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1.
Erscheinungsdatum:
04.04.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Johannisschule
und
die
Overbergschule
sollen
zusammengelegt
werden.
Neues
Konzept
unter
Berücksichtigung
der
Religionen
festgelegt.
Überschrift:
Ganztagsbetrieb für Johannisschule noch nicht sicher
Zwischenüberschrift:
Ausschuss: Overbergschule andocken
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Schulausschuss
hat
sich
einstimmig
für
eine
Zusammenlegung
der
Johannisschule
und
der
Overbergschule
ausgesprochen.
Dabei
soll
aber
nach
Möglichkeit
der
Ganztagsschulstatus
der
Johannisschule
erhalten
bleiben.
Die
Johannisschule
wird
zu
einer
trialogischen
Grundschule
mit
dem
Profil
Abrahamische
Religion.
Das
bedeutet,
dass
die
meisten
Schüler
dem
Christentum,
dem
Judentum
und
dem
Islam
angehören.
Aus
diesem
Grund
wird
an
dem
Standort
zum
Schuljahr
2012/
13
keine
erste
Klasse
mehr
gebildet.
Die
bestehenden
Klassen
2
bis
4
werden
an
die
Overbergschule
an
der
Süsterstraße
angedockt.
Allerdings
geht
bei
einem
solchen
Zusammenschluss
der
Status
als
Ganztagsschule
automatisch
verloren.
Petra
Knabenschuh
übermittelte
nach
einer
Sitzung
den
Wunsch
der
Elternschaft,
den
Status
einer
Ganztagsschule
unbedingt
zu
behalten.
Die
Entscheidung
liegt
jedoch
bei
der
Landesschulbehörde.
Der
Ausschuss
ergänzte
deshalb
den
Beschluss
um
die
Bitte
an
die
Landesschulbehörde,
den
Status
einer
Ganztagsschule
"
nach
bisherigem
Standard"
zu
erhalten.
Auch
für
die
Vereinbarung
zwischen
der
Stadt
und
der
Schulstiftung
über
die
Einrichtung
der
trialogischen
Schule
hatte
der
Ausschuss
noch
Änderungsvorschläge.
So
sollen
etwa
Kinder,
die
außerhalb
der
Stadt
leben,
nur
"
in
begründeten
Ausnahmefällen
aufgenommen
werden.
Und
Ludger
Glosemeyer
bemängelte,
dass
eine
Aufhebung
des
Vertrages
schwierig
werde,
wenn
es
heiße
"
Der
Vertrag
kann
nur
im
Einvernehmen
der
Vertragspartner
jeweils
zum
Schuljahresende
geändert
oder
aufgehoben
werden"
.
Bei
einem
Streit
sei
kein
Einvernehmen
vorhanden,
folglich
könne
der
Vertrag
nicht
aufgehoben
werden.
Glosemeyer
schlug
eine
Formulierung
"
wie
in
einem
guten
Ehevertrag"
vor:
"
Wenn
kein
Einvernehmen
herzustellen
ist,
endet
der
Vertrag
nach
einer
Frist"
,
über
die
noch
zu
beraten
sein
wird.
Bildtext:
Bleibt
der
Ganztagsbetrieb
für
die
Johannisschule?
Foto:
Archiv/
Hehmann
Autor:
S.