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1.
Erscheinungsdatum:
02.12.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Über
die
inzwischen
schwerer
zu
erlangenden
Ausnahmegenehmigungen
für
Parken
in
der
Fußgängerzone.
Überschrift:
Fußgänger haben Vorrang
Zwischenüberschrift:
Parken nur bei triftigem Grund
Artikel:
Originaltext:
Kurzparker:
Handwerker
halten
zum
Be-
und
Entladen
auch
in
der
Krahnstraße.Foto:
Elvira
Parton
Osnabrück.
Handwerker
müssen
bei
Aufträgen
in
den
Osnabrücker
Fußgängerzonen
sehr
vorausschauend
vorgehen
und
auch
manches
Werkzeug
morgens
aus
ihrem
Wagen
entladen,
das
sie
dann
doch
nicht
gebrauchen.
Denn
die
Ladezeiten
sind
begrenzt,
und
Ausnahmegenehmigungen
zum
Parken
gibt
es
nur
bei
einer
stichhaltigen
Begründung.
Von
Heinz
Schliehe
-
Und
welcher
Handwerker
will
schon
durch
die
halbe
Stadt
zum
geparkten
Wagen
gehen,
um
sich
dann
auch
noch
mit
einem
vergessenen
Werkzeug
abzuschleppen
-
vor
allem
angesichts
der
aktuellen
Temperaturen?
Die
Fußgängerzonen
in
der
Osnabrücker
Innenstadt
können
so
manches
Mal
zum
Problem
werden,
nicht
nur
für
Fußgänger
bei
Großbaustellen,
sondern
auch
für
Handwerker,
die
dort
nicht
unbegrenzt
parken
dürfen.
Früher
sei
die
Vergabe
einzelner
Ausnahmegenehmigungen
möglicherweise
lockerer
gehandhabt
worden
als
heute,
räumt
die
Leiterin
des
Fachbereichs
Bürger
und
Ordnung
bei
der
Stadt
Osnabrück,
Karin
Heinrich,
ein.
Doch
die
zahlreichen
Beschwerden
von
Passanten
hätten
dazu
geführt,
dass
triftige
Gründe
für
eine
Parkgenehmigung
in
der
Fußgängerzone
nötig
seien.
Entscheidend
sei,
dass
diese
Gründe
auch
nachvollziehbar
seien.
Dann
würden
Genehmigungen
erteilt.
So
habe
es
beispielsweise
beim
Sandsteinschneider
bei
der
L
+
T-
Renovierung
keine
Probleme
gegeben.
Denn
die
Fußgängerzonen
seien
primär
nun
mal
für
die
Fußgänger
da.
Die
Stadt
müsse
alle
Aspekte
im
Blick
haben.
Für
die
Bequemlichkeit
gebe
es
keine
Ausnahmegenehmigung.
Grundsätzlich
sei
eine
Abstimmung
erforderlich,
um
den
Wagen
in
den
Fußgängerzonen
morgens
ent-
und
abends
wieder
beladen
zu
können.
Während
der
Ladezeiten
-
auf
der
Großen
Straße
endet
sie
um
10.30
Uhr
vormittags
-
sind
auch
für
Handwerker
keine
gesonderten
Genehmigungen
erforderlich.
Autor:
Heinz Schliehe