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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Osterfeuer stark eingeschränkt
Zwischenüberschrift:
Stadt weist auf geänderte Regelungen hin
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Stadt Osnabrück hat bereits jetzt darauf hingewiesen, dass sich für dieses Jahr die Regeln für Osterfeuer geändert haben. Der Rat hatte die bisherigen Regelungen der Städtischen Verordnung aufgehoben.
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nach Bundesrecht grundsätzlich verboten. Unter bestimmten Rahmenbedingungen werden aber für Ostersonntag (in diesem Jahr am 24. April) und Ostermontag Ausnahmegenehmigungen nach der Niedersächsischen Brenn-Verordnung erteilt, wenn die Osterfeuer einen öffentlichen Charakter haben. Das bedeutet, dass ein derartiges Osterfeuer öffentlich zugänglich sein muss und zuvor öffentlich, zum Beispiel über Presse und Internet, angekündigt wird. Ansonsten gelten überwiegend die Rahmenbedingungen wie in den Jahren zuvor.
Osterfeuer sind demnach auch weiterhin in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen verboten. Davon betroffen sind auch Kleingartenparzellen, da hier die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Als maximale Grundfläche für die Feuer sind 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern erlaubt. Anträge können bis zum 31. März schriftlich beim Fachbereich Umwelt gestellt werden. Bei erstmaliger Antragstellung ist die Abnahme der vorgesehenen Fläche durch Feuerwehr und Untere Abfallbehörde erforderlich.
Es dürfen lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Äste dürfen höchstens zehn Zentimeter Durchmesser haben. Aus Tierschutzgründen ist das Material einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Es sind Mindestabstände von 50 Metern zu benachbarten Gebäuden einzuhalten, bei Baumbeständen und Hecken betragen die Mindestabstände 15 Meter.
Ausführliche Informationen erteilt der Fachbereich Umwelt, Natruper-Tor-Wall 2 (Stadthaus 1), Heiko Brosig, unter Telefon 05 41/ 323-24 34. Die Regelungen zum Osterfeuer und die Stadtkarte mit den Verbotsgebieten stehen auch im Internet unter www.osnabrueck.de/ osterfeuer.
Autor:
pm


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