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1.
Erscheinungsdatum:
31.12.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Über
Maßnahmen
zur
Bekämpfung
der
Rinderseuche
BVD.
Überschrift:
Kampf gegen Rinderseuche
Zwischenüberschrift:
Ab 2011 verschärfte Bestimmungen
Artikel:
Originaltext:
pm
Osnabrück.
Der
Landkreis
Osnabrück
weist
auf
neue
Bestimmungen
zur
Bekämpfung
der
Rinderseuche
Bovine
Virusdiarrhoe
(BVD)
hin.
Ab
2011
gelten
verschärfte
Bestimmungen
für
den
Handel
mit
Rindern.
BVD
ist
eine
Rinderseuche,
die
in
landwirtschaftlichen
Betrieben
schwere
wirtschaftliche
Schäden
verursachen
kann.
Für
den
Menschen
ist
die
Krankheit
ungefährlich.
Auch
wird
die
Milch
oder
das
Fleisch
der
Tiere
dadurch
nicht
nachteilig
beeinflusst.
Allerdings
führt
die
Tierseuche
häufig
zu
Fruchtbarkeitsstörungen
bei
den
Tieren,
in
deren
Folge
Kühe
verzögert
tragend
werden,
verkalben
oder
missgebildete
Kälber
zur
Welt
bringen.
Auch
wird
die
Immunabwehr
der
Tiere
geschwächt,
wodurch
diese
anfälliger
für
andere
Krankheiten
werden.
Zur
Bekämpfung
der
Rinderseuche
gelten
ab
2011
verschärfte
Bestimmungen
für
den
Handel
mit
Rindern.
Grundsätzlich
dürfen
nur
noch
BVD-
unverdächtige
Tiere
in
andere
Bestände
verbracht
werden.
Die
Untersuchung
auf
BVD-
Unverdächtigkeit
erfolgt
anhand
von
Hautgewebe-
oder
Blutproben.
Bei
neugeborenen
Kälbern
werden
die
Proben
sofort
bei
der
Kennzeichnung
mit
amtlichen
Ohrmarken
genommen.
Jedes
untersuchte
Tier
erhält
einen
Eintrag
des
Untersuchungsergebnisses
in
der
bundesweiten
Rinderdatenbank.
Dadurch
ist
jederzeit
eine
Kontrolle
möglich.
"
Wir
gehen
davon
aus,
dass
wir
mithilfe
der
Untersuchungen
und
Handelsbeschränkungen
sowie
dem
Herausnehmen
von
Virusträgern
eine
weitere
Verbreitung
der
Seuche
verhindern
können"
,
sagt
der
Leiter
des
Veterinärdienstes
für
Landkreis
und
Stadt
Osnabrück,
Dr.
Jörg
Fritzemeier.
"
Ziel
ist
es,
auf
Dauer
die
Krankheit
hierzulande
durch
Unterbrechung
der
Infektionskette
vollständig
zu
beseitigen.
Die
neuen
Handelsbeschränkungen
werden
dabei
wesentlich
helfen."
Ausnahmen
von
der
grundsätzlichen
Regelung,
dass
nur
noch
BVD-
unverdächtige
Tiere
in
einen
anderen
Bestand
verbracht
werden
dürfen,
gelten
für
bestimmte
Fälle
-
zum
Beispiel
für
Rinder,
die
unmittelbar
zur
Schlachtung
gehen
und
direkt
zum
Schlachtbetrieb
verbracht
werden.
Weitere
Informationen
zur
BVD
gibt
es
im
Internet
unter
der
Adresse
www.landkreis-
osnabrueck.de/
veterinaer
oder
unter
der
Adresse
www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.
Fragen
beantwortet
auch
der
Veterinärdienst
unter
Telefon
05
41/
501-
21
58.
Autor:
pm