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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Gericht: Straßensperrung ist rechtswidrig
Zwischenüberschrift:
Landkreis will Verbotsschilder für Motorräder an der L 84 in Bad Essen zeitnah abbauen
Artikel:
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Originaltext:
Osnabrück/ Bad Essen. Die Sperrung eines Teilstücks der L 84 (Bergstraße) in Bad Essen für Motorräder an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen ist rechtswidrig: Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat den Eilanträgen von zwei Bad Essener Motorradfahrern stattgegeben, mit denen sich die Biker gegen die vom Landkreis Osnabrück für die Dauer der Landesgartenschau angeordnete Sperrung gewehrt haben.
Die Anträge von zwei in Schwerte und Osnabrück lebenden Motorradfahrern hat das Gericht hingegen abgelehnt. Rechtsanwalt Sönke Hoffmann aus Bad Essen, der die einheimischen Motorradfahrer vertritt, begrüßte die Entscheidung: " Das Gericht hat sehr deutliche und unmissverständliche Worte gefunden."
Der Landkreis hatte die - auf entsprechenden Antrag der Gemeinde Bad Essen - ergangene Anordnung damit begründet, dass der fragliche Bereich als Unfallhäufungsstelle anzusehen sei und es Beschwerden aus der Bevölkerung über die von Motorrädern ausgehenden Lärmbelästigungen gebe; unter dem letztgenannten Aspekt sei auch der Status als Kurort betroffen.
Beide Argumente hat das Gericht im Ergebnis nicht als tragfähig angesehen, wie Michael Mädler, Sprecher der Justizbehörde, gestern erklärte. Grundlage für die Forderung nach weitergehendem Lärmschutz seien allein nicht näher spezifizierte Beschwerden aus der Bevölkerung gewesen; diesen hat das Gericht nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die gesperrte Teilstrecke überwiegend durch ein weitgehend unbebautes Waldstück führt, keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen. Weitergehende Ermittlungen (Verkehrszählungen, Lärmmessungen), seien dagegen im Vorfeld nicht durchgeführt worden. Nach einer in den Akten des Landkreises befindlichen Unfallstatistik sind Unfälle mit Beteiligung von Motorradfahrern auf dem fraglichen Teilstück seit mehreren Jahren rückläufig, 2008 hatte es gar keinen derartigen Unfall gegeben. Folglich hatte auch die Polizei erklärt, dass das Unfallgeschehen in diesem Bereich unauffällig sei.
Diese Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass ab sofort jeder Motorradfahrer die fragliche Strecke wieder uneingeschränkt befahren darf. Sollte die Kreisverwaltung trotz der in der Entscheidung geäußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung die entsprechenden Verbotsschilder nicht beseitigen, hätten allein die beiden Bad Essener Antragsteller " freie Fahrt". Doch Landkreis-Sprecher Burkhard Riepenhoff stellte am Dienstag klar, " dass die Verbotsschilder zeitnah abgebaut werden". Man habe mit Blick auf die Gartenschau dem Wunsch der Gemeinde entsprochen, wohl wissend, " dass intensiver hätte geprüft werden müssen". Nun gebe es eine klare Aussage des Verwaltungsgerichts, und an die werde man sich halten.
Bad Essens Bürgermeister Günter Harmeyer sagte: " Wir akzeptieren die Entscheidung, bedauern sie aber außerordentlich." Man müsse sich nun abstimmen, ob Lärmmessungen und Verkehrszählungen durchgeführt werden sollen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Beschwerde ist beim Oberverwaltungsgericht möglich. (Az. 6 B 47, 50, 51 und 55/ 10).

Autor:
as


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