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1.
Erscheinungsdatum:
22.09.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Voxtruper
Anwohner
bemängeln
Funktionsfähigkeit
eines
Regenrückhaltebeckes.
Stadtwerke
bestreiten
dies.
Überschrift:
Naturnah oder ungepflegt?
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke: Regenrückhaltebecken voll funktionsfähig
Artikel:
Originaltext:
hmd
Osnabrück.
Der
Jahrhundertregen
Ende
August
hatte
im
Stadtgebiet
zahlreiche
Keller
unter
Wasser
gesetzt.
Der
Verdacht
von
Anwohnern
am
Salbeiweg:
Eine
Pflege
des
dortigen
Regenrückhaltebeckens
hätte
Schäden
verhindern
können.
Das
weisen
die
Stadtwerke
Osnabrück
zurück:
"
Das
Becken
ist
voll
funktionsfähig"
,
sagt
Sprecher
Marko
Hörmeyer.
"
Völlig
versottet
und
verwuchert"
,
lautet
hingegen
der
Eindruck
der
Anlieger.
Einige
Bäume,
die
aus
dem
Becken
herauswüchsen,
seien
mehr
als
zehn
Meter
hoch.
Bei
den
riesigen
Wassermengen,
die
vor
einigen
Wochen
niedergegangen
waren,
sei
das
Becken
völlig
überfordert
gewesen,
sodass
das
Regenwasser
übergetreten
sei,
lautet
der
Vorwurf
in
Richtung
Stadtwerke.
Der
Tenor:
Eine
regelmäßige
Pflege
hätte
für
viele
Voxtruper
Familien
weniger
Unheil
und
Kosten
bedeutet.
Tatsächlich
sei
es
mittlerweile
an
der
Zeit,
dass
einige
Büsche
zurückgeschnitten
werden
müssten,
sagt
Hörmeyer.
Allerdings
gehöre
die
Fläche
am
Salbeiweg
zu
den
Regenrückhaltebecken,
die
möglichst
naturnah
gehalten
würden.
Dies
werde
in
Absprache
mit
der
Stadt
umgesetzt,
wo
es
möglich
sei.
Entscheidend
sei,
ob
die
Zu-
und
Abläufe
funktionstüchtig
seien,
was
in
Voxtrup
der
Fall
gewesen
sei.
Dies
würde
an
allen
Becken
im
Stadtgebiet
mehrmals
im
Monat
überprüft
und
insbesondere
im
Herbst
kontrolliert,
wenn
Laub
die
Durchgänge
zu
verstopfen
drohe,
unterstreicht
Hörmeyer.
Das
Überlaufen
Ende
August
habe
einen
einfachen
Grund
gehabt:
Die
Wassermengen
bei
einem
außerordentlichen
Ereignis
seien
schlicht
zu
viel
für
das
Becken
gewesen.
Dies
hätte
auch
für
zahlreiche
weitere
Flächen
im
Stadtgebiet
gegolten.
Rund
90
Regenrückhaltebecken
gibt
es
im
Stadtgebiet.
Sie
sind
Teil
eines
Entwässerungskonzeptes,
das
von
den
zuständigen
Behörden
genehmigt
werden
muss.
Dies
bedeutet
etwa,
dass
bei
Oberflächenversiegelungen
durch
ein
neues
Baugebiet
auch
zusätzliche
Flächen
für
den
Wasserablauf
vorgesehen
werden.
Autor:
hmd