User Online: 1 |
Timeout: 11:20Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
10.07.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Geldstrafe
für
Osnabrücker
wegen
unsachgemässem
Vorgehen
bei
der
Entsorgung
von
alten
Kühlschränken.
Überschrift:
Kein Pardon beim Umgang mit Giftabfall
Zwischenüberschrift:
1000 Euro Strafe für Osnabrücker
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Angeklagte
habe
ein
"
dickes
Fell"
,
befand
das
Gericht
und
verurteilte
einen
37-
Jährigen
zu
1000
Euro
Geldstrafe,
weil
er
alte
Kühlschränke
beim
Abladen
auf
der
Deponie
am
Piesberg
nicht
so
behandelt
hatte,
wie
es
das
Gesetz
vorschreibt.
Das
Gesetz
spricht
vom
"
unerlaubten
Umgang
mit
gefährlichen
Abfällen"
.
Zwar
war
weder
Öl
noch
klimaschädliches
FCKW
aus
den
zehn
Kühlschränken
ausgetreten,
als
sie
der
heute
37-
jährige
Osnabrücker
auf
dem
Deponiegelände
mit
einem
Greifarm
von
seinem
Lkw
hob.
Dennoch
verurteilte
das
Landgericht
den
Osnabrücker
in
der
Berufungsverhandlung
zu
einer
Geldstrafe
von
1000
Euro
wegen
unerlaubten
Umgangs
mit
gefährlichen
Abfällen
und
belehrte
ihn,
was
es
mit
dem
abstrakten
Gefährdungsdelikt
aus
dem
Paragrafen
326
Abs.1
des
Strafgesetzbuches
auf
sich
hat.
Es
sei
ein
reiner
Freundschaftsdienst
für
einen
Bekannten
gewesen,
die
zehn
Kühlschränke
mit
seinem
Lkw
zum
Piesberg
zu
bringen,
um
sie
dort
zu
entsorgen.
Auf
der
Deponie
habe
seinem
Mandanten
niemand
gesagt,
dass
er
die
Kühlschränke
nicht
mit
dem
Greifer
des
Lkw,
sondern
nur
per
Hand
von
der
Ladefläche
herunternehmen
dürfe,
betonte
der
Verteidiger
des
37-
Jährigen.
Die
an
den
Kühlschränken
festgestellten
Beschädigungen
seien
schon
vorher
da
gewesen.
Ein
Umwelttechniker
der
Deponie
widersprach
dieser
Version
in
seiner
Zeugenaussage.
Er
habe
dem
Mann
sofort
erklärt,
dass
gefährliche
Abfälle
nur
mit
der
Hand
abgeladen
werden
dürften.
Während
ein
Kollege
die
Abladeaktion
mit
Fotos
dokumentierte,
rief
der
Umwelttechniker
die
Polizei.
Sein
Mandant
sei
freizusprechen,
forderte
der
Verteidiger
des
37-
Jährigen,
"
schließlich
ist
ja
nichts
passiert"
.
Es
könne
nicht
festgestellt
werden,
dass
die
Beschädigungen
beim
Abladen
entstanden
seien.
Das
Landgericht
sah
es
anders,
verwarf
die
Berufung
und
beließ
es
bei
der
zuvor
vom
Amtsgericht
festgesetzten
Geldstrafe.
"
Es
handelt
sich
hier
um
ein
abstraktes
Gefährdungsdelikt"
,
so
der
Vorsitzende
Richter,
"
da
reicht
es
schon
aus,
dass
die
Gefahr
bestanden
hat."
Die
Bilder,
wie
der
Mann
die
Kühlschränke
neben
dem
Container
abgestellt
habe,
zeigten,
dass
er
"
ein
relativ
dickes
Fell"
habe,
so
der
Richter.
Autor:
klu