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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Schwer verletzte Rehe auf der Straße zurückgelassen
Zwischenüberschrift:
Jagdaufseher mahnt zu mehr Verantwortung
Artikel:
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Originaltext:
msb Osnabrück. Zwei Rehe sind in den vergangenen Tagen auf der Sedanstraße in Osnabrück angefahren worden. In beiden Fällen kümmerten sich die Fahrer nicht um die schwer verletzten Tiere. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.
Der harte Winter sei ein Grund für die Unfälle der vergangenen Tage an der Sedanstraße, sagt Reinhold Rethschulte, Jagdaufseher der Stadt Osnabrück. Auf der Suche nach Futter wagten sich Rehe aus dem Heger Holz selbst bis in die Gärten von Wohnhäusern. Dabei überquerten sie gelegentlich die Sedanstraße.
In dieser Woche haben sie bereits für zwei Unfälle gesorgt. Ein Augenzeuge berichtete, er habe gesehen, wie ein weißer Opel Corsa mit Osnabrücker Kennzeichen am Sonntag gegen 18 Uhr ein Reh angefahren habe. Der Wagen sei aus Richtung des Klinikums gekommen. Anschließend habe das Auto kurz gehalten und sich dann entfernt, während das verletzte Reh in einen angrenzenden Garten getaumelt sei.
Beim zweiten Unfall erfasste gestern gegen 6.45 Uhr ein in Richtung Klinikum Natruper Holz fahrender Pkw ein Reh, das verletzt auf der Fahrbahn liegen blieb. Der Fahrer des Wagens stieg aus, ging zum Reh, stieg wieder ein und fuhr davon. So erzählte es ein Zeuge. In beiden Fällen informierten die Beobachter der Unfälle die Polizei bzw. die Feuerwehr.
Unfälle melden
" Das will nicht in meinen Kopf, warum sich Menschen so verhalten", sagt Jagdaufseher Rethschulte. Autofahrer seien verpflichtet, anzuhalten, den Schaden bei der Polizei zu melden und die Unfallstelle zu sichern. Ein Nachteil entstehe ihnen dadurch nicht. Vielmehr sei es sinnvoll, den Unfall und den dadurch am Wagen entstandenen Schaden von der Polizei aufnehmen zu lassen. Das erleichtere den späteren Ausgleich durch die Versicherung.
Für Rethschulte ist das Schlimmste jedoch der Umgang mit den Tieren. In den beiden jüngsten Fällen hätten sich die Tiere vor Schmerzen kaum noch bewegen können. Die Verletzungen waren nicht zu heilen. Rethschulte blieb keine Wahl, er musste die beiden Rehe töten, nachdem er etwa eine halbe Stunde später eintraf. Andernfalls wären die Tiere langsam verendet. Deshalb sei es wichtig, dass möglichst schnell Hilfe vor Ort sei.
Wer Angaben zu den Unfällen an der Sedanstraße machen kann, wende sich an die Polizei unter der Telefonnummer 05 41/ 3 27 43 15.

Verhaltensregeln bei Wildunfällen
Ein Autofahrer, der ein Wildtier anfährt und dabei tötet, darf das Tier nicht mitnehmen. Tut er es dennoch, macht er sich der Wilderei schuldig. Er muss auf jeden Fall die Polizei rufen. Ist das angefahrene Wild verletzt geflohen, muss der Autofahrer die Unfallstelle markieren, damit ein Jäger die Spur verfolgen kann.
Ein verendetes Tier muss von der Straße gezogen werden - allerdings erst, nachdem die Unfallstelle für den nachfolgenden Verkehr gesichert worden ist. Dabei sollten wegen eventueller Tollwutgefahr die Handschuhe aus dem Verbandskasten angezogen werden. In der Regel nehmen die Versicherungen Anträge auf Schadenersatz nur bei Unfällen mit sogenanntem Haarwild wie Reh, Fuchs, Wildschwein oder Hase entgegen.

Autor:
msb


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