User Online: 2 | Timeout: 22:46Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
"Fremdkörper mit fünf Geschossen"
Zwischenüberschrift:
Baustopp an der Natruper Straße
Artikel:
Kleinbild
 
Kleinbild
 
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Das Verwaltungsgericht hat eine Baustelle an der Natruper Straße stillgelegt und der Stadt gravierende Fehler vorgeworfen. Sie habe ein Haus genehmigt, das " wie ein fünfgeschossiger Fremdkörper" wirke, obwohl nur zwei Geschosse zulässig seien. Pikant ist, dass der Streit eine 30-jährige Vorgeschichte hat.

Der Keller nimmt schon Gestalt an, aber die Bauarbeiten ruhen. Nur 100 Meter vom Hotel Remarque entfernt wollte die Investorengemeinschaft Helbrecht ein Zehnfamilienhaus am Hang des Westerberges errichten. Obwohl das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Eilverfahren nur über die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs zu entscheiden hatte, ist das Bauvorhaben in seiner bisherigen Form erst einmal infrage gestellt.

Nachbar Günter Weghorst (86) wehrt sich seit Langem gegen die Pläne. Er unterstellt, dass der Bauherr und das Bauordnungsamt der Stadt gemeinsame Sache machten. Und er sieht sich durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück bestätigt.

Zahlreiche Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans habe die Stadt genehmigt, und zwar zu Unrecht, kritisieren die Richter. Im Einzelnen geht es um das Maß der baulichen Nutzung, das mit der überbaubaren Fläche, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl festgelegt ist. Gegen diese Vorgaben sei in teilweise " erheblicher Weise" verstoßen worden.

Die Folge sei, dass ein " von seiner Kubatur her sehr voluminöses Wohngebäude und damit eine dem Baugebiet fremde verdichtete Bebauung zugelassen" wurde.

Auch wenn das Haus formalrechtlich nur zwei Vollgeschosse habe, wirkt es nach Auffassung des Gerichts wie ein fünfgeschossiger Baukörper. Und deshalb konstatiert die Kammer, hier werde gegen die Pflicht verstoßen, " die zulässigen Abmessungen des neuen Gebäudes an der umgebenden Bebauung auszurichten".

Auch einen zu geringen Abstand zum denkmalgeschützten Nachbargebäude beanstandet die Kammer und zieht das Fazit, dass der genehmigte Bau unzulässig sei. Die Stadt könnte nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Ob sie es tut, ist offen. Franz Schürings, der Leiter des Fachbereichs Städtebau, hatte diese Entscheidung nicht erwartet. Wegen der sensiblen Aufgabenstellung habe die Stadt die Trauf- und Firsthöhen penibel festgelegt, versichert er. Und diese Vorgaben würden natürlich auch eingehalten.

Schürings kann sich vorstellen, dass der Bauherr sein Projekt nun reduziert, um weiterbauen zu können. Auf eine endgültige Gerichtsentscheidung zu warten könne sehr langwierig sein, gibt er zu bedenken.

Das sehen die Investoren ähnlich. " Wir müssen zurzeit mit der Entscheidung leben", sagt Hinnerk Helbrecht für die Bauherrengemeinschaft. Er lässt offen, ob sein Büro die Pläne ändert und das Haus eine Nummer kleiner baut. Helbrecht macht deutlich, dass er die Sache anders sieht als sein Nachbar: " Wir denken, dass sich das Gebäude schon einfügt." Die benachbarte Villa des Klägers sei jedenfalls " definitiv höher" als der Neubau".

Bildtext:

Baustelle stillgelegt: Günter Weghorst hat gegen die Baugenehmigung geklagt und in einer Eilentscheidung recht bekommen.

Foto:

Foto: Uwe Lewandowski


Anfang der Liste Ende der Liste