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1.
Erscheinungsdatum:
27.01.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Heute
entscheidet
der
Schul-
und
Sportausschuss
darüber,
ob
die
Stadt
einen
Vergleich
annimmt,
nach
dem
der
Pausenhof
der
Altstädter
Grundschule
wegen
Klagen
von
Anwohnern
am
Wochenende
und
den
Ferien
geschlossen
bleiben
muss.
Ein
Kommentar
der
NOZ
rät
zur
Ablehnung,
um
eine
mögliche
Gesetzesänderung
des
Bundes
abzuwarten,
nach
dem
Kinderlärm
nicht
mehr
unter
das
Immisionsschutzgesetz
fiele.
Überschrift:
Spielen weiterhin erlaubt?
Zwischenüberschrift:
Am Donnerstag Heute entscheidet der Schulausschuss über Vergleich mit klagenden Pausenhof-Anliegern
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Heute
Am
Donnerstag
entscheidet
der
Schul-
und
Sportausschuss
darüber,
ob
der
Pausenhof
der
Altstädter
Grundschule
künftig
außerhalb
der
Schulzeiten
geschlossen
bleiben
muss.
Zur
Diskussion
steht
ein
gerichtlicher
Vergleich
mit
Anwohnern,
die
seit
mehr
als
20
Jahren
über
Lärmbelästigung
klagen.
Von
Ulrike
Schmidt
-
Nach
einer
städtischen
Verordnung
stehen
Schulhöfe
auch
in
der
unterrichtsfreien
Zeit
als
Spielplätze
zur
Verfügung.
Voraussetzung
ist,
dass
sie
frei
zugänglich
sind.
Bei
dem
Schulhof
zwischen
Lotter
Straße
und
Rolandstraße
ist
das
nicht
der
Fall.
Er
ist
von
einem
hohen
Gitter
mit
abschließbaren
Toren
umgeben.
Diese
schließt
der
Hausmeister
morgens
auf
und
um
18
Uhr
(Winter)
oder
20
Uhr
(Sommer)
wieder
zu.
Da
der
Hausmeister
an
den
Wochenenden
und
in
den
Ferien
nicht
zuständig
ist
und
ein
Schließdienst
die
Stadt
teuer
käme,
wurde
eine
Vereinbarung
zwischen
der
Stadt
und
dem
Schulelternrat
geschlossen,
wonach
Eltern
die
Schlüsselgewalt
und
die
Verantwortung
für
das
Öffnen
und
Schließen
haben.
Die
klagenden
Anlieger
führten
in
der
Folgezeit
Protokoll
-
auf
Anraten
ihres
Anwaltes,
wie
ein
Anwohner
betont
-
und
belegten
Abweichungen
von
der
regelmäßigen
Schließzeit.
Das
Verwaltungsgericht
verpflichtete
daraufhin
im
März
2010
die
Stadt,
die
Einhaltung
der
Spielzeiten
zu
gewährleisten.
Allerdings
wurden
weiterhin
Verstöße
festgehalten.
Es
geht
den
Anliegern
nach
eigener
Aussage
aber
auch
um
die
Feststellung,
ob
es
sich
bei
dem
Schulhof
um
einen
Bolzplatz
handelt,
der
einer
besonderen
Erlaubnis
bedarf.
Gegen
Lärmbelästigung
durch
einen
Bolzplatz
hätten
sich
ja
auch
schon
Anwohner
am
Kalkhügel
gewehrt
und
die
Schließung
erreicht.
"
Wir
berufen
uns
auf
das
Immissionsrecht,
wir
haben
nichts
gegen
Kinder"
,
beteuerte
der
Anwohner.
Der
vom
Richter
vorgeschlagene
Vergleich
sei
die
beste
Lösung.
Unter
diesen
Bedingungen
könnten
die
Anwohner
auf
weitere
rechtliche
Schritte
verzichten.
Der
vom
Verwaltungsgericht
vorgeschlagene
Vergleich
sieht
nun
vor,
den
Pausenhof
künftig
wieder
an
den
Wochenenden
und
in
den
Ferien
geschlossen
zu
lassen.
Die
Stadt
hat
dem
Vergleich
vorbehaltlich
der
Ausschuss
entscheidung
zugestimmt.
Das
sieht
der
Schulelternrat
ganz
anders:
"
Es
gibt
keine
Alternativen
in
diesem
Einzugsgebiet,
wo
gerade
Kinder
im
Grundschulalter
draußen
und
trotzdem
geschützt
spielen
können"
,
schreibt
die
Vorsitzende
Anja
Mewes
in
einem
Brief
ans
Rathaus.
Und
sie
fragt,
mit
welchem
Recht
die
jungen
Nutzer
des
Pausenhofes
teilweise
mit
Namen,
Bildern
oder
Filmaufnahmen
registriert
wurden.
Zudem
will
sie
wissen,
"
welches
Recht
verletzt
wird,
wenn
der
Pausenhof
an
einem
Samstag
um
11
U
hr
aufgeschlossen
wird"
.
Auch
der
Bürgerverein
Katharinenviertel
bittet
die
Ratsfraktion
darum,
den
Vergleich
nicht
anzunehmen.
Der
Vorstand
habe
mit
"
ablehnender
Verwunderung"
von
den
erneuten
Plänen
gehört,
einen
"
gut
angenommenen
Spielplatz"
am
Wochenende
und
in
den
Ferien
geschlossen
zu
halten.
Der
Vorstand
habe
kein
Verständnis
für
klagende
Anwohner,
die
sich
schon
von
normalen
Spielgeräuschen
ihrer
Nachbarskinder
gestört
fühlten.
Dieser
Schulhof
könnte
künftig
am
Wochenende
und
in
den
Ferien
geschlossen
bleiben.
Foto:
Gert
Westdörp
Kommentar
Endgültig
Von
Ulrike
Schmidt
-
Sollte
der
Schulausschuss
am
Donnerstag
heute
dem
Vergleich
im
Schulhofstreit
zustimmen,
gibt
es
keinen
Weg
zurück
-
auch,
wenn
später
die
geplante
Änderung
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes
in
Kraft
tritt,
wonach
Kinderlärm
künftig
"
keine
schädliche
Umwelteinwirkung"
mehr
sein
soll.
Mit
der
freiwilligen
Abmachung
würde
ein
endgültiger
Schlussstrich
unter
den
Streit
gezogen.
Sollte
die
Politik
den
Vergleich
ablehnen,
müsste
das
Verwaltungsgericht
ein
Urteil
fällen.
Das
kann
dauern,
und
bis
dahin
ist
vielleicht
schon
das
neue
Gesetz
in
Kraft,
das
Kinderlärm
anders
einstuft
als
Verkehrslärm.
Die
Stadt
sollte
sich
diese
Option
offenhalten.
Und
die
Anlieger
haben
weiter
das
Recht,
gegen
den
Bolzplatz
vorzugehen,
für
den
sie
den
Schulhof
halten.
Autor:
Ulrike Schmidt