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1.
Erscheinungsdatum:
29.04.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Unternehmen,
die
sich
vor
Zahlungen
an
das
Deutsche
Duale
System
drücken,
drohen
jetzt
hohe
Geldbußen.
Überschrift:
Ab nächster Woche droht hohes Bußgeld
Zwischenüberschrift:
Meldepflicht für Verpackungsmüll
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nächste
Woche
geht
es
den
Trittbrettfahrern
in
der
Müllbranche
an
den
Kragen.
Bis
morgen
können
Unternehmen
noch
in
ein
elektronisches
Register
eintragen,
wie
viel
Verpackungen
sie
2009
mit
ihren
Produkten
in
Umlauf
gebracht
haben.
Wer
diese
Angaben
nicht
oder
nicht
vollständig
macht,
dem
droht
ein
Bußgeld
von
bis
zu
50000
Euro.
Die
erste
deutsche
Verpackungsverordnung
ist
schon
vor
18
Jahren
in
Kraft
getreten.
Die
mittlerweile
5.
Novelle
dieser
Vorschrift
gilt
seit
April
2008.
In
den
vergangenen
zwei
Jahren
hat
sich
auch
für
Otto
Normalverbraucher
eine
ganze
Menge
geändert.
Verpackungsmüll
für
den
gelben
Sack
oder
die
gelbe
Tonne
-
egal
aus
welchem
Material
-
muss
nämlich
nicht
mehr
mit
dem
sogenannten
Grünen
Punkt
gekennzeichnet
sein.
Früher
habe
es
zu
viele
schwarze
Schafe
oder
Trittbettfahrer
gegeben,
die
entweder
gar
keine
Entