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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Lindenfall: Baustopp aufgehoben
Zwischenüberschrift:
Baufirma siegt vor dem Oberverwaltungsgericht - Ersatzpflanzung muss sein
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
An der Lürmannstraße wurde gestern bereits wieder gebaggert. Foto: Jörn Martens
fhv Osnabrück. Gestern Morgen in der Frühe wurde an der Lürmannstraße die vor drei Monaten umgekippte Linde zersägt. Die Bauarbeiten gehen weiter - das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat den Baustopp aufgehoben.
Mit seinem Beschluss hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück und den daraus folgenden Baustopp wiederaufgehoben.
Allerdings kann die Stadt Osnabrück nunmehr auch nach Auffassung des OVG dem Bauträger Massivhaussysteme GmbH (mhs) die Auflage machen, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Diese Linde mit einem Stammumfang von 45 bis 50 Zentimeter sei als Ersatzbaum im Frühjahr 2011 an derselben Stelle zu pflanzen und auf Dauer zu unterhalten. Weitere Auflage des Gerichts: Sollten die Bauarbeiten dann noch laufen, muss der Baum entsprechend geschützt werden.
Der Rechtsanwalt von MHS kündigte daraufhin an, die Bauarbeiten würden unverzüglich wiederaufgenommen. Sein Mandant behalte sich vor, Schadenersatzansprüche wegen des mehr als drei Monate währenden Baustopps gegen die Stadt Osnabrück zu stellen.
Die 120 Jahre alte Linde war in der ursprünglichen Baugenehmigung ausdrücklich geschützt. Dennoch fiel der Baum am 3. August aus unerklärlichen Gründen in die ausgehobene Baugrube, Zeugen des Vorfalls sprechen davon, der Baggerfahrer habe den riesigen Baum einfach umgeschubst. Die Stadt Osnabrück legte daraufhin den Bau vorläufig still. Die Verwaltungsjuristen legten wechselseitig Widerspruch ein, dieses Scharmützel ist nun zu einem vorläufigen Ende gekommen. Der Bauträger kann weitermachen.
Stadtbaurat Wolfgang Griesert wies gestern darauf hin, dass bislang nur der Tenor der Entscheidung aus dem OVG vorliege. " Wir müssen die Begründung des Urteils abwarten und werden dann gründlich prüfen", kündigte Griesert an. Außerdem sei mit diesem Spruch der Verwaltungsrichter lediglich über die aufschiebende Wirkung des von der Stadt verhängten Baustopps entschieden worden: " Das Verfahren in der Hauptsache wird davon nicht berührt", so betonte Griesert.
Offen ist damit, ob die ursprüngliche Baugenehmigung womöglich rechtswidrig war, weil nämlich die Linde, deren tragischer Fall dann die Affäre auslöste, im Lageplan für den Bauantrag falsch eingezeichnet war. Tatsächlich stand sie um drei Meter näher an der Baugrenze als eingezeichnet. Der alte Baum mit seinem Wurzelwerk wäre damit der geplanten Tiefgarage zu nahe gekommen. Konsequenz: Die Tiefgarage müsste nun umgeplant und um zwei Stellplätze verkleinert werden.
Die Grünen-Ratsfraktion nahm das Urteil zum Anlass, in einer Pressemitteilung erneut die Wiedereinführung einer städtischen Baumschutzsatzung zu fordern.

Autor:
fhv


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