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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Ueber Trockenlegung und Entwässerung der Südwestseite unserer Vaterstadt
Zwischenüberschrift:
Forts. aus No. 27
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Dieses Promemoria wurde dem Magistrat kommunicirt und da die Laischaft die Ausführung zu besorgen hatten, auch selbigen zugestellt. Die desfollsigen Berathungen mit der Neustädter Gemeinheit zogen sich in die Länge und erst 1781 kam die Vereinigung zu der Ausführung zu Stande. Dem Magistrat war diese Vereinbarung zue Genehmigung präsentirt, die darauf auch erfolgt und zugleich eine Verordnung vom 7. August 1781 erließ, worin es heißt: -- " und dann diese Vereinbarung nicht anders als dem gemeinen Besten nicht nur in Ansehung der Verbesserung der Viehweide, sondern auch zu den bessern Einleitung des Wassers in die Stadt in zwehen Kanälen, mithin zum Gebrauch in etwa entstehender Feuersgefahr auch zu Beförderung einer reinen Luft sehr ersprießlich von uns befunden worden: so haben Wir solche Vereinbarung nicht allein genehmigt, sondern auch zu Beförderung dieses heilsamen Endzwecks den Lehschafts- und Gemeinde-Vorstehern unsern Obrigkeitlichen Schlutz auf deren Ansuchen zu ertheilen versprochen. Ob wir nun nicht zweifeln, daß jedermann von unsern Bürgern und Einwohnern an diesen gemeinnützigen Endzweck ein erfreuliches Wohlgefallen tragen, und so viel an ihm ist, solchen zu befördern suchen werden; so haben Wir doch zum Ueberfluß, wenn etwa jemand seyn sollte, der wider unser Erwartungen sich gelüsten ließe, diesen heilsamen Vorkehrungen und Unternehmungen der Lehschafts- und Gemeinde-Vorsteher, es sey bey Errichtung der Zuschläge, oder bey Ziehung der Abzugskanäle und Errichtung der Communicationsbrücken und was sonsten dahey nöthig und nützlich ist, hindernissen in den Weg zu legen, die Arbeiten zu verhindern, oder die gemachte Arbeit wieder zu verderben, alle solche Beeinträchtigungen, welche mit Ersetzung des Schadens verbunden bleiben, bey 50 .. oder auch den Befinden nach höhrer und wenn solche nicht erlegt werden kann, bey Leibesstrafe hiemit verbieten wollen."
Die Arbeiten wurden nun in Angriff genommen und so weit als thunlich, zur Ausführung gebracht. Es war aber damit nur ein Anfang zur Entwässerung der Wüste und Trockenlegung derselben und damit auch die der angrenzenden Stadttheile gemacht.
Im Laufe der Zeit wurden die alten Thore mit ihren Zwingern und Rondelen abgebrochen, die Stadtgräben wurden zugefüllt und in ein schmallers Bett eingegrenzt bis auf den Prinzengraben, der in seinen Würden erhalten blieb, um den anliegenden Gewerbtreibenden das zu ihren Geschäften erforderliche Wasser nicht zu entreißen. Die Nutzung der unterwärts liegenden eingeengten Wasserabflüsse durch einzelne Gewerbsbetriebe haben in den letzten Decennien vielfaches Misfallen und Beschwerde erregt, und dem regen Willen zur Erlangung einer genügenden Entwässerung lähmend entgegen gestanden; so daß es nunmehr die Gesundheit der Anwohner der betreffenden Straßen bedrohen, als auch die sonst möglichen Kuluren und eine Verbesserung der anliegenden Grundstücke hemmen, entlich zu beseitigen.
Fragen wir, wodurch diese Hemmnisse herbeigeführt und worin dieselben bestehen? So wird man bei einem Besicht in nachstehender Reihefolge bald entdecken, und indem wir beabsichtigen, diese Inspektion anzustellen, wollen wir mit unserm Rundgange am Natruperthore beginnen.
(Fortsetzung folgt.)
Autor:
Für die Redaction verantworlich R. Meyer


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