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Kammer rät zum Widerspruch
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Artikel:
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Originaltext:
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Osnabrück. Immobilienbesitzer, die in diesem Jahr eine mit erneuerbaren Energien wärmebetriebene Anlage installiert haben (zum Beispiel Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpe) und dafür einen Förderantrag im Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes gestellt haben, sollten aufpassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa) verschickt in diesen Tagen entgegen allen Erwartungen Ablehnungsbescheide für vorliegende Anträge.
Wenn der Antragsteller dagegen nicht fristgerecht Widerspruch einlegt, wird sein Antrag auch bei Freigabe der Mittel nicht mehr berücksichtigt. Darauf weist die Handwerkskammer Osnabrück-Emsland hin. Ob im Fall einer späteren Freigabe der Mittel ein neuer Antrag gestellt werden könnte, ist unklar. Förderungen innerhalb des MAP wurden bekanntermaßen Anfang Mai gestoppt, nachdem das Programm im Bundeshaushalt mit einer Haushaltssperre belegt worden war. |
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