
im
knapp
siebenstelligen
Bereich
an
den
Betreiber
veräußert.
Mit
dem
Paket
dürfte
auch
der
Terrassenbereich
finanziell
abgewickelt
worden
sein.
Allerdings
galt
es
noch
einen
juristischen
Weg
zu
finden,
wie
unwiderruflich
sicherzustellen
ist,
dass
der
Open-
Air-
Bereich
wieder
entfernt
wird,
wenn
die
jetzige
Gastro-
Nutzung
einmal
aufgegeben
wird.
Denn
eins
ist
fraktionsübergreifend
für
die
Ratspolitiker
klar:
Die
zu
groß
geratene
Terrasse
soll
nicht
nachträglich
sanktioniert
werden.
Da
ein
sofortiger
Abriss
als
unverhältnismäßig
eingestuft
wurde,
geht
es
um
eine
in
jeder
Hinsicht
wasserdichte
Lösung.
So
gab
es
Anfang
Juni
im
nicht
öffentlich
tagenden
Betriebsausschuss
Immobilien-
und
Gebäudemanagement
auch
kritische
Worte
von
Ratsvertretern
zum
jetzt
vorliegenden
Verpachtungsvertrag.
Dort
ist
zwar
festgelegt,
dass
der
Pächter
bei
einer
Aufgabe
der
jetzigen
Nutzung
die
Terrasse
"
auf
seine
Kosten
vollständig
zurückbauen
und
die
frühere
naturräumliche
Situation
des
Haseufer-
Raumes
in
Abstimmung
mit
der
Unteren
Wasserbehörde
wiederherstellen"
muss.
Aber
als
unzureichend
wird
der
Passus
angesehen:
"
Eine
bauliche
Veränderung
der
Terrassenanlage
ist
–
unbeschadet
einer
baurechtlichen
Genehmigung
–
vorab
der
Stadt
Osnabrück
anzuzeigen."
Die
Verwaltung
sieht
durch
die
Formulierung
sichergestellt,
dass
der
Pächter
keine
ungewünschten
Baumaßnahmen
durchführt,
da
andernfalls
die
sofortige
Kündigung
des
Vertrages
droht.
Zudem
sei
eine
totale
Überdachung
der
Terrasse
bereits
ausgeschlossen
worden.
Doch
die
Lokalpolitiker
halten
eine
Festlegung
für
sinnvoll,
dass
bei
Veränderungen
neben
dem
baurechtlichen
Okay
auch
noch
eine
privatrechtliche
Genehmigung
durch
die
Stadt
erforderlich
ist.
Tenor
im
Betriebsausschuss:
Nur
so
sind
wir
auf
der
sicheren
Seite.
Bei
einer
privatrechtlichen
Absicherung
hat
die
Stadt
als
Flächeneigentümer
immer
ein
Vetorecht,
auch
wenn
baurechtlich
nichts
gegen
die
Pläne
spricht.
Die
Passage
soll
noch
einmal
nachverhandelt
werden.
Wiedervorlage
möglicherweise
schon
Dienstag
im
vor
der
Ratssitzung
tagenden
Verwaltungsausschuss
(VA)
.
Autor:
Wolfgang Elbers