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1.
Erscheinungsdatum:
14.07.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Gericht
hebt
Sperrung
einer
Strasse
für
Motorräder
auf.
Weder
Lärmbelästigung,
die
Stecke
führt
größtenteils
durch
Wälder,
noch
erhöhte
Unfallgefahr
rechtfertigten
eine
Sperrung.
Überschrift:
Gericht: Straßensperrung ist rechtswidrig
Zwischenüberschrift:
Landkreis will Verbotsschilder für Motorräder an der L 84 in Bad Essen zeitnah abbauen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück/
Bad
Essen.
Die
Sperrung
eines
Teilstücks
der
L
84
(Bergstraße)
in
Bad
Essen
für
Motorräder
an
Samstagen
sowie
an
Sonn-
und
Feiertagen
ist
rechtswidrig:
Das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
hat
den
Eilanträgen
von
zwei
Bad
Essener
Motorradfahrern
stattgegeben,
mit
denen
sich
die
Biker
gegen
die
vom
Landkreis
Osnabrück
für
die
Dauer
der
Landesgartenschau
angeordnete
Sperrung
gewehrt
haben.
Die
Anträge
von
zwei
in
Schwerte
und
Osnabrück
lebenden
Motorradfahrern
hat
das
Gericht
hingegen
abgelehnt.
Rechtsanwalt
Sönke
Hoffmann
aus
Bad
Essen,
der
die
einheimischen
Motorradfahrer
vertritt,
begrüßte
die
Entscheidung:
"
Das
Gericht
hat
sehr
deutliche
und
unmissverständliche
Worte
gefunden."
Der
Landkreis
hatte
die
-
auf
entsprechenden
Antrag
der
Gemeinde
Bad
Essen
-
ergangene
Anordnung
damit
begründet,
dass
der
fragliche
Bereich
als
Unfallhäufungsstelle
anzusehen
sei
und
es
Beschwerden
aus
der
Bevölkerung
über
die
von
Motorrädern
ausgehenden
Lärmbelästigungen
gebe;
unter
dem
letztgenannten
Aspekt
sei
auch
der
Status
als
Kurort
betroffen.
Beide
Argumente
hat
das
Gericht
im
Ergebnis
nicht
als
tragfähig
angesehen,
wie
Michael
Mädler,
Sprecher
der
Justizbehörde,
gestern
erklärte.
Grundlage
für
die
Forderung
nach
weitergehendem
Lärmschutz
seien
allein
nicht
näher
spezifizierte
Beschwerden
aus
der
Bevölkerung
gewesen;
diesen
hat
das
Gericht
nicht
zuletzt
vor
dem
Hintergrund,
dass
die
gesperrte
Teilstrecke
überwiegend
durch
ein
weitgehend
unbebautes
Waldstück
führt,
keine
ausschlaggebende
Bedeutung
beigemessen.
Weitergehende
Ermittlungen
(Verkehrszählungen,
Lärmmessungen)
,
seien
dagegen
im
Vorfeld
nicht
durchgeführt
worden.
Nach
einer
in
den
Akten
des
Landkreises
befindlichen
Unfallstatistik
sind
Unfälle
mit
Beteiligung
von
Motorradfahrern
auf
dem
fraglichen
Teilstück
seit
mehreren
Jahren
rückläufig,
2008
hatte
es
gar
keinen
derartigen
Unfall
gegeben.
Folglich
hatte
auch
die
Polizei
erklärt,
dass
das
Unfallgeschehen
in
diesem
Bereich
unauffällig
sei.
Diese
Entscheidung
bedeutet
allerdings
nicht,
dass
ab
sofort
jeder
Motorradfahrer
die
fragliche
Strecke
wieder
uneingeschränkt
befahren
darf.
Sollte
die
Kreisverwaltung
trotz
der
in
der
Entscheidung
geäußerten
Zweifel
an
der
Rechtmäßigkeit
der
Anordnung
die
entsprechenden
Verbotsschilder
nicht
beseitigen,
hätten
allein
die
beiden
Bad
Essener
Antragsteller
"
freie
Fahrt"
.
Doch
Landkreis-
Sprecher
Burkhard
Riepenhoff
stellte
am
Dienstag
klar,
"
dass
die
Verbotsschilder
zeitnah
abgebaut
werden"
.
Man
habe
mit
Blick
auf
die
Gartenschau
dem
Wunsch
der
Gemeinde
entsprochen,
wohl
wissend,
"
dass
intensiver
hätte
geprüft
werden
müssen"
.
Nun
gebe
es
eine
klare
Aussage
des
Verwaltungsgerichts,
und
an
die
werde
man
sich
halten.
Bad
Essens
Bürgermeister
Günter
Harmeyer
sagte:
"
Wir
akzeptieren
die
Entscheidung,
bedauern
sie
aber
außerordentlich."
Man
müsse
sich
nun
abstimmen,
ob
Lärmmessungen
und
Verkehrszählungen
durchgeführt
werden
sollen.
Die
Entscheidung
ist
noch
nicht
rechtskräftig;
Beschwerde
ist
beim
Oberverwaltungsgericht
möglich.
(Az.
6
B
47,
50,
51
und
55/
10)
.
Autor:
as