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1.
Erscheinungsdatum:
05.02.1866
aus Zeitung:
Osnabrückische Anzeigen/ OA
Inhalt:
Fortsetzung
des
Artikels
zur
Trockenlegung
der
Wüste
(vgl.
OA,
03.02.1866)
Überschrift:
Ueber Trockenlegung und Entwässerung der Südwestseite unserer Vaterstadt
Zwischenüberschrift:
Forts. aus No. 27
Artikel:
Originaltext:
Dieses
Promemoria
wurde
dem
Magistrat
kommunicirt
und
da
die
Laischaft
die
Ausführung
zu
besorgen
hatten,
auch
selbigen
zugestellt.
Die
desfollsigen
Berathungen
mit
der
Neustädter
Gemeinheit
zogen
sich
in
die
Länge
und
erst
1781
kam
die
Vereinigung
zu
der
Ausführung
zu
Stande.
Dem
Magistrat
war
diese
Vereinbarung
zue
Genehmigung
präsentirt,
die
darauf
auch
erfolgt
und
zugleich
eine
Verordnung
vom
7.
August
1781
erließ,
worin
es
heißt:
-- "
und
dann
diese
Vereinbarung
nicht
anders
als
dem
gemeinen
Besten
nicht
nur
in
Ansehung
der
Verbesserung
der
Viehweide,
sondern
auch
zu
den
bessern
Einleitung
des
Wassers
in
die
Stadt
in
zwehen
Kanälen,
mithin
zum
Gebrauch
in
etwa
entstehender
Feuersgefahr
auch
zu
Beförderung
einer
reinen
Luft
sehr
ersprießlich
von
uns
befunden
worden:
so
haben
Wir
solche
Vereinbarung
nicht
allein
genehmigt,
sondern
auch
zu
Beförderung
dieses
heilsamen
Endzwecks
den
Lehschafts-
und
Gemeinde-
Vorstehern
unsern
Obrigkeitlichen
Schlutz
auf
deren
Ansuchen
zu
ertheilen
versprochen.
Ob
wir
nun
nicht
zweifeln,
daß
jedermann
von
unsern
Bürgern
und
Einwohnern
an
diesen
gemeinnützigen
Endzweck
ein
erfreuliches
Wohlgefallen
tragen,
und
so
viel
an
ihm
ist,
solchen
zu
befördern
suchen
werden;
so
haben
Wir
doch
zum
Ueberfluß,
wenn
etwa
jemand
seyn
sollte,
der
wider
unser
Erwartungen
sich
gelüsten
ließe,
diesen
heilsamen
Vorkehrungen
und
Unternehmungen
der
Lehschafts-
und
Gemeinde-
Vorsteher,
es
sey
bey
Errichtung
der
Zuschläge,
oder
bey
Ziehung
der
Abzugskanäle
und
Errichtung
der
Communicationsbrücken
und
was
sonsten
dahey
nöthig
und
nützlich
ist,
hindernissen
in
den
Weg
zu
legen,
die
Arbeiten
zu
verhindern,
oder
die
gemachte
Arbeit
wieder
zu
verderben,
alle
solche
Beeinträchtigungen,
welche
mit
Ersetzung
des
Schadens
verbunden
bleiben,
bey
50
..
oder
auch
den
Befinden
nach
höhrer
und
wenn
solche
nicht
erlegt
werden
kann,
bey
Leibesstrafe
hiemit
verbieten
wollen."
Die
Arbeiten
wurden
nun
in
Angriff
genommen
und
so
weit
als
thunlich,
zur
Ausführung
gebracht.
Es
war
aber
damit
nur
ein
Anfang
zur
Entwässerung
der
Wüste
und
Trockenlegung
derselben
und
damit
auch
die
der
angrenzenden
Stadttheile
gemacht.
Im
Laufe
der
Zeit
wurden
die
alten
Thore
mit
ihren
Zwingern
und
Rondelen
abgebrochen,
die
Stadtgräben
wurden
zugefüllt
und
in
ein
schmallers
Bett
eingegrenzt
bis
auf
den
Prinzengraben,
der
in
seinen
Würden
erhalten
blieb,
um
den
anliegenden
Gewerbtreibenden
das
zu
ihren
Geschäften
erforderliche
Wasser
nicht
zu
entreißen.
Die
Nutzung
der
unterwärts
liegenden
eingeengten
Wasserabflüsse
durch
einzelne
Gewerbsbetriebe
haben
in
den
letzten
Decennien
vielfaches
Misfallen
und
Beschwerde
erregt,
und
dem
regen
Willen
zur
Erlangung
einer
genügenden
Entwässerung
lähmend
entgegen
gestanden;
so
daß
es
nunmehr
die
Gesundheit
der
Anwohner
der
betreffenden
Straßen
bedrohen,
als
auch
die
sonst
möglichen
Kuluren
und
eine
Verbesserung
der
anliegenden
Grundstücke
hemmen,
entlich
zu
beseitigen.
Fragen
wir,
wodurch
diese
Hemmnisse
herbeigeführt
und
worin
dieselben
bestehen?
So
wird
man
bei
einem
Besicht
in
nachstehender
Reihefolge
bald
entdecken,
und
indem
wir
beabsichtigen,
diese
Inspektion
anzustellen,
wollen
wir
mit
unserm
Rundgange
am
Natruperthore
beginnen.
(Fortsetzung
folgt.)
Autor:
Für die Redaction verantworlich R. Meyer