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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Drei Fragen
 
"Straßen werden erneuert, wenn sie abgängig sind"
Zwischenüberschrift:
Fachbereichsleiter Schürings zum Vorwurf der Luxussanierung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Franz Schürings Foto: Hehmann
rll Osnabrück. Viele Bürger stöhnen auf, wenn die Straße vor ihrer Haustür ausgebaut werden soll. Mehr noch als Lärm und Staub fürchten sie die Kosten, an denen sie beteiligt werden. Dazu äußert sich Franz Schürings, der Leiter des Fachbereichs Städtebau.
Kann es sein, dass die Stadt in Zeiten knapper Finanzen besonders viele Straßen ausbaut, um die Anwohner zur Kasse zu bitten?
Genau das Gegenteil ist der Fall, denn die Stadt ist an allen Straßenerneuerungsmaßnahmen auch selbst finanziell beteiligt. Man muss aber feststellen, dass durch eingeschränkte Straßenunterhaltung und verschobene Erneuerungsmaßnahmen ein Investitionsstau entstanden ist. Manchmal geht eine Straßenerneuerung mit anderen Baumaßnahmen einher, z. B. dem Kanalbau.
Jetzt steht das Wort " Luxussanierung" im Raum. Erklären Sie doch mal, unter welchen Bedingungen die Stadt eine Straße ausbaut.
Es gibt zwei verschiedene Anlässe für eine Straßenerneuerung. In der Regel geschieht das, wenn die Straße schlicht abgängig ist. Das ist nach etwa 30 Jahren und mehr der Fall. Manchmal sogar nach 50 Jahren. Der zweite Anwendungsfall ist eine sogenannte Verbesserungsmaßnahme, doch dazu kommt es selten. In der Regel ist eine Straße erneuerungsbedürftig, also ohnehin abgängig. In Osnabrück bauen wir nach üblichen technischen Standards. Es gibt aber auch Osnabrück-spezifische Gestaltungselemente. Ein Beispiel ist die Ausformung der Borde. In Wohnstraßen verwenden wir z. B. den Rundbord mit fünf cm Höhe. Er ist auf jeden Fall nicht teurer als ein klassischer Hochbord, aber er bietet für die Nutzer einige Vorteile und ist auch bautechnisch günstiger.
Eine Erneuerung von Straßen oder Straßenbestandteilen zur " Normerfüllung" hat es bisher nicht gegeben und soll es auch künftig nicht geben. Am Pappelgraben bestanden in einem frühen Planungsstadium Überlegungen, in einem Teilabschnitt die Borde zu erneuern, um sie an das Gesamtbild anzupassen. Diese Überlegungen wurden aber schon vor der Ausschusssitzung von der Verwaltung verworfen. Im Abschnitt zwischen Jostesweg und Quellwiese bleiben beide Gehwege, wie sie sind, und die Fahrbahn erhält lediglich eine neue Decke.
Der Grünen-Ratsherr Volker Bajus rät Anliegern, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Wie fair geht die Stadt mit ihren Bürgern um?
Die Verwaltung ist sich der Tatsache bewusst, dass die Bürger mit zur Finanzierung des Straßenausbaus herangezogen werden. Darum werden sie im Vorfeld zweimal angeschrieben und können ihre Anregungen zur Planung vorbringen. Häufig werden die Pläne aufgrund von Anliegerwünschen geändert. Dennoch gibt es oft unterschiedliche Auffassungen, gerade auch, wenn es um die Notwendigkeit eines Ausbaus geht. Die Verwaltung muss die Ausbaunotwendigkeit nach den bautechnischen Kriterien beurteilen.
Dies geschieht in der Regel durch einen Straßenzustandsbericht, der den Anliegern auf Anfrage zugänglich gemacht wird. Das Ziel ist eine größtmögliche Transparenz. Man muss allerdings feststellen, dass der Straßenausbau ein sehr streitbefangenes Thema ist und dass vielfach die Gerichte Maßstäbe für die Verwaltungsentscheidungen setzen, weil Abrechnungsbescheide angefochten werden. Das ist eine komplizierte Rechtsmaterie. Die Stadt ist bestrebt, Rechtsstreitigkeiten durch ein offenes und faires Beteiligungsverfahren zu vermeiden.
Autor:
rll


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