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1.
Erscheinungsdatum:
30.04.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Neue
Feinstaub-
und
Kohlenmonoxidgrenzwerte
für
Kamin-
und
Kachelöfen.
Überschrift:
Neue Grenzen für Feinstaub
Artikel:
Originaltext:
Für
Kamin-
und
Kachelöfen
gelten
jetzt
neue
Grenzwerte
für
Feinstaub
und
Kohlenmonoxid.
Betroffen
sind
auch
Heizungsanlagen,
die
mit
Festbrennstoffen
wie
Holzscheiten,
Pellets,
Hackschnitzeln
oder
Kohle
heizen.
Verbindlich
seien
die
neuen
Regeln
aber
zunächst
nur
für
Öfen,
die
ab
dem
Stichtag
22.
März
neu
installiert
werden,
erklärt
Esther
Stahl
vom
Fraunhofer-
Institut
für
Umwelt-
,
Sicherheits-
und
Energietechnik
(UMSICHT)
.
Die
Grenzwerte
richten
sich
nach
der
Größe
der
Anlage
und
der
Art
des
Brennstoffs.
Für
bereits
bestehende
Kaminöfen
gibt
es
eine
Übergangsregelung.
Sie
dürfen
laut
der
Verbraucherzentrale
Sachsen
in
Leipzig
weiter
betrieben
werden,
wenn
die
Grenzwerte
von
150
Milligramm
pro
Kubikmeter
für
Feinstaub
und
von
4
Gramm
pro
Kubikmeter
für
Kohlenmonoxid
eingehalten
werden.
Die
Besitzer
müssten
bis
31.
Dezember
2013
Nachweise
dafür
erbringen.
Als
Nachweis
gelte
eine
Herstellerbescheinigung
oder
eine
Messung
durch
einen
Schornsteinfeger.
Die
Übergangsfristen
richteten
sich
nach
dem
Alter
der
Anlage,
erklärt
Stahl.
Der
früheste
Stichtag
sei
der
31.12.2014.
Bis
dahin
müssten
Anlagen
mit
Filtern
nachgerüstet
oder
ersetzt
werden,
die
vor
dem
31.12.1974
errichtet
wurden.
Allerdings
gebe
es
auch
Ausnahmen.
dpa
Weitere
Infos:
www.dpaq.de/
L7Grq
»