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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Bäume sollen fallen für Gewerbegebiet
Zwischenüberschrift:
Ausweitung im Hakenbusch geplant
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Die Stadt Osnabrück will ein Gewerbegebiet an der Autobahn in Hellern erweitern. Dafür müssen allerdings Bäume gefällt und ein Waldstück gerodet werden.
Auslöser ist das Erweiterungsvorhaben eines bereits ansässigen Unternehmens aus der IT-Branche. An der Rheiner Landstraße ist deshalb die zusätzliche Ansiedlung von Gewerbe nahe der Autobahn A 30 vorgesehen. Nun legt die Stadt die Unterlagen für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung aus.
Vorgesehen ist, eine Fläche westlich der bereits bebauten Grundstücke an der Straße Hakenbusch, die von der Rheiner Landstraße abzweigt, zu roden. Derzeit wächst hier noch Wald. Von diesem Bereich möchte das betreffende Unternehmen für die Erweiterung ein Grundstück von 4000 Quadratmetern erwerben. Als Alternative müssten die zusätzlichen Arbeitsplätze sonst in der Filiale in Hamburg eingerichtet werden, so die Argumentation des Betriebs.
Damit bliebe in der spitz zulaufenden Fläche noch Platz für zumindest eine weitere Gewerbeansiedlung, so Stadtrat Wolfgang Griesert, der die Vorzüge so zusammenfasst: " Gute Adresse, gut erreichbar." In dem Bereich soll aber die Ansiedlung von Einzelhandel ausgeschlossen werden, sodass bestehende Versorgungsstrukturen nicht beeinträchtigt werden, erläutert Fachdienstleiter Holger Clodius.
Die Erschließung des erweiterten Gewerbegebiets kann allerdings nicht über die Straße Hakenbusch erfolgen. Dagegen sprechen die bestehenden Grundstücksgrenzen. Als Alternative soll daher von der Rheiner Landstraße stadtauswärts eine weitere Möglichkeit zum Linksabbiegen und dann folgend eine Stichstraße geschaffen werden.
Für die Gewerbeansiedlung muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden, der hier bislang eine Grünfläche ausweist. Zudem ist der Bereich als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, was in einem eigenständigen Verfahren zusätzlich aufgehoben werden muss.
Der Satzungsbeschluss ist für das erste Halbjahr 2011 vorgesehen. Allerdings kann der Bebauungsplan nicht im beschleunigten Verfahren geändert werden, da die Fläche außerhalb der bisherigen Siedlung liegt. Die jetzt eröffnete frühzeitigeÖffentlichkeitsbeteiligung ist nun der erste Schritt im Planverfahren, anschließend erfolgt die Offenlegung mit den konkreten Planfestsetzungen.
Die Unterlagen für den Bebauungsplan Nr. 199 " Im Schloh" sind noch bis zum 9. Juli im Fachbereich Städtebau (Hasemauer 1) oder unter www.osnabrueck.de » einzusehen.
Autor:
hmd


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