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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Fußgänger haben Vorrang
Zwischenüberschrift:
Parken nur bei triftigem Grund
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Kurzparker: Handwerker halten zum Be- und Entladen auch in der Krahnstraße.Foto: Elvira Parton
Osnabrück. Handwerker müssen bei Aufträgen in den Osnabrücker Fußgängerzonen sehr vorausschauend vorgehen und auch manches Werkzeug morgens aus ihrem Wagen entladen, das sie dann doch nicht gebrauchen. Denn die Ladezeiten sind begrenzt, und Ausnahmegenehmigungen zum Parken gibt es nur bei einer stichhaltigen Begründung.
Von Heinz Schliehe - Und welcher Handwerker will schon durch die halbe Stadt zum geparkten Wagen gehen, um sich dann auch noch mit einem vergessenen Werkzeug abzuschleppen - vor allem angesichts der aktuellen Temperaturen?
Die Fußgängerzonen in der Osnabrücker Innenstadt können so manches Mal zum Problem werden, nicht nur für Fußgänger bei Großbaustellen, sondern auch für Handwerker, die dort nicht unbegrenzt parken dürfen.
Früher sei die Vergabe einzelner Ausnahmegenehmigungen möglicherweise lockerer gehandhabt worden als heute, räumt die Leiterin des Fachbereichs Bürger und Ordnung bei der Stadt Osnabrück, Karin Heinrich, ein. Doch die zahlreichen Beschwerden von Passanten hätten dazu geführt, dass triftige Gründe für eine Parkgenehmigung in der Fußgängerzone nötig seien. Entscheidend sei, dass diese Gründe auch nachvollziehbar seien. Dann würden Genehmigungen erteilt. So habe es beispielsweise beim Sandsteinschneider bei der L + T-Renovierung keine Probleme gegeben.
Denn die Fußgängerzonen seien primär nun mal für die Fußgänger da. Die Stadt müsse alle Aspekte im Blick haben. Für die Bequemlichkeit gebe es keine Ausnahmegenehmigung. Grundsätzlich sei eine Abstimmung erforderlich, um den Wagen in den Fußgängerzonen morgens ent- und abends wieder beladen zu können.
Während der Ladezeiten - auf der Großen Straße endet sie um 10.30 Uhr vormittags - sind auch für Handwerker keine gesonderten Genehmigungen erforderlich.
Autor:
Heinz Schliehe


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