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1.
Erscheinungsdatum:
11.09.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Landgericht
verurteilt
Georgsmarienhütter
Landwirt
wegen
Verstoß
gegen
das
Tierschutzgesetz
zu
Geldstrafe.
Wegen
nicht
erwiesenem
Vorsatz
keine
Straftat.
Auslöser
war
ein
Lamm,
dessen
Hinterbeine
abgefault
waren.
Überschrift:
Tierhalter zu Geldbuße von 2000 Euro verurteilt
Zwischenüberschrift:
Landgericht hob Freispruch für GMHütter Geschäftsmann auf
Artikel:
Originaltext:
we
Georgsmarienhütte/
Osnabrück.
In
Erster
Instanz
hatte
das
Amtsgericht
Bad
Iburg
Mitte
Januar
einen
Oeseder
Geschäftsmann
vom
Vorwurf
freigesprochen,
gegen
das
Tierschutzgesetz
verstoßen
zu
haben.
Das
Landgericht
Osnabrück
hob
das
Urteil
jetzt
auf
und
verurteilte
den
62-
Jährigen
zu
einer
Geldbuße
von
2000
Euro.
Das
Gericht
wertete
das
Verhalten
des
Mannes,
auf
dessen
Wiese
am
Breenbach
in
Oesede
im
März
2009
ein
Schaflamm
eingeschläfert
werden
musste,
dessen
Hinterläufe
abgefault
waren,
als
Ordnungswidrigkeit
nach
Paragraf
18
des
Tierschutzgesetzes.
Der
Richter
sagte
in
der
Urteilsbegründung:
"
Es
spricht
auch
einiges
dafür,
dass
hier
nicht
nur
Fahrlässigkeit,
sondern
auch
Vorsatz
zu
unterstellen
ist.
Doch
es
bleiben
Restzweifel,
und
deshalb
haben
wir
nicht
auf
eine
Straftat
erkannt."
Auslöser
der
Gerichtsverfahren
war
eine
Strafanzeige
des
Landkreises
wegen
Tierquälerei.
Im
März
2009
hatten
Tierschützer,
die
schon
seit
Längerem
immer
wieder
die
nicht
tierartgerechte
Haltung
auf
dem
Gelände
kritisiert
hatten,
auf
dem
Grundstück
eine
tote
Ziege
sowie
ein
wenige
Wochen
altes
Lamm
entdeckt,
das
sich
kaum
noch
bewegen
konnte,
weil
an
einem
Bein
nur
noch
der
nackte
Knochen
vorhanden
war.
Der
Angeklagte,
der
zeitweilig
mehr
als
50
Schafe
sowie
Schweine
und
eine
größere
Zahl
Hühner
auf
der
Wiese
gehalten
hatte,
gab
im
Gerichtsverfahren
an,
dass
ihm
der
Zustand
des
Schaf-
lamms
nicht
aufgefallen
sei,
obwohl
er
zweimal
am
Tag
gefüttert
habe.
Der
Staatsanwalt
nahm
ihm
diese
Darstellung
nicht
ab.
"
Die
Aussage
der
Veterinärin
des
Landkreises
hat
deutlich
gemacht,
dass
das
Tier
wenigstens
schon
sieben
Tage
in
diesem
Zustand
war
und
anhaltende
Schmerzen
hatte."
Das
hätte
dem
Angeklagten
auffallen
müssen,
wenn
die
Haltung
mit
der
notwendigen
Sorgfalt
betrieben
worden
wäre,
gerade
bei
einem
Lamm.
Deshalb
liege
hier
eine
Straftat
vor.
Er
forderte
eine
Strafe
von
80
Tagessätzen.
Die
Anwältin
des
Angeklagten
versicherte,
dass
ihr
Mandant
sehr
betroffen
über
den
Vorfall
sei.
"
Er
hat
einen
Fehler
gemacht,
und
er
weiß,
dass
er
dafür
eins
auf
den
Deckel
kriegt.
Aber
es
liegt
kein
vorsätzliches
Verhalten
vor."
Dieser
Sichtweise
schloss
sich
das
Gericht
am
Ende
an.
Die
Tierhaltungspraxis
des
62-
Jährigen
hat
in
Kürze
noch
ein
weiteres
Nachspiel.
Ende
Oktober
geht
es
vor
dem
Amtsgericht
um
die
Zustände
am
Standort
Möllers
Hof,
wo
der
Mann
Stallungen
unterhalten
hat.
Autor:
we