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1.
Erscheinungsdatum:
29.04.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Ein
Bewohner
des
Landkreises
wird
zu
500
Euro
Geldstrafe
verurteilt,
weil
er
sein
altes
Auto
drei
Jahre
lang
in
der
Natur
stehen
liess,
in
Kauf
nehmend,
dass
Öl
und
Bremsflüssigkeit
ausläuft.
Überschrift:
Verschrotten wäre billiger gewesen
Zwischenüberschrift:
Alfhauser ließ altes Auto drei Jahre lang im Freien stehen - Zu Geldstrafe verurteilt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück/
Alfhausen.
Drei
Jahre
lang
hatte
ein
Alfhauser
seinen
alten
Renault
im
Freien
von
Brennnesseln
überwuchern
lassen.
Die
Batterie
hatte
er
ausgebaut,
doch
Motoröl
und
Bremsflüssigkeit
blieben.
Wegen
Lagerns
gefährlicher
Abfälle
hat
ihn
das
Landgericht
zu
einer
Geldstrafe
von
500
Euro
verurteilt.
Zuvor
lieferten
sich
Angeklagter
und
Staatsanwalt
eine
hitzige
Debatte.
Von
Sandra
Dorn
- „
Der
Wagen
war
technisch
top″,
beteuerte
der
Angeklagte.
„
Dieses
Auto
ist
Müll,
das
ist
ein
Wrack″,
konterte
der
Staatsanwalt,
nachdem
er
die
Beweisfotos
gesehen
hatte:
ein
rotes
Autodach
in
einem
Meer
von
Brennnesseln.
Drei
Jahre
lang
war
der
17
Jahre
alte
Renault
auf
dem
Gehöft
des
Angeklagten
der
Witterung
ausgesetzt.
Bis
ein
Nachbar
die
Polizei
rief.
Das
Amtsgericht
Bersenbrück
hatte
den
Besitzer,
einen
50-
jährigen
Hartz-
IV-
Empfänger,
wegen
unerlaubten
Umgangs
mit
gefährlichen
Abfällen
bereits
im
November
2010
zu
einer
Geldstrafe
von
700
Euro
verurteilt.
Der
Mann
war
sich
keiner
Schuld
bewusst
und
ging
in
Berufung.
Immerhin
sei
kein
Öl
ausgetreten,
und
inzwischen
habe
er
den
Wagen
für
300
Euro
verkauft.
Beim
Amtsgericht
Bersenbrück
soll
er
angegeben
haben,
er
wolle
den
Wagen
zerlegen
und
entsorgen.
Nun
sagte
er:
„
Die
Batterie
war
raus,
aber
ansonsten
war
der
Wagen
fahrbereit.″
Sogar
eine
neue
Lichtmaschine
habe
er
eingebaut.
Überzeugen
konnte
er
Richterin
und
Staatsanwalt
damit
nicht.
„
Der
Wagen
war
nicht
mehr
haftpflichtversichert
und
wurde
2007
zwangsabgemeldet″,
betonte
der
Staatsanwalt.
Ein
17
Jahre
alter
Renault
19
-
solch
ein
Auto
sei
nichts
mehr
wert.
Den
Wagen
wieder
herzurichten
würde
den
Angeklagten
bis
zu
3000
Euro
kosten,
schätzte
er.
Es
sei
dem
Alfhauser
offenbar
zu
teuer
gewesen,
das
Auto
zum
Schrottplatz
zu
bringen,
vermutete
der
Staatsanwalt:
„
Sie
lassen
das
Ding
doch
nicht
drei
Jahre
lang
stehen,
um
es
dann
zu
verkaufen.″
„
Doch!
″,
beharrte
der
Angeklagte
und
wollte
von
dem
Begriff
„
Abfall″
partout
nichts
hören.
„
Sie
sind
so
was
von
uneinsichtig,
das
habe
ich
schon
lange
nicht
erlebt″,
wetterte
der
Staatsanwalt
und
bot
an,
einen
Sachverständigen
mit
der
Prüfung
des
Wagens
zu
beauftragen.
„
Aber
das
kann
richtig
teuer
werden″,
warnte
er.
Der
Alfhauser
verzichtete.
Trotzdem:
Es
sei
doch
seine
Sache,
was
er
damit
mache.
„
Aber
Sie
dürfen
das
Auto
doch
nicht
in
der
freien
Landschaft
abstellen″,
so
der
Staatsanwalt.
„
Dann
bringe
ich
Ihnen
mal
einen
Stapel
mit
Hinweisen,
wo
noch
mehr
solcher
Autos
stehen.
Da
können
Sie
gleich
50
neue
Richter
einstellen″,
konterte
der
Angeklagte.
Um
die
Diskussion
zu
beenden,
ließ
die
Richterin
den
Polizeibeamten
als
Zeugen
aussagen,
der
damals
den
Fall
bearbeitet
hatte.
Er
sagte,
dass
ihm
der
Wagen
schon
aus
dem
Jahr
2007
bekannt
gewesen
sei.
„
Wir
hatten
damals
die
Fahndung
aufgenommen,
weil
das
Fahrzeug
nicht
versichert
war″,
so
der
Polizeioberkommissar.
Der
Angeklagte
habe
damals
angegeben,
er
habe
ihn
nicht
mehr
gefahren
und
der
Wagen
sei
„
sowieso
Schrott″.
Das
Urteil:
Die
Richterin
verwarf
die
Berufung.
Auch
wenn
kein
Motoröl
ausgetreten
sei
-
es
hätte
welches
austreten
und
die
Umwelt
schädigen
können.
Das
Gericht
blieb
bei
der
Einschätzung
des
Wagens
als
„
gefährlicher
Abfall″
und
verhängte
eine
Geldstrafe
in
Höhe
von
500
Euro.
Autor:
Sandra Dorn