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1.
Erscheinungsdatum:
09.07.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Kritik
an
der
geplanten
Verlegung
der
durch
Belm
führenden
B51,
u.a.
wird
bemängelt,
dass
der
Schutz
von
Flora
und
Fauna
nicht
abschliessend
bearbeitet
sei..
Überschrift:
Grüne erneuern Kritik an B-51-Verlegung
Zwischenüberschrift:
Straßenbaubehörde: Planfeststellung noch in diesem Jahr
Artikel:
Originaltext:
Belm.
Noch
in
diesem
Jahr
will
die
Niedersächsische
Landesbehörde
für
Straßenbau
und
Verkehr
in
Hannover
den
Antrag
auf
Planfeststellung
zur
Verlegung
der
Bundesstraße
51
(Bremer
Straße)
in
Belm
stellen.
Das
teilte
Behördensprecherin
Heike
Haltermann
auf
Anfrage
der
Neuen
OZ
mit.
Für
die
Grünen
in
Belm
sind
allerdings
längst
nicht
alle
offenen
Fragen
geklärt.
"
Insbesondere
der
Schutz
von
Flora
und
Fauna
ist
nicht
abschließend
bearbeitet
worden"
,
bemerkte
Fraktions
chef
Dieter
Arnhold
nach
einem
Erörterungstermin
in
Belm
Ende
Juni.
Bereits
im
vergangenen
September
hatten
Vertreter
des
Osnabrücker
Umweltforums
bei
einem
anderen
Erörterungstermin
die
"
ungenügende
Erfassung
verschiedener
Vogel-
und
Insektengruppen"
kritisiert.
Das
Umweltforum
ist
ein
Zusammenschluss
verschiedener
Naturschutzgruppen.
Eine
Nacherhebung,
die
auf
500
Meter
beiderseits
der
geplanten
Trasse
ausgeweitet
worden
sei,
solle
erst
nach
der
Sommerpause
abgeschlossen
werden,
berichtete
nun
Arnhold.
Behördensprecherin
Haltermann
bestätigte
nur,
dass
"
Aspekte
des
Artenschutzes
und
landschaftsplanerische
Begleitplanung"
Themen
des
Erörterungstermins
im
Juni
waren.
Die
Verlegung
der
Belmer
Ortsdurchfahrt
ist
ein
Dauerthema.
1978
hatte
eine
Zählung
ergeben,
dass
14
000
Fahrzeuge
täglich
durch
Belm
rollen;
1991
waren
es
bereits
doppelt
so
viele.
In
den
späten
Siebzigerjahren
hatte
das
Bundesverkehrsministerium
schließlich
folgende
Linie
förmlich
bestimmt:
Neubau
der
B
51/
65
von
der
Ortsumgehung
Osnabrück
bis
zur
Ortsumgehung
Ostercappeln.
Zum
Ziel
erhoben
Dazu
lieferte
das
damalige
Straßenbauamt
Osnabrück
eine
Zeichnung,
die
einen
möglichen
Verlauf
der
"
B
51
neu"
skizziert.
Damit
ist
die
Verlegung
der
B
51
zu
einem
Ziel
der
Raum-
und
Landesplanung
erhoben
worden.
Zur
Verschwenkung
der
B
51
ist
der
planungsrechtliche
Prozess
2007
allerdings
erst
eröffnet
worden.
An
dessen
Ende
steht
der
Planfeststellungsbeschluss,
gegen
den
geklagt
werden
kann.
Dazwischen
liegen
viele
Verfahrensschritte.
Zu
diesen
gehören
auch
die
Erörterungstermine,
an
denen
Behörden,
Betroffene
und
Personen
teilnehmen
dürfen,
die
schriftliche
Einwendungen
gegen
die
Pläne
eingereicht
haben.
Ende
2007
legte
die
Landesbehörde
für
Straßenbau
und
Verkehr
dann
im
Belmer
Bauausschuss
ihre
Pläne
vor.
Nahe
den
Bahnschienen
soll
eine
vierspurige
Trasse
auf
einem
sechs
bis
neun
Meter
hohen
Wall
verlaufen;
Lärmschutzwände
auf
der
gesamten
Strecke
sind
nicht
vorgesehen.
Seitdem
wächst
in
Belm
die
Kritik
an
dem
Vorhaben.
Arnhold
erklärte,
dass
aus
Gründen
zunehmender
Lärmbelastung
für
die
Gemeinde
und
vorhandener
besserer
Alternativen
angesichts
der
notwendigen
Entschuldung
des
Bundes
dem
Verkehrsminister
dieses
Projekt
zur
Streichung
zu
empfehlen
sei.
Autor:
bc