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1.
Erscheinungsdatum:
31.05.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ein
als
Spielplatz
ausgewiesenes,
aber
nie
als
solches
genutztes
Grundstück
in
Widukindland
wird
zur
Bebauung
freigegeben.
Überschrift:
Doppelhaus auf der alten Spielplatzfläche
Zwischenüberschrift:
Bebauungsplan für Stadtteil Widukindland vorgestellt
Artikel:
Originaltext:
hmd
Osnabrück.
Die
nächste
Umwandlung
einer
ursprünglich
als
Spielplatz
vorgesehenen
Fläche
wird
in
Angriff
genommen:
Die
Stadt
möchte
auf
einem
Bereich
zwischen
Rothertstraße
und
Erdbrinkstraße
nun
Wohnbebauung
ermöglichen.
Das
Bauleitverfahren
sieht
nun
die
Auslegung
der
Pläne
vor.
Hintergrund
für
die
Umwandlung
ist
das
gesamtstädtische
Spielplatzkonzept.
Dies
sieht
vor,
dass
einige
Flächen
deutlich
aufgewertet
werden.
Im
Gegenzug
werden
dort
einige
Flächen
aus
den
Bebauungsplänen
gestrichen,
wo
es
nahe
gelegen
andere
Spielplätze
gibt.
Dies
gilt
nun
auch
für
den
Stadtteil
Widukindland:
Der
Bereich
zwischen
Rothertstraße
und
Erdbrinkstraße
wurde
nie
als
Spielplatz
gestaltet,
stattdessen
wurde
von
den
Kindern
ein
alternatives
Angebot
in
Richtung
Bahlweg
genutzt.
Vorgesehen
ist
nun
eine
Wohnbebauung,
wie
sie
auch
auf
den
Nachbargrundstücken
zu
finden
sind,
sagte
Stadtbaurat
Wolfgang
Griesert
bei
der
Planvorstellung.
Dies
würde
bedeuten,
dass
ein
eingeschossiges
Doppelhaus
errichtet
werden
könnte.
Erreichbar
wäre
das
Grundstück
dann
über
einen
Weg,
der
von
der
Rothert-
straße
abgeht.
Bereits
abgeschlossen
ist
eine
Untersuchung,
ob
es
auf
der
Fläche
wertvollen
Baumbestand
gibt,
der
erhalten
werden
sollte.
Laut
Gutachter
gilt
dies
für
die
etwa
80
Jahre
alten
Eichen
in
den
Randbereichen.
Anders
sei
die
Einschätzung
zu
den
Schwarzerlen
im
mittleren
Teil,
denen
nur
eine
geringe
ökologische
Bedeutung
beigemessen
worden
seien,
erläuterte
Fachdienstleiter
Holger
Clodius.
Die
Stadt
hat
für
die
Planungen
das
beschleunigte
Verfahren
gewählt.
Das
bedeutet,
dass
eine
frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
nicht
notwendig
ist.
Stattdessen
erfolgt
nun
die
öffentliche
Auslegung
der
Entwürfe.
Die
Unterlagen
für
den
Bebauungsplan
Nr.
64
(Bahlweg/
Power
Weg)
sind
vom
31.
Mai
bis
1.
Juli
im
Fachbereich
Städtebau,
Dominikanerkloster,
Hasemauer
1,
oder
unter
www.osnabrueck.
de
einzusehen.
Autor:
hmd