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1.
Erscheinungsdatum:
20.01.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Immer
noch
Ärger
um
eine
lärmempfindliche
Anwohnerin
in
der
Nähe
der
Altstädter
Grundschule.
Bei
einer
weiteren
gerichtlichen
Auseinandersetzung
stimmte
die
Stadt
einem
Vergleich
zu,
das
der
Schulhof
am
Wochenende
und
in
der
Woche
nur
bis
zu
bestimmten
Zeiten
geöffnet
bleibt.
Die
SPD
will
den
zur
Umsetzung
nötigen
Antrag
nun
nicht
unterstützen.
Überschrift:
Spielen am Wochenende verboten?
Zwischenüberschrift:
Weiter Streit um Pausenhof der Altstädter Grundschule
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Schul-
und
Sportausschuss
wird
in
der
kommenden
Woche
darüber
entscheiden,
ob
der
Pausenhof
der
Altstädter
Schule
künftig
an
den
Wochenenden
und
an
Feier
tagen
als
Spielplatz
nicht
mehr
zur
Verfügung
steht.
Damit
wird
ein
neues
Kapitel
der
unendlichen
Geschichte
im
Streit
um
Kinderlärm
aufgeschlagen.
Von
Ulrike
Schmidt
-
Die
Auseinandersetzung
mit
einer
Anliegerin
zieht
sich
bereits
über
Jahre
hin.
Mehrfach
hat
sie
das
Gericht
angerufen.
So
auch
jetzt
wieder:
Der
Beschlussvorschlag
für
den
Ausschuss
ist
identisch
mit
einem
im
Verwaltungsgericht
geschlossenen
Vergleich.
Die
Pausenhof-
Ordnung
der
Stadt
sieht
vor,
dass
Schulhöfe
auch
außerhalb
der
Schulzeiten
als
Spielplätze
zur
Verfügung
stehen
sollen.
Eine
Ausnahme
von
dieser
Regel
machte
2008
erstmals
die
Altstädter
Grundschule:
Im
Interesse
lärmempfindlicher
Nachbarn
blieb
der
Pausenhof
in
den
großen
Ferien
geschlossen.
Schulelternrat
und
Jugendhilfeausschuss
sprachen
von
einem
Skandal.
Auch
die
jungen
Nutzer
wurden
aktiv:
Auf
ihre
Einladung
griff
die
ZDF-
Kindersendung
"
logo!
"
den
Fall
auf
und
stellte
sich
hinter
die
Kinder
und
ihren
Wunsch
nach
einem
geöffneten
Spielplatz.
Mit
Erfolg:
In
den
Herbstferien
2008
war
der
Pausenhof
wieder
als
Spielplatz
geöffnet.
Möglich
wurde
das
unter
anderem
durch
eine
Vereinbarung
mit
der
Stadt,
wonach
die
Eltern
den
Schulhof
abschließen
-
im
Winter
um
18
Uhr,
im
Sommer
um
20
Uhr.
Mit
den
Schließzeiten
sollte
verhindert
werden,
dass
der
Schulhof
in
den
Abendstunden
von
Jugendlichen
für
Saufgelage
genutzt
wird.
Der
Anliegerin
ging
es
jedoch
auch
ums
Prinzip.
Sie
verlangte
einen
Gerichtsentscheid,
ob
der
Pausenhof
außerhalb
der
Schulzeiten
als
Spielplatz
genutzt
werden
darf.
Das
Verwaltungsgericht
lehnte
im
Frühjahr
2010
den
Antrag
ab.
Gleichzeitig
wurde
die
Stadt
verpflichtet,
für
eine
pünktliche
Schließung
zu
sorgen.
Nach
einem
Protokoll
der
klagenden
Anliegerin
soll
der
Spielplatz
zwischen
Rolandstraße
und
Lotter
Straße
jedoch
nicht
immer
pünktlich
abgeschlossen
worden
sein.
Auch
Thomas
Klein
vom
Schulvorstand
räumt
ein,
dass
es
Eltern
mit
Kindern
nicht
immer
möglich
sei,
auf
die
Minute
genau
den
Schlüssel
umzudrehen.
Besondere
Vorfälle
habe
es
deshalb
auf
dem
Gelände
aber
nicht
gegeben.
Bei
einer
erneuten
Verhandlung
vor
dem
Verwaltungsgericht
hat
die
Stadt
im
Dezember
einem
Vergleich
zugestimmt.
Dieser
sieht
vor,
dass
der
Pausenhof
samstags,
sonntags
und
an
Feiertagen
geschlossen
bleibt.
Zudem
verpflichtet
sich
die
Stadt
zu
gewährleisten,
dass
der
Schulhof
allein
zu
den
festgelegten
Zeiten
(im
Winter
bis
18
Uhr,
im
Sommer
bis
20
Uhr)
nutzbar
ist.
Rechtskräftig
kann
der
Vergleich
nur
werden,
wenn
der
Schulausschuss
am
Donnerstag,
27.
Januar,
17
Uhr,
Ratssitzungssaal,
grünes
Licht
gibt.
Die
SPD-
Fraktion
hat
in
einer
ersten
Stellungnahme
am
Mittwoch
bereits
mitgeteilt,
dem
Vergleich
nicht
zuzustimmen.
Wenn
es
nach
dem
Willen
einer
lärmempfindlichen
Anliegerin
geht,
wird
der
Pausenhof
der
Altstädter
Schule
künftig
an
Wochenenden
und
Feiertagen
nicht
mehr
zum
Spielen
zur
Verfügung
stehen.
Archivfoto:
Jörn
Martens
Regierung
will
Klagen
erschweren
Die
Bundesregierung
will
die
Klageflut
gegen
Kinderlärm
eindämmen.
Ein
Entwurf
des
Umweltministeriums
zur
Änderung
des
Bundesimmissionsschutzgesetzes
soll
im
Februar
ins
Kabinett.
Darin
heißt
es
"
Geräuscheinwirkungen,
die
von
Kindertageseinrichtungen,
Kinderspielplätzen
und
Einrichtungen
wie
Ballspielplätzen
durch
Kinder
hervorgerufen
werden,
sind
im
Regelfall
keine
schädliche
Umwelteinwirkung.
"
Bei
der
Beurteilung
der
Geräusche
dürften
künftig
Immissionsgrenz-
und
-
richtwerte
nicht
mehr
herangezogen
werden.
Zudem
ist
eine
Novelle
des
Bauplanungsrechts
in
Arbeit,
dass
Kindertagesstätten
künftig
auch
in
reinen
Wohngebieten
generell
zulässig
sein
sollen.
Dies
soll
nicht
nur
für
neue,
sondern
auch
für
bereits
bestehende
Bebauungspläne
gelten.
Autor:
Ulrike Schmidt
Themenlisten:
L.05.22K. Katharinenviertel allgemein
L.05.22SL. Lotterstr « L.05.22K. Katharinenviertel allgemein