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1
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1.
Erscheinungsdatum:
04.03.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Vorschriften
und
Sicherheitshinweise
neu
festgelegt.
Überschrift:
Osterfeuer stark eingeschränkt
Zwischenüberschrift:
Stadt weist auf geänderte Regelungen hin
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadt
Osnabrück
hat
bereits
jetzt
darauf
hingewiesen,
dass
sich
für
dieses
Jahr
die
Regeln
für
Osterfeuer
geändert
haben.
Der
Rat
hatte
die
bisherigen
Regelungen
der
Städtischen
Verordnung
aufgehoben.
Das
Verbrennen
von
pflanzlichen
Abfällen
ist
nach
Bundesrecht
grundsätzlich
verboten.
Unter
bestimmten
Rahmenbedingungen
werden
aber
für
Ostersonntag
(in
diesem
Jahr
am
24.
April)
und
Ostermontag
Ausnahmegenehmigungen
nach
der
Niedersächsischen
Brenn-
Verordnung
erteilt,
wenn
die
Osterfeuer
einen
öffentlichen
Charakter
haben.
Das
bedeutet,
dass
ein
derartiges
Osterfeuer
öffentlich
zugänglich
sein
muss
und
zuvor
öffentlich,
zum
Beispiel
über
Presse
und
Internet,
angekündigt
wird.
Ansonsten
gelten
überwiegend
die
Rahmenbedingungen
wie
in
den
Jahren
zuvor.
Osterfeuer
sind
demnach
auch
weiterhin
in
der
Innenstadt
von
Osnabrück
und
den
bebauten
Ortsteilen
verboten.
Davon
betroffen
sind
auch
Kleingartenparzellen,
da
hier
die
Sicherheitsabstände
nicht
eingehalten
werden
können.
Als
maximale
Grundfläche
für
die
Feuer
sind
25
Quadratmeter
bei
einer
Aufschichthöhe
von
maximal
vier
Metern
erlaubt.
Anträge
können
bis
zum
31.
März
schriftlich
beim
Fachbereich
Umwelt
gestellt
werden.
Bei
erstmaliger
Antragstellung
ist
die
Abnahme
der
vorgesehenen
Fläche
durch
Feuerwehr
und
Untere
Abfallbehörde
erforderlich.
Es
dürfen
lediglich
Gehölz-
und
Strauchschnitt
aufgeschichtet
werden.
Äste
dürfen
höchstens
zehn
Zentimeter
Durchmesser
haben.
Aus
Tierschutzgründen
ist
das
Material
einen
Tag
vor
dem
Abbrennen
noch
einmal
komplett
umzuschichten.
Es
sind
Mindestabstände
von
50
Metern
zu
benachbarten
Gebäuden
einzuhalten,
bei
Baumbeständen
und
Hecken
betragen
die
Mindestabstände
15
Meter.
Ausführliche
Informationen
erteilt
der
Fachbereich
Umwelt,
Natruper-
Tor-
Wall
2
(Stadthaus
1)
,
Heiko
Brosig,
unter
Telefon
05
41/
323-
24
34.
Die
Regelungen
zum
Osterfeuer
und
die
Stadtkarte
mit
den
Verbotsgebieten
stehen
auch
im
Internet
unter
www.osnabrueck.de/
osterfeuer.
Autor:
pm