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1.
Erscheinungsdatum:
28.07.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Zukünftig
ist
es
Pflicht
für
Pferdehalter,
ihr
Pferd
mit
einem
Chip
versehen
zu
lassen
und
einen
Pass
dafür
auszustellen.
Überschrift:
Neue Markierungsvorschrift für Pferde
Zwischenüberschrift:
Künftig mit Chip und Pferdepass
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Auch
Pferde
brauchen
in
Zukunft
einen
Pass.
Darin
werden
neben
der
Abstammung
auch
Impfungen
und
tierärztliche
Behandlungen
beziehungsweise
Arzneimittel
vermerkt.
Zur
sicheren
Identifizierung
wird
jedem
Tier
außerdem
ein
Chip
unter
die
Haut
implantiert.
Die
neue
Regelung
gilt
für
alle
Pferde.
Jungtiere
müssen
innerhalb
eines
halben
Jahres
nach
der
Geburt
gekennzeichnet
werden.
Für
ältere
Tiere,
die
noch
keinen
Pass
haben,
muss
dieser
umgehend
beantragt
werden.
Um
den
Pass
zu
bekommen,
wendet
sich
der
jeweilige
Besitzer
an
das
Vereinigte
Informationssystem
Tierhaltung
(VIT)
in
Verden.
Er
erhält
dann
einen
Chip
und
Begleitformulare.
Sobald
ein
Tierarzt
diesen
Chip
implantiert
hat
und
die
ausgefüllten
Formulare
beim
VIT
eingereicht
wurden,
wird
der
Pferdepass
ausgestellt.
Dieser
muss
das
Tier
ständig
begleiten.
Einen
solchen
Pass
bekommen
nur
Pferdebesitzer,
die
auch
eine
Pferdehaltung
beim
Veterinärdienst
des
Landkreises
Osnabrück
angemeldet
haben.
Ausgenommen
von
dieser
Regelung
sind
die
Pferdebesitzer,
deren
Pferde
in
einem
Pensionsstall
stehen.
In
diesem
Fall
ist
der
Stallinhaber
sowohl
für
die
Anzeige
der
Pferdehaltung
als
auch
für
den
Pass
zuständig.
Im
Osnabrücker
Land
sind
zurzeit
1687
Pferdehaltungen
mit
etwa
10
400
Pferden
gemeldet.
Für
Zuchtpferde
werden
die
Pässe
weiterhin
von
den
Zuchtverbänden
ausgestellt.
Sportpferde
erhalten
die
Pässe
bei
der
Deutschen
Reiterlichen
Vereinigung
in
Warendorf.
Der
Pass
erleichtert
unter
anderem
dem
Tierarzt
die
Arbeit,
weil
er
die
Krankengeschichte
des
Tieres
einsehen
kann.
Zudem
kann
das
strenge
Arzneimittelgesetz
so
besser
eingehalten
werden.
Tiere
ohne
Pass
dürfen
nicht
in
fremde
Ställe
aufgenommen
werden.
Außerdem
ist
ein
fehlender
Pass
eine
Ordnungswidrigkeit
und
zieht
eine
Geldstrafe
bis
zu
25
000
Euro
nach
sich.
Weitere
Informationen
im
Internet
auf
www.vit.de
»
oder
beim
Veterinärdienst
für
Landkreis
und
Stadt
Osnabrück
unter
der
Telefonnummer
05
41/
5
01
23
62.