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1.
Erscheinungsdatum:
27.09.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Nach
rechtlicher
Prüfung
nimmt
die
Stadt
Abstand
von
einem
Durchfahrverbot
für
LKW.
Überschrift:
Stadt darf Brummis nicht aussperren
Zwischenüberschrift:
Lkw-Verbot in der Innenstadt aus rechtlichen Gründen nicht möglich
Artikel:
Originaltext:
hin
Osnabrück.
Ein
Durchfahrverbot
für
Lastwagen
wird
es
in
der
Stadt
flächendeckend
nicht
geben.
Die
Verwaltung
hat
die
rechtlichen
Bedingungen
geprüft
und
ist
zu
dem
Schluss
gekommen:
Es
geht
nicht.
Das
Lkw-
Verbot
war
in
der
Diskussion
um
die
Umweltzone
plötzlich
populär
geworden.
Alle
Fraktionen
fanden
Gefallen
an
dem
Gedanken,
die
mutmaßlichen
Stinker
um
die
Innenstadt
herumzuleiten.
Doch
so
einfach
ist
das
nicht,
wie
aus
einer
Mitteilung
der
Verwaltung
für
die
nächste
Sitzung
des
Stadtentwicklungsausschusses
hervorgeht.
Die
Straßenverkehrsordnung
(Paragraf
45)
legt
die
Latte
für
Durchfahrverbote
sehr
hoch.
Grundsätzlich
zulässig
sind
sie
nur,
um
die
Sicherheit
und
Ordnung
im
Verkehr
zu
gewährleisten,
Bauarbeiten
zu
sichern,
außerordentliche
Schäden
an
der
Straße
zu
vermeiden
oder
wenn
"
besonders
schutzwürdige
Interessen"
berührt
sind.
Darunter
kann
auch
der
Schutz
der
Anwohner
vor
Lärm
und
Abgasen
fallen,
"
wenn
aufgrund
der
besonderen
örtlichen
Verhältnisse
eine
Gefahrenlage
besteht"
,
wie
es
im
Gesetz
heißt.
Außerdem
sind
Sperrungen
nur
für
einzelne
Straßen
zulässig,
und
es
müssen
geeignete
Umleitungsstrecken
ausgewiesen
werden.
Im
vergangenen
Jahr
hatte
die
Verwaltung
ein
Lkw-
Durchfahrverbot
für
die
Iburger
Straße,
Sutthauser
Straße,
den
Rosenplatz,
die
Martinistraße,
Lotter
Straße
und
Rheiner
Landstraße
untersucht.
Weil
die
Anwohner
möglicher
Umleitungsstrecken
aber
über
Gebühr
belastet
worden
wären,
wurde
der
Plan
nicht
weiter
verfolgt.
Eine
neue
Handhabe,
so
schien
es,
bot
der
Kampf
gegen
die
Mautflüchtlinge.
Die
Straßenverkehrsordnung
war
entsprechend
geändert
worden:
Wenn
es
nachweislich
mehr
Lkw-
Verkehr
durch
Mautflüchtlinge
gibt,
kann
eine
Kommune
Straßen
für
Lastwagen
ab
zwölf
Tonnen
sperren.
Wie
viele
Lastwagenfahrer
biegen
von
der
Autobahn
ab
und
durchqueren
die
Stadt,
um
Maut
zu
sparen?
Diese
Frage
sei
bereits
im
September
2008
weitgehend
beantwortet
worden,
teilte
die
Verwaltung
den
Ratsmitgliedern
mit.
Damals
ließ
die
Verwaltung
zur
Vorbereitung
des
Luftreinhalte-
und
Aktionsplanes
(für
die
Umweltzone)
den
Verkehr
zählen.
Wenig
Mautflüchtlinge
Dabei
wurden
Lastwagen
ab
3,
5
Tonnen
in
der
Zeit
von
20
Uhr
bis
6
Uhr
erfasst.
Lediglich
15
Prozent
der
Brummis
seien
als
Durchgangsverkehr
anzusehen,
stellte
die
Verwaltung
damals
fest.
Der
Anteil
der
Lkw
ab
zwölf
Tonnen
wurde
zwar
nicht
eigens
erfasst.
Aber
der
Anteil
dieser
Fahrzeuge
am
gesamten
Lkw-
Verkehr
dürfte
niedriger
sein.
Die
Schlussfolgerung
der
Verwaltung:
Der
Anteil
der
Mautflüchtlinge
ist
zu
klein,
um
von
einer
spürbaren
Verkehrszunahme
in
der
Stadt
durch
die
Autobahnmaut
sprechen
zu
können.
Damit
fehlt
die
Voraussetzung
für
ein
Lkw-
Durchfahrverbot.
Autor:
hin