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1.
Erscheinungsdatum:
05.01.2011
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Jagdaufseher
kritisiert
Fahrerflucht
bei
zwei
Wildunfällen
beim
Heger
Holz.
Die
Tiere
suchten
wegen
des
kalten
Wetters
auch
in
Gärten
nach
Futter.
Überschrift:
Schwer verletzte Rehe auf der Straße zurückgelassen
Zwischenüberschrift:
Jagdaufseher mahnt zu mehr Verantwortung
Artikel:
Originaltext:
msb
Osnabrück.
Zwei
Rehe
sind
in
den
vergangenen
Tagen
auf
der
Sedanstraße
in
Osnabrück
angefahren
worden.
In
beiden
Fällen
kümmerten
sich
die
Fahrer
nicht
um
die
schwer
verletzten
Tiere.
Die
Polizei
sucht
nun
nach
Zeugen.
Der
harte
Winter
sei
ein
Grund
für
die
Unfälle
der
vergangenen
Tage
an
der
Sedanstraße,
sagt
Reinhold
Rethschulte,
Jagdaufseher
der
Stadt
Osnabrück.
Auf
der
Suche
nach
Futter
wagten
sich
Rehe
aus
dem
Heger
Holz
selbst
bis
in
die
Gärten
von
Wohnhäusern.
Dabei
überquerten
sie
gelegentlich
die
Sedanstraße.
In
dieser
Woche
haben
sie
bereits
für
zwei
Unfälle
gesorgt.
Ein
Augenzeuge
berichtete,
er
habe
gesehen,
wie
ein
weißer
Opel
Corsa
mit
Osnabrücker
Kennzeichen
am
Sonntag
gegen
18
Uhr
ein
Reh
angefahren
habe.
Der
Wagen
sei
aus
Richtung
des
Klinikums
gekommen.
Anschließend
habe
das
Auto
kurz
gehalten
und
sich
dann
entfernt,
während
das
verletzte
Reh
in
einen
angrenzenden
Garten
getaumelt
sei.
Beim
zweiten
Unfall
erfasste
gestern
gegen
6.45
Uhr
ein
in
Richtung
Klinikum
Natruper
Holz
fahrender
Pkw
ein
Reh,
das
verletzt
auf
der
Fahrbahn
liegen
blieb.
Der
Fahrer
des
Wagens
stieg
aus,
ging
zum
Reh,
stieg
wieder
ein
und
fuhr
davon.
So
erzählte
es
ein
Zeuge.
In
beiden
Fällen
informierten
die
Beobachter
der
Unfälle
die
Polizei
bzw.
die
Feuerwehr.
Unfälle
melden
"
Das
will
nicht
in
meinen
Kopf,
warum
sich
Menschen
so
verhalten"
,
sagt
Jagdaufseher
Rethschulte.
Autofahrer
seien
verpflichtet,
anzuhalten,
den
Schaden
bei
der
Polizei
zu
melden
und
die
Unfallstelle
zu
sichern.
Ein
Nachteil
entstehe
ihnen
dadurch
nicht.
Vielmehr
sei
es
sinnvoll,
den
Unfall
und
den
dadurch
am
Wagen
entstandenen
Schaden
von
der
Polizei
aufnehmen
zu
lassen.
Das
erleichtere
den
späteren
Ausgleich
durch
die
Versicherung.
Für
Rethschulte
ist
das
Schlimmste
jedoch
der
Umgang
mit
den
Tieren.
In
den
beiden
jüngsten
Fällen
hätten
sich
die
Tiere
vor
Schmerzen
kaum
noch
bewegen
können.
Die
Verletzungen
waren
nicht
zu
heilen.
Rethschulte
blieb
keine
Wahl,
er
musste
die
beiden
Rehe
töten,
nachdem
er
etwa
eine
halbe
Stunde
später
eintraf.
Andernfalls
wären
die
Tiere
langsam
verendet.
Deshalb
sei
es
wichtig,
dass
möglichst
schnell
Hilfe
vor
Ort
sei.
Wer
Angaben
zu
den
Unfällen
an
der
Sedanstraße
machen
kann,
wende
sich
an
die
Polizei
unter
der
Telefonnummer
05
41/
3
27
43
15.
Verhaltensregeln
bei
Wildunfällen
Ein
Autofahrer,
der
ein
Wildtier
anfährt
und
dabei
tötet,
darf
das
Tier
nicht
mitnehmen.
Tut
er
es
dennoch,
macht
er
sich
der
Wilderei
schuldig.
Er
muss
auf
jeden
Fall
die
Polizei
rufen.
Ist
das
angefahrene
Wild
verletzt
geflohen,
muss
der
Autofahrer
die
Unfallstelle
markieren,
damit
ein
Jäger
die
Spur
verfolgen
kann.
Ein
verendetes
Tier
muss
von
der
Straße
gezogen
werden
-
allerdings
erst,
nachdem
die
Unfallstelle
für
den
nachfolgenden
Verkehr
gesichert
worden
ist.
Dabei
sollten
wegen
eventueller
Tollwutgefahr
die
Handschuhe
aus
dem
Verbandskasten
angezogen
werden.
In
der
Regel
nehmen
die
Versicherungen
Anträge
auf
Schadenersatz
nur
bei
Unfällen
mit
sogenanntem
Haarwild
wie
Reh,
Fuchs,
Wildschwein
oder
Hase
entgegen.
Autor:
msb