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1.
Erscheinungsdatum:
10.11.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Oberverwaltungsgericht
heben
den
wegen
des
Lindenfalls
verhängten
Baustopp
gegen
den
Bauträger
mhs.
Ein
Ersatzbaum
muss
an
der
Stelle
der
gefällten
Linde
gepflanzt
werden.
Stadt
prüft
Urteil.
Weiterhin
Unklarheit
über
Rechtmäßigkeit
der
Baugenehmigung,
weil
die
Linde
auf
dem
Bauplan
zugunsten
des
Bauträgers
falsch
eingezeichnet
war.
Überschrift:
Lindenfall: Baustopp aufgehoben
Zwischenüberschrift:
Baufirma siegt vor dem Oberverwaltungsgericht - Ersatzpflanzung muss sein
Artikel:
Originaltext:
An
der
Lürmannstraße
wurde
gestern
bereits
wieder
gebaggert.
Foto:
Jörn
Martens
fhv
Osnabrück.
Gestern
Morgen
in
der
Frühe
wurde
an
der
Lürmannstraße
die
vor
drei
Monaten
umgekippte
Linde
zersägt.
Die
Bauarbeiten
gehen
weiter
-
das
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
hat
den
Baustopp
aufgehoben.
Mit
seinem
Beschluss
hat
der
1.
Senat
des
Oberverwaltungsgerichts
in
Lüneburg
ein
entsprechendes
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
Osnabrück
und
den
daraus
folgenden
Baustopp
wiederaufgehoben.
Allerdings
kann
die
Stadt
Osnabrück
nunmehr
auch
nach
Auffassung
des
OVG
dem
Bauträger
Massivhaussysteme
GmbH
(mhs)
die
Auflage
machen,
eine
Ersatzpflanzung
vorzunehmen.
Diese
Linde
mit
einem
Stammumfang
von
45
bis
50
Zentimeter
sei
als
Ersatzbaum
im
Frühjahr
2011
an
derselben
Stelle
zu
pflanzen
und
auf
Dauer
zu
unterhalten.
Weitere
Auflage
des
Gerichts:
Sollten
die
Bauarbeiten
dann
noch
laufen,
muss
der
Baum
entsprechend
geschützt
werden.
Der
Rechtsanwalt
von
MHS
kündigte
daraufhin
an,
die
Bauarbeiten
würden
unverzüglich
wiederaufgenommen.
Sein
Mandant
behalte
sich
vor,
Schadenersatzansprüche
wegen
des
mehr
als
drei
Monate
währenden
Baustopps
gegen
die
Stadt
Osnabrück
zu
stellen.
Die
120
Jahre
alte
Linde
war
in
der
ursprünglichen
Baugenehmigung
ausdrücklich
geschützt.
Dennoch
fiel
der
Baum
am
3.
August
aus
unerklärlichen
Gründen
in
die
ausgehobene
Baugrube,
Zeugen
des
Vorfalls
sprechen
davon,
der
Baggerfahrer
habe
den
riesigen
Baum
einfach
umgeschubst.
Die
Stadt
Osnabrück
legte
daraufhin
den
Bau
vorläufig
still.
Die
Verwaltungsjuristen
legten
wechselseitig
Widerspruch
ein,
dieses
Scharmützel
ist
nun
zu
einem
vorläufigen
Ende
gekommen.
Der
Bauträger
kann
weitermachen.
Stadtbaurat
Wolfgang
Griesert
wies
gestern
darauf
hin,
dass
bislang
nur
der
Tenor
der
Entscheidung
aus
dem
OVG
vorliege.
"
Wir
müssen
die
Begründung
des
Urteils
abwarten
und
werden
dann
gründlich
prüfen"
,
kündigte
Griesert
an.
Außerdem
sei
mit
diesem
Spruch
der
Verwaltungsrichter
lediglich
über
die
aufschiebende
Wirkung
des
von
der
Stadt
verhängten
Baustopps
entschieden
worden:
"
Das
Verfahren
in
der
Hauptsache
wird
davon
nicht
berührt"
,
so
betonte
Griesert.
Offen
ist
damit,
ob
die
ursprüngliche
Baugenehmigung
womöglich
rechtswidrig
war,
weil
nämlich
die
Linde,
deren
tragischer
Fall
dann
die
Affäre
auslöste,
im
Lageplan
für
den
Bauantrag
falsch
eingezeichnet
war.
Tatsächlich
stand
sie
um
drei
Meter
näher
an
der
Baugrenze
als
eingezeichnet.
Der
alte
Baum
mit
seinem
Wurzelwerk
wäre
damit
der
geplanten
Tiefgarage
zu
nahe
gekommen.
Konsequenz:
Die
Tiefgarage
müsste
nun
umgeplant
und
um
zwei
Stellplätze
verkleinert
werden.
Die
Grünen-
Ratsfraktion
nahm
das
Urteil
zum
Anlass,
in
einer
Pressemitteilung
erneut
die
Wiedereinführung
einer
städtischen
Baumschutzsatzung
zu
fordern.
Autor:
fhv