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1.
Erscheinungsdatum:
21.03.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Leinenzwang
für
Hunde
während
der
allgemeinen
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeiten.
Karin
Heinrich,
Leiterin
des
Fachbereichs
Bürger
und
Ordnung
äußert
sich
über
die
Verordnungen.
Ganzjähriger
Leinenzwang
in
den
Bereichen
Bereich
Rubbenbruch,
Heger
Holz,
Natruper
Holz
und
Hakenhof-
Holz.
Überschrift:
Stadt erinnert an die Pflichten von Hundebesitzern
Zwischenüberschrift:
Ordnungsamt: Leinenzwang beachten und Kot entsorgen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Vom
1.
April
bis
zum
15.
Juli,
den
allgemeinen
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeiten,
gilt
im
Wald
und
in
der
"
freien
Landschaft"
ein
absoluter
Leinenzwang
für
Hunde.
Darauf
hat
die
Stadt
jetzt
in
einer
Pressemitteilung
hingewiesen.
Das
Niedersächsische
Waldgesetz
definiert
den
Begriff
"
freie
Landschaft"
folgendermaßen:
"
Die
freie
Landschaft
besteht
aus
den
Flächen
des
Waldes
und
der
übrigen
freien
Landschaft,
auch
wenn
die
Flächen
innerhalb
der
im
Zusammenhang
bebauten
Ortsteile
liegen."
Zur
freien
Landschaft
gehören
demnach
laut
städtischer
Mitteilung
beispielsweise
auch
Grünanlagen,
Regenrückhaltebecken,
Parks
oder
Bereiche
wie
der
Westerberg.
Für
Hundehalter
gelten
den
Angaben
der
Verwaltung
zufolge
folgende
Verhaltensregeln:
Jede
Person
ist
verpflichtet,
dafür
zu
sorgen,
dass
ihrer
Aufsicht
unterstehende
Hunde
nicht
streunen
oder
wildern.
Auf
Spiel-
oder
Bolzplätze
dürfen
Hunde
grundsätzlich
nicht
mitgenommen
werden.
In
der
Zeit
vom
1.
April
bis
zum
15.
Juli
(allgemeine
Brut-
,
Setz-
und
Aufzuchtzeit)
ist
der
Hund
in
der
"
freien
Landschaft"
grundsätzlich
an
der
Leine
zu
führen.
Herrchen
muss
aufpassen
Sogar
ein
ganzjähriger
Leinenzwang
gilt
in
der
Innenstadt,
im
Bürgerpark
sowie
im
Bereich
Rubbenbruch,
Heger
Holz,
Natruper
Holz
und
Hakenhof-
Holz.
Ein
nicht
angeleinter
Hund
ist
in
Gebieten,
die
nicht
dem
Leinenzwang
unterliegen,
immer
so
zu
führen,
dass
keine
Menschen
oder
Tiere
angesprungen
oder
angegriffen
beziehungsweise
Tiere
gehetzt
oder
gerissen
werden
können.
Außerdem
gibt
es
nach
Angaben
der
Stadt
vermehrt
Beschwerden
über
herumliegenden
Hundekot.
"
Niemand
möchte
in
einen
Hundehaufen
treten,
aber
dennoch
entziehen
sich
viele
Hundehalter
ihrer
Pflicht,
den
Hundekot
zu
entfernen"
,
stellt
Karin
Heinrich,
Leiterin
des
Fachbereichs
Bürger
und
Ordnung,
fest.
Die
Entsorgungs-
Verpflichtung
gelte
überall
und
nicht
nur
dort,
wo
die
Stadt
eine
von
über
130
Hundestationen
aufgestellt
hat.
"
Ich
appelliere
an
die
Hundehalter,
sich
verantwortungsvoll
zu
verhalten"
,
sagt
Heinrich.
Verstöße
gegen
die
Regelungen
zum
Leinenzwang
oder
das
Nichtentfernen
von
Hundekot
könnten
vom
OS-
Team
der
Stadt
mit
einer
Geldbuße
von
bis
zu
35
Euro
geahndet
werden.
Autor:
pm