User Online: 2 |
Timeout: 15:17Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
07.06.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Stadt
Osnabrück
muss
nach
dem
völlig
überraschenden
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
den
Bolzplatz
am
Knappsbrink
schließen.
Geklagt
wurde
gegen
die
Lärmbelästigung.
Für
das
Gericht
war
jedoch
die
Frage
entscheidend,
ob
der
Bolzplatz
an
dieser
Stelle
existieren
darf.
Das
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
ist
noch
nicht
rechtskräftig.
Die
Stadt
kann
dagegen
noch
in
Berufung
gehen.
Überschrift:
Gericht: Stadt muss Bolzplatz schließen
Zwischenüberschrift:
Am Kalkhügel klagt ein Ehepaar gegen Lärmbelästigung - Urteil noch nicht rechtskräftig
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Stadt
muss
den
Bolzplatz
am
Knappsbrink
schließen.
Völlig
überraschend
hat
das
Verwaltungsgericht
Osnabrück
dieses
Urteil
gefällt,
nachdem
ein
Ehepaar
gegen
die
Lärmbelästigung
geklagt
hatte.
Für
die
Gerichtsentscheidung
war
nicht
die
Lautstärke
maßgeblich,
sondern
die
formale
Frage,
ob
der
Bolzplatz
an
dieser
Stelle
existieren
darf.
Den
Bolzplatz
gibt
es
schon
seit
den
Fünfzigerjahren.
2004
bekam
er
einen
vier
Meter
hohen
Ballfangzaun
aus
Metall.
Von
dem
Geräusch,
das
entsteht,
wenn
Bälle
auf
den
Zaun
treffen,
fühlte
sich
das
Ehepaar
unzumutbar
belästigt.
Und
das
Verwaltungsgericht
gab
ihm
jetzt
recht.
Den
klagenden
Nachbarn
missfällt
zudem,
dass
der
Bolzplatz
bis
in
die
späten
Abendstunden
genutzt
werde.
Nach
ihrer
Darstellung
nicht
von
Bewohnern
des
Quartiers,
sondern
von
Fremden,
die
mit
dem
Auto
kommen.
Und
das
nicht
allein
zum
Ballspielen,
sondern
auch
zum
Grillen
und
zu
anderen
Aktivitäten,
die
als
lästig
empfunden
werden.
Nachmittags,
wenn
Jugendliche
Zeit
zum
Kicken
haben,
ist
auf
dem
Bolzplatz
oft
nichts
los.
Adolf
Webering
wohnt
in
einem
der
Häuser,
die
unmittelbar
an
den
Bolzplatz
angrenzen.
Der
Lärm
hat
ihn
noch
nie
gestört.
Ihn
wundert
nur,
dass
auf
dem
Platz
oft
mehr
Erwachsene
als
Kinder
spielen.
"
Manchmal
hat
man
den
Eindruck,
da
werden
vor
allem
sonntags
organisierte
Turniere
abgehalten
oder
Training
von
irgendwelchen
Mannschaften."
Er
glaubt,
dass
nicht
die
Lautstärke,
sondern
die
immer
noch
ab
und
an
über
den
Zaun
fliegenden
Bälle
der
Grund
für
die
Klage
sein
könnten.
Lärm?
Ein
anderer
Anwohner
fühlt
sich
überhaupt
nicht
davon
beeinträchtigt,
obwohl
er
direkt
nach
hinten
zum
Bolzplatz
wohnt.
Maria,
die
ebenfalls
in
der
Nähe
wohnt,
geht
regelmäßig
mit
ihrem
Hund
am
Bolzplatz
spazieren.
Grillende
Menschen
hat
sie
auf
dem
Platz
selbst
noch
nie
angetroffen
-
höchstens
auf
den
Flächen
davor.
"
Ich
sehe
öfter
Kinder,
die
auf
dem
Platz
oder
den
Wiesen
spielen,
aber
das
ist
doch
toll.
Die
Fläche
vor
den
Garagen
neben
dem
Bolzplatz
wird
manchmal
als
Versammlungsort
von
ausländischen
Mitbürgern
genutzt,
die
dort
gesellig
zusammensitzen."
Als
Belästigung
empfindet
sie
das
aber
nicht,
und
ein
erhöhtes
Verkehrsaufkommen
durch
fremde
Pkw
konnte
sie
bisher
auch
nicht
feststellen.
"
Wo
sollen
die
Leute
denn
auch
hin,
die
keinen
Garten
haben?
Ist
doch
schön,
wenn
das
vorhandene
Gelände
als
Gemeinschaftsgarten
genutzt
wird.
"
Die
ganze
Aufregung
um
den
Bolzplatz
versteht
sie
nicht,
zumal
das
Gelände
stets
frei
von
Müll
und
in
einem
sehr
gepflegten
Zustand
sei.
Rechtlich
ist
ein
Bolzplatz
anders
zu
bewerten
als
ein
Kinderspielplatz.
Wenn
Kinder
im
Sand
toben,
schaukeln,
rutschen
oder
klettern,
dann
gilt
dies
auch
in
einem
Wohngebiet
als
zumutbar.
Für
einen
Bolzplatz,
auf
dem
sich
Jugendliche
tummeln
und
Fußball
spielen,
müssen
jedoch
bestimmte
Abstände
eingehalten
werden,
weil
von
einer
erhöhten
Geräuschbelästigung
ausgegangen
wird.
"
Bei
der
Entscheidung
musste
sich
das
Gericht
nicht
mit
der
Frage
auseinandersetzen,
ob
durch
die
Nutzung
des
Platzes
tatsächlich
Lärmbelästigungen
entstehen,
die
einem
Nachbarn
nicht
mehr
zugemutet
werden
können"
,
fasst
Michael
Mädler
vom
Verwaltungsgericht
zusammen.
Das
Gericht
vertritt
die
Auffassung,
dass
ein
Bolzplatz
an
dieser
Stelle
bauplanungsrechtlich
nicht
zulässig
ist.
Für
das
Gebiet
am
Kalkhügel
gibt
es
zwar
keinen
Bebauungsplan.
Bei
einer
Ortsbesichtigung
kam
das
Gericht
zu
dem
Schluss,
dass
das
Viertel
als
reines
Wohngebiet
anzusehen
sei.
Und
das
auch,
obwohl
es
an
die
viel
befahrene
Bahnstrecke
Osnabrück-
Köln
grenzt.
Das
Baurecht
lasse
Bolzplätze
in
reinen
Wohngebieten
nicht
zu,
heißt
es
in
dem
Urteil.
Deshalb
hätten
die
Anwohner
auch
dann
einen
Anspruch
auf
Schließung
des
Bolzplatzes,
wenn
sich
der
Lärm
in
Grenzen
halte.
Das
Urteil
des
Verwaltungsgerichts
ist
noch
nicht
rechtskräftig.
Die
Stadt
kann
dagegen
beim
Niedersächsischen
Oberverwaltungsgericht
in
Lüneburg
Antrag
auf
Zulassung
der
Berufung
stellen
(Az.
2
A107/
089)
.
Autor:
rll, grot