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1.
Erscheinungsdatum:
30.10.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Einige
Beschlüsse
aus
dem
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt.
Überschrift:
Parkscheibe für die Lotter Straße
Zwischenüberschrift:
Ausschuss stellt die Weichen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Neue
Straßenleuchten
für
die
Ruwe
stra
ße,
eine
Parkscheibenregelung
für
die
Lotter
Straße.
Darüber
entschied
der
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt.
Lotter
Straße:
Nach
der
Fertigstellung
der
Lotter
Straße
will
die
Stadt
zwischen
dem
Heger-
Tor-
Wall
und
dem
Kirchenkamp
das
Kurzzeitparken
mit
Parkscheibe
erlauben.
Dafür
hatte
sich
auch
die
Interessengemeinschaft
der
Geschäftsleute
eingesetzt.
Die
entsprechenden
Schilder
sollen
in
Kürze
aufgestellt
werden.
Komponistenhöfe:
Die
ehemalige
Britensiedlung
am
Westerberg,
die
nach
Komponisten
wie
Liszt,
Schumann
und
Gluck
benannt
ist,
muss
mehr
parkende
Autos
verkraften
als
bisher
veranschlagt.
Nun
will
die
Stadt
den
Bebauungsplan
ändern,
um
einen
Teil
des
Gemeinschaftsgaragenhofs
zu
erhalten.
Bislang
sollte
er
abgerissen
werden.
Westerberg:
Eine
auf
zwei
Jahre
befristete
Veränderungssperre
soll
verhindern,
dass
weitere
Bäume
im
Gebiet
zwischen
Gutenbergstraße,
Lürmannstraße,
Edinghäuser
Straße
und
dem
alten
Steinbruch
gefällt
werden.
Zu
diesem
Gebiet
gehört
auch
das
Gelände
um
die
inzwischen
abgerissene
Karmann-
Villa.
Die
Entscheidung
im
Ausschuss
fiel
einstimmig.
Mönterstraße/
Ruwestraße:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
hat
einen
früheren
Beschluss
zur
Straßenbeleuchtung
korrigiert.
Auf
Antrag
der
SPD
beschloss
er,
doch
neue
Straßenleuchten
auf
den
Wohnwegen
der
Siedlung
aufzustellen.
Zahlreiche
Ausschussmitglieder
enthielten
sich
bei
der
Abstimmung.
Abwasserbeseitigung:
Seit
Monaten
diskutieren
die
Ratsgremien
über
eine
Satzungsänderung,
die
für
die
Hauseigentümer
finanzielle
Auswirkungen
haben
dürfte.
Der
Stadtentwicklungsausschuss
vertagte
jetzt
eine
Entscheidung.
Es
soll
noch
einmal
darüber
nachgedacht
werden,
ob
die
Grundstücksgrenze
oder
der
Revisionsschacht
als
Übergang
zwischen
Stadtwerken
und
Hauseigentümer
gelten
soll.
Autor:
rll