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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Kampf gegen Rinderseuche
Zwischenüberschrift:
Ab 2011 verschärfte Bestimmungen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
pm Osnabrück. Der Landkreis Osnabrück weist auf neue Bestimmungen zur Bekämpfung der Rinderseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD) hin. Ab 2011 gelten verschärfte Bestimmungen für den Handel mit Rindern.
BVD ist eine Rinderseuche, die in landwirtschaftlichen Betrieben schwere wirtschaftliche Schäden verursachen kann. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Auch wird die Milch oder das Fleisch der Tiere dadurch nicht nachteilig beeinflusst. Allerdings führt die Tierseuche häufig zu Fruchtbarkeitsstörungen bei den Tieren, in deren Folge Kühe verzögert tragend werden, verkalben oder missgebildete Kälber zur Welt bringen. Auch wird die Immunabwehr der Tiere geschwächt, wodurch diese anfälliger für andere Krankheiten werden.
Zur Bekämpfung der Rinderseuche gelten ab 2011 verschärfte Bestimmungen für den Handel mit Rindern. Grundsätzlich dürfen nur noch BVD-unverdächtige Tiere in andere Bestände verbracht werden. Die Untersuchung auf BVD-Unverdächtigkeit erfolgt anhand von Hautgewebe- oder Blutproben. Bei neugeborenen Kälbern werden die Proben sofort bei der Kennzeichnung mit amtlichen Ohrmarken genommen. Jedes untersuchte Tier erhält einen Eintrag des Untersuchungsergebnisses in der bundesweiten Rinderdatenbank. Dadurch ist jederzeit eine Kontrolle möglich.
" Wir gehen davon aus, dass wir mithilfe der Untersuchungen und Handelsbeschränkungen sowie dem Herausnehmen von Virusträgern eine weitere Verbreitung der Seuche verhindern können", sagt der Leiter des Veterinärdienstes für Landkreis und Stadt Osnabrück, Dr. Jörg Fritzemeier. " Ziel ist es, auf Dauer die Krankheit hierzulande durch Unterbrechung der Infektionskette vollständig zu beseitigen. Die neuen Handelsbeschränkungen werden dabei wesentlich helfen."
Ausnahmen von der grundsätzlichen Regelung, dass nur noch BVD-unverdächtige Tiere in einen anderen Bestand verbracht werden dürfen, gelten für bestimmte Fälle - zum Beispiel für Rinder, die unmittelbar zur Schlachtung gehen und direkt zum Schlachtbetrieb verbracht werden.
Weitere Informationen zur BVD gibt es im Internet unter der Adresse www.landkreis-osnabrueck.de/ veterinaer oder unter der Adresse www.tierseucheninfo.niedersachsen.de. Fragen beantwortet auch der Veterinärdienst unter Telefon 05 41/ 501-21 58.

Autor:
pm


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