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1.
Erscheinungsdatum:
18.06.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Stadt
genehmigt
fragwürdigen
Bebauungsplan.
Nachbar
Günter
Weghorst
wehrt
sich
gegen
die
Baumaßnahme.
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau
über
zulässige
Abmessungen.
Kommentar:
Die
Stadt
in
der
Kritik.
Überschrift:
"Fremdkörper mit fünf Geschossen"
Zwischenüberschrift:
Baustopp an der Natruper Straße
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Das
Verwaltungsgericht
hat
eine
Baustelle
an
der
Natruper
Straße
stillgelegt
und
der
Stadt
gravierende
Fehler
vorgeworfen.
Sie
habe
ein
Haus
genehmigt,
das
"
wie
ein
fünfgeschossiger
Fremdkörper"
wirke,
obwohl
nur
zwei
Geschosse
zulässig
seien.
Pikant
ist,
dass
der
Streit
eine
30-
jährige
Vorgeschichte
hat.
Der
Keller
nimmt
schon
Gestalt
an,
aber
die
Bauarbeiten
ruhen.
Nur
100
Meter
vom
Hotel
Remarque
entfernt
wollte
die
Investorengemeinschaft
Helbrecht
ein
Zehnfamilienhaus
am
Hang
des
Westerberges
errichten.
Obwohl
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
in
seinem
Eilverfahren
nur
über
die
aufschiebende
Wirkung
eines
Widerspruchs
zu
entscheiden
hatte,
ist
das
Bauvorhaben
in
seiner
bisherigen
Form
erst
einmal
infrage
gestellt.
Nachbar
Günter
Weghorst
(86)
wehrt
sich
seit
Langem
gegen
die
Pläne.
Er
unterstellt,
dass
der
Bauherr
und
das
Bauordnungsamt
der
Stadt
gemeinsame
Sache
machten.
Und
er
sieht
sich
durch
den
Beschluss
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
bestätigt.
Zahlreiche
Befreiungen
von
den
Festsetzungen
des
Bebauungsplans
habe
die
Stadt
genehmigt,
und
zwar
zu
Unrecht,
kritisieren
die
Richter.
Im
Einzelnen
geht
es
um
das
Maß
der
baulichen
Nutzung,
das
mit
der
überbaubaren
Fläche,
der
Grundflächenzahl
und
der
Geschossflächenzahl
festgelegt
ist.
Gegen
diese
Vorgaben
sei
in
teilweise
"
erheblicher
Weise"
verstoßen
worden.
Die
Folge
sei,
dass
ein
"
von
seiner
Kubatur
her
sehr
voluminöses
Wohngebäude
und
damit
eine
dem
Baugebiet
fremde
verdichtete
Bebauung
zugelassen"
wurde.
Auch
wenn
das
Haus
formalrechtlich
nur
zwei
Vollgeschosse
habe,
wirkt
es
nach
Auffassung
des
Gerichts
wie
ein
fünfgeschossiger
Baukörper.
Und
deshalb
konstatiert
die
Kammer,
hier
werde
gegen
die
Pflicht
verstoßen,
"
die
zulässigen
Abmessungen
des
neuen
Gebäudes
an
der
umgebenden
Bebauung
auszurichten"
.
Auch
einen
zu
geringen
Abstand
zum
denkmalgeschützten
Nachbargebäude
beanstandet
die
Kammer
und
zieht
das
Fazit,
dass
der
genehmigte
Bau
unzulässig
sei.
Die
Stadt
könnte
nun
Beschwerde
vor
dem
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
einlegen.
Ob
sie
es
tut,
ist
offen.
Franz
Schürings,
der
Leiter
des
Fachbereichs
Städtebau,
hatte
diese
Entscheidung
nicht
erwartet.
Wegen
der
sensiblen
Aufgabenstellung
habe
die
Stadt
die
Trauf-
und
Firsthöhen
penibel
festgelegt,
versichert
er.
Und
diese
Vorgaben
würden
natürlich
auch
eingehalten.
Schürings
kann
sich
vorstellen,
dass
der
Bauherr
sein
Projekt
nun
reduziert,
um
weiterbauen
zu
können.
Auf
eine
endgültige
Gerichtsentscheidung
zu
warten
könne
sehr
langwierig
sein,
gibt
er
zu
bedenken.
Das
sehen
die
Investoren
ähnlich.
"
Wir
müssen
zurzeit
mit
der
Entscheidung
leben"
,
sagt
Hinnerk
Helbrecht
für
die
Bauherrengemeinschaft.
Er
lässt
offen,
ob
sein
Büro
die
Pläne
ändert
und
das
Haus
eine
Nummer
kleiner
baut.
Helbrecht
macht
deutlich,
dass
er
die
Sache
anders
sieht
als
sein
Nachbar:
"
Wir
denken,
dass
sich
das
Gebäude
schon
einfügt."
Die
benachbarte
Villa
des
Klägers
sei
jedenfalls
"
definitiv
höher"
als
der
Neubau"
.
Bildtext:
Baustelle
stillgelegt:
Günter
Weghorst
hat
gegen
die
Baugenehmigung
geklagt
und
in
einer
Eilentscheidung
recht
bekommen.
Foto:
Foto:
Uwe
Lewandowski