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1
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1.
Erscheinungsdatum:
21.05.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Zwei
von
der
Stadt
herausgegebene
Broschüren
informieren
über
Schutzbestimmungen
zum
Artenschutz
bei
Gartenarbeit
und
Hausumbau.
Überschrift:
Artenschutz gilt auch in Haus und Garten
Artikel:
Originaltext:
pm
Osnabrück.
Wann
dürfen
Gehölze
geschnitten
oder
beseitigt
werden?
Was
ist
beim
Um-
oder
Ausbau
von
Gebäuden
zu
beachten,
um
Beeinträchtigungen
von
geschützten
Tieren
zu
vermeiden?
Die
jetzt
von
der
Stadt
Osnabrück
erstellten
Merkblätter
"
Artenschutz
beim
Gehölzschnitt"
und
"
Artenschutz
bei
Bauvorhaben"
geben
Antworten
auf
diese
Fragen
und
informieren
über
weitere
Schutzbestimmungen
für
besonders
geschützte
Tiere.
Viele
Tierarten
sind
heute
in
ihrem
Bestand
gefährdet
oder
vom
Aussterben
bedroht.
Deshalb
sind
sie
und
ihre
Lebensstätten
unter
besonderen
Schutz
gestellt.
Zu
den
bei
uns
wild
lebenden
besonders
geschützten
Tieren
zählen
unter
anderem
alle
Fledermaus-
,
alle
Vogel-
sowie
alle
Amphibien-
und
Reptilienarten.
Nicht
nur
Hecken
und
andere
Gehölze
sind
unverzichtbare
Lebensstätten
für
zahlreiche
besonders
geschützte
Tiere
-
auch
Gebäude
können
Lebensstätten
für
einige
dieser
Arten
bieten.
Daher
sind
bei
Baumaßnahmen
und
bei
der
Gehölzpflege
oder
-
beseitigung
die
Schutzbestimmungen
für
einzelne
Tiere
und
ihre
Fortpflanzungs-
oder
Ruhestätten
zu
beachten.
Die
Merkblätter
zum
Artenschutz
sind
erhältlich
in
der
Bürgerberatung
(Bierstraße
32a)
sowie
beim
städtischen
Fachbereich
Umwelt
im
Stadthaus
1,
Zimmer
520.
Sie
stehen
auch
auf
der
Internetseite
der
Stadt
Osnabrück
unter
www.osnabrueck.de/
artenschutz
zum
Herunterladen
bereit.
Autor:
pm