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Inhalt:
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Überschrift:
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Fristen bei der Ökosteuer beachten
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Artikel:
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Originaltext:
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Osnabrück. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich die Energiesteuern aus dem Bezug von Strom, Gas und Heizöl teilweise erstatten lassen. Die Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland weist darauf hin, dass Erstattungsanträge für das Jahr 2009 bis spätestens 31. Dezember 2010 beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden müssen. Weitere Informationen sind im Internet abrufbar unter www.osnabrueck.ihk24.de.
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