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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Furcht vor finanziellem Fiasko
 
"Das ist alles nur schwer durchschaubar"
Zwischenüberschrift:
Thorsten Kreyenhage und Günter Kuhl fordern Schadenersatz für Fotovoltaikanlagen
 
Re.Con UG steckt offenbar in finanziellen Schwierigkeiten
Artikel:
Kleinbild
 
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Originaltext:
Westerkappeln. Manche sprechen im Zusammenhang mit der Fotovoltaik und den garantierten Einspeisevergütungen von gut geölten Gelddruckmaschinen. Thorsten Kreyenhage und Günter Kuhl aus Westerbeck haben zumindest auf ordentliche Renditen gehofft. Doch nun droht ihr Investment ins Solargeschäft als finanzielles Fiasko zu enden. Sie fühlen sich vom Lieferanten über den Tisch gezogen.
Von Frank Klausmeyer - Dabei hatte sich alles so schön angehört. Im vergangenen Jahr saß Thorsten Kreyenhage mit einem Vermögensberater zusammen, der mittlerweile Geschäftsführer der Re.Con UG (Bramsche) ist, die - nach vollmundigem Versprechen auf der Homepage - " richtige Wahl, wenn es um Fotovoltaik geht!". Dabei kam das Gespräch auch auf Solaranlagen.
Kreyenhage betreibt auf dem Hauptgebäude des Hofes seines Schwiegervaters bereits eine Fünf-Kilowatt-Anlage. Mit dem Bramscher Geschäftsmann wurde er handelseinig über die Lieferung und Montage einer 17-Kilowatt-Anlage für das Dach eines Geräteschuppens. " Ich war praktisch der erste Kunde von Re.Con", erzählt der 36-jährige Familienvater. Rund 60 000 Euro haben die Kreyenhages investiert. Das Geschäft lief über Vorkasse. " Da waren wir vielleicht zu dumm", sagt er heute.
Kurz nach der Montage am 25. März begann der Ärger. Denn es fiel auf, dass die Dünnschicht-Module - 224 an der Zahl - auf dem Wellblechdach des Schuppens zu eng aneinander liegen und reißen könnten. " Spätestens, wenn Schnee fällt", befürchtet der gelernte Tischler.
" Alles muss runter"
" Das muss alles runter und neu verlegt werden", sagt Kreyenhage. Nicht zuletzt, weil das Dach bei der Montage demoliert worden sei. An diversen Stellen ist das Wellblech eingedrückt und löchrig. Das mit der Montage von Re.Con beauftragte Bedachungsunternehmen aus Osnabrück weist jede Schuld von sich. Die Löcher seien schon vorher da gewesen, sagt der Inhaber auf Anfrage, gibt sich sonst aber zugeknöpft in der Angelegenheit.
Kreyenhage will ein neues Dach. Einen Kostenvoranschlag hat er schon eingeholt. Dazu käme einiges Geld für die Demontage und den Neuaufbau der Solaranlage. Alles in allem würde die Beseitigung der Schäden 24 000 Euro kosten, sagt er. Immerhin: Strom wird seit dem 28. April eingespeist. " Die Wirtschaftlichkeitsberechnung passt aber von vorne bis hinten nicht", klagt Kreyenhage.
Auch Nachbar Günter Kuhl sieht ein " mittelschweres finanzielles Drama" auf sich zukommen. Er hat bei Re.Con eine 25-Kilowatt-Anlage bestellt. 78 000 Euro musste er bezahlen - ebenfalls Vorkasse.
Seine Anlage laufe seit Inbetriebnahme am 21. April nur zu 20 Prozent. Einer von fünf Wechselrichtern habe von Anfang an nicht funktioniert. Dann gaben die Wechselrichter Nummer 2, 3 und 4 den Geist auf. Grob geschätzt 5000 bis 6000 Euro Einspeisevergütung seien ihm bis jetzt durch die Lappen gegangen. Rund 10 000 Euro müsse er für neue Wechselrichter bezahlen. Re.Con vertröste immer nur, tue aber letztlich nichts.
Der Streitfall liegt mittlerweile bei den Anwälten. Christine Pohl, die Kreyenhage, Kuhl und einen weiteren Re.Con-Kunden vertritt, pocht für ihre Mandanten auf Schadenersatz: " Die Anlagen sind mangelhaft."
Fraglich ist für die Westerkappelner Rechtsanwältin allerdings, ob eine Haftungsklage Aussicht auf Erfolg hat. Denn bei Re.Con handelt es sich um eine Unternehmensgesellschaft (UG), die im April dieses Jahres mit gerade 300 Euro Haftungsanlage ins Handelsregister eingetragen worden ist.
Der Re.Con-Chef ist für die Zeitung nur über seinen Osnabrücker Anwalt Jörg Haferkorn zu sprechen. " Wir sind mit den Betroffenen im Gespräch", lässt er wissen. " Es ist klar, dass da einiges nicht optimal gelaufen ist." Nun gelte es zu prüfen, welche Schadensursachen und welche Lösungsmöglichkeiten es gebe. Kreyenhages Dach sei relativ alt und schon vor der Installation der Anlage " nicht in optimalem Zustand gewesen", behauptet der Rechtsanwalt.
Kreyenhage hat privat ein Gutachten in Auftrag gegeben. Durch einen Zwischenbericht sieht er sich bestätigt.

