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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Grüne erneuern Kritik an B-51-Verlegung
Zwischenüberschrift:
Straßenbaubehörde: Planfeststellung noch in diesem Jahr
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Belm. Noch in diesem Jahr will die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover den Antrag auf Planfeststellung zur Verlegung der Bundesstraße 51 (Bremer Straße) in Belm stellen. Das teilte Behördensprecherin Heike Haltermann auf Anfrage der Neuen OZ mit. Für die Grünen in Belm sind allerdings längst nicht alle offenen Fragen geklärt.
" Insbesondere der Schutz von Flora und Fauna ist nicht abschließend bearbeitet worden", bemerkte Fraktions chef Dieter Arnhold nach einem Erörterungstermin in Belm Ende Juni. Bereits im vergangenen September hatten Vertreter des Osnabrücker Umweltforums bei einem anderen Erörterungstermin die " ungenügende Erfassung verschiedener Vogel- und Insektengruppen" kritisiert. Das Umweltforum ist ein Zusammenschluss verschiedener Naturschutzgruppen.
Eine Nacherhebung, die auf 500 Meter beiderseits der geplanten Trasse ausgeweitet worden sei, solle erst nach der Sommerpause abgeschlossen werden, berichtete nun Arnhold. Behördensprecherin Haltermann bestätigte nur, dass " Aspekte des Artenschutzes und landschaftsplanerische Begleitplanung" Themen des Erörterungstermins im Juni waren.
Die Verlegung der Belmer Ortsdurchfahrt ist ein Dauerthema. 1978 hatte eine Zählung ergeben, dass 14 000 Fahrzeuge täglich durch Belm rollen; 1991 waren es bereits doppelt so viele. In den späten Siebzigerjahren hatte das Bundesverkehrsministerium schließlich folgende Linie förmlich bestimmt: Neubau der B 51/ 65 von der Ortsumgehung Osnabrück bis zur Ortsumgehung Ostercappeln.
Zum Ziel erhoben
Dazu lieferte das damalige Straßenbauamt Osnabrück eine Zeichnung, die einen möglichen Verlauf der " B 51 neu" skizziert. Damit ist die Verlegung der B 51 zu einem Ziel der Raum- und Landesplanung erhoben worden.
Zur Verschwenkung der B 51 ist der planungsrechtliche Prozess 2007 allerdings erst eröffnet worden. An dessen Ende steht der Planfeststellungsbeschluss, gegen den geklagt werden kann. Dazwischen liegen viele Verfahrensschritte. Zu diesen gehören auch die Erörterungstermine, an denen Behörden, Betroffene und Personen teilnehmen dürfen, die schriftliche Einwendungen gegen die Pläne eingereicht haben.
Ende 2007 legte die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr dann im Belmer Bauausschuss ihre Pläne vor. Nahe den Bahnschienen soll eine vierspurige Trasse auf einem sechs bis neun Meter hohen Wall verlaufen; Lärmschutzwände auf der gesamten Strecke sind nicht vorgesehen. Seitdem wächst in Belm die Kritik an dem Vorhaben.
Arnhold erklärte, dass aus Gründen zunehmender Lärmbelastung für die Gemeinde und vorhandener besserer Alternativen angesichts der notwendigen Entschuldung des Bundes dem Verkehrsminister dieses Projekt zur Streichung zu empfehlen sei.

Autor:
bc


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