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1.
Erscheinungsdatum:
22.10.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Erhöhter
Stromverbrauch
durch
notwendige
Trocknungsgeräte
bei
Hochwassergeschädigten.
Kosten
können
bei
Stadtwerken
flexibel
abgerechnet
und
auch
von
Versicherungen
übernommen
werden.
Überschrift:
Hochwasser beschert Hausbesitzern hohe Stromrechnung
Zwischenüberschrift:
Sonderzahlung fürs Trockenlegen - Stadtwerke zeigen sich flexibel
Artikel:
Originaltext:
sh
Osnabrück.
Während
die
meisten
Betroffenen
des
Jahrhunderthochwassers
Ende
August
an
den
Kosten
schwer
zu
knacken
haben,
können
sich
die
Stadtwerke
als
Hauptstromlieferant
in
Osnabrück
über
den
Mehrverbrauch
beim
Strom
freuen.
Denn
die
Trocknungsgeräte,
die
in
vielen
Häusern
im
Einsatz
waren
oder
mancherorts
auch
noch
sind,
verbrauchen
viel
Energie.
Doch
die
Kosten
dafür
können,
sofern
eine
entsprechende
Versicherung
besteht,
auch
dort
geltend
gemacht
werden.
Die
nötigen
Bescheinigungen
gibt
es
bei
den
Stadtwerken.
Normalerweise
stellen
die
Stadtwerke
für
Sonderverbrauch
an
Strom
im
Jahr
knapp
20
Bescheinigungen
aus.
Denn
auch
Wasserrohrbrüche
hinterlassen
Spuren.
In
diesem
Jahr
waren
es
allerdings
im
September
allein
48
Bescheinigungen
und
im
Oktober
bislang
schon
21.
Weitere
Anfragen
werden
laut
Pressesprecher
Marco
Hörmeyer
bis
in
den
November
hinein
noch
erwartet.
Und
diese
Sonderverbräuche
nach
der
Hochwasserkatastrophe
liegen
im
Schnitt
bei
1200
Kilowattstunden
(kWh)
,
sie
reichen
von
40
bis
zu
9700
kWh.
Das
ist
fast
das
Dreifache
des
Durchschnittsverbrauchs
eines
Einfamilienhauses
von
rund
3500
kWh.
Für
eine
Bescheinigung
sind
natürlich
die
Zählerstände
vom
Beginn
des
Trocknungsprozesses
und
von
dessen
Ende
erforderlich.
Allerdings
geben
auch
die
Trocknungsfirmen
auf
ihren
Rechnungen
in
der
Regel
den
Stromverbrauch
der
Geräte
für
die
Nutzungsdauer
an.
Doch
erfahrungsgemäß
liegt
der
tatsächliche
Verbrauch
oft
etwas
niedriger,
da
einige
Geräte
zwischendurch
auch
mal
abgeschaltet
werden.
Die
Meldungen
zum
Sonderverbrauch
sind
aber
nicht
nur
für
die
Versicherungen
wichtig,
sondern
so
lässt
sich
auch
eine
Höherstufung
im
folgenden
Abrechnungsjahr
vermeiden.
Bei
der
Abrechnung
des
Sonderverbrauchs
zeigen
sich
die
Stadtwerke
sehr
flexibel.
Neben
einer
sofortigen
Sonderzahlung
ist
eine
Verteilung
der
Kosten
bis
zur
nächsten
Hauptrechnung
möglich.
Auf
Anfrage
bestätigt
der
Pressesprecher
diese
individuelle
Regelung.
Als
kleiner
Trost
für
alle
Leidtragenden:
Durch
den
Sonderverbrauch
kann
man
vorübergehend
vom
Easy-
in
den
günstigeren
Easy-
Plus-
Tarif
gelangen,
wenn
die
Grenze
von
4163
kWh
überschritten
wird.
Wer
allerdings
den
Sonderverbrauch
auch
gesondert
abgerechnet
haben
möchte,
muss
sich
im
Kunden-
oder
Infocenter
der
Stadtwerke
telefonisch
oder
persönlich
melden
oder
eine
E-
Mail
schreiben
und
dann
auch
Kopien
der
Rechnungen
und
alle
Wünsche
schriftlich
einreichen.
Autor:
sh