" Das ist alles nur schwer durchschaubar"

Re.Con UG steckt offenbar in finanziellen Schwierigkeiten

fk Westerkappeln/ Osnabrück. Wer sich mit der Re.Con UG näher beschäftigt, bekommt zumindest Zweifel, ob die Firma im Falle einer erfolgreichen Haftungsklage Schadenersatzansprüche erfüllen könnte. " Das ist alles nur schwer durchschaubar", meint Christine Pohl, Rechtsanwältin aus Westerkappeln, die mehrere Kunden des Bramscher Lieferanten für Solaranlagen vertritt.
Erst im April 2010 wurde die Re.Con als Unternehmergesellschaft (UG) ins Handelsregister eingetragen - mit einer Haftungseinlage von 300 Euro. Dabei hat die Firma offenbar finanzielle Probleme in ganz anderem Ausmaß. In einem Rundschreiben vom 3. September an diverse Kunden beklagt der Geschäftsführer eine Situation, " die sich bis heute zu einer kaufmännischen und wirtschaftlichen Katastrophe entwickelt hat".
Verantwortlich macht er dafür die Solartechnics GmbH & Co.KG. Mit dem in der Region bekannten Osnabrücker Unternehmen habe es einen Rahmenvertrag über eine Mindestabnahmemenge von 1500 Kilowatt Peak gegeben. Solartechnics habe Lieferzusagen nicht eingehalten. Kunden, die bereits seit Monaten bezahlt hätten, warteten heute noch auf ihre Module und Wechselrichter.
Die Solartechnics GmbH, die nach Angaben ihres Vertriebsleiters Mike Ganser weltweit rund 300 Mitarbeitern beschäftigt, hält die Vorwürfe für haltlos. Eine sogenannte Servicepartnerschaft mit Re.Con wurde wegen deren Kundenbriefes bereits gekündigt. " Alle Aufträge von denen sind storniert und zur Rückabwicklung gegeben worden", erklärt Ganser. Die Vorwürfe seien haltlos.
Der Vertriebsleiter räumt allerdings ein, dass Solartechnics in einigen Fälle Module und Anlagen nicht so schnell habe liefern können wie gewünscht. " Die Branche ist ziemlich brutal", meint Ganser. Sein Unternehmen will geschädigte Re.Con-Kunden aber nicht im Regen stehen lassen. Auch wenn Solartechnics nicht dazu verpflichtet sei, " sind wir grundsätzlich bereit, Schäden im Rahmen unserer Möglichkeiten zu beheben".
Glaubt man dem Internetauftritt von Re.Con (www.recon-solar.de) » geht es mit der Firma steil bergauf. Vor allem im Tecklenburger sowie im Osnabrücker Land und sogar an der Nordsee sollen schon zahlreiche Projekte fertiggestellt sein, wie der Referenzliste zu entnehmen ist.
Stellt sich die Frage, wie der Geschäftsführer das alles finanziert. Eine Anfrage bei der Wirtschaftsauskunftei Credit­reform ergab für die Privatperson eine 600 auf dem Bonitätsindex, der als Maßstab der Kreditwürdigkeit gilt. Schlechter geht es nicht. Für Re.Con wird ein Wert von 381 angegeben, was einer sehr schwachen Bonität entspricht. Der Geschäftsführer betätigt sich laut Branchenbuch " meinestadt.de" überdies mit der Vermittlung von Immobilien und tritt als Ansprechpartner für einen Baufinanzierer in Bad Oeynhausen in Erscheinung. Er sei bis jetzt nicht für die Gesellschaft tätig gewesen, heißt es dort.
Bei der Justiz ist der Geschäftsführer kein Unbekannter. Seit Oktober 2008 ermittelt die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue, wie ein Sprecher bestätigt. Über eine Frankfurter Gesellschaft soll er Kundengelder nicht ordnungsgemäß angelegt haben, lautet der Vorwurf. " Der hat Bargeld gesammelt. Wir haben mehrere seiner Kunden zur Staatsanwaltschaft geschickt", sagt Bernhard Klenke, Geschäftsführer der NWF Finanzconsulting aus Osnabrück, als ehemaliger Untervermieter.
Ob es zur Anklage kommt, ist allerdings offen: Ein Großteil des angelegten Kapitals sei mittlerweile zurückgezahlt, teilt die Staatsanwaltschaft zum Ermittlungsstand mit. Glaubt man den auf der Homepage angegebenen Referenzen, ist die Firma Re.Con UG, bereits weltweit aktiv. Dabei ist sie erst vor einem halben Jahr gegründet worden.

Unternehmergesellschaft (UG)
Seit 1.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt ist es Gründern möglich, eine Unternehmergesellschaft zu gründen, die sich Mini-GmbH nennt. Der bedeutendste Unterschied liegt in der Höhe des Stammkapitals. Während für die GmbH 25 000 Euro Stammkapital erbracht werden müssen, ist es bei der Mini-GmbH-Unternehmergesellschaft nur noch ein Euro notwendig. Ist das Stammkapital eingezahlt, kann die Mini-GmbH ins Handelsregister eingetragen werden. Der Geschäftsführer der Unternehmergesellschaft hat die Einzahlung des Stammkapitals bei der Handelsregisteranmeldung zu versichern. In der Mini-GmbH muss jedoch eine Rückstellung in Höhe von 25 Prozent der jährlichen Gewinne gebildet werden, bis 25 000 Euro Stammkapital erreicht worden sind. Anschließend kann die Unternehmergesellschaft als normale GmbH geführt werden.

Autor:
Frank Klausmeyer


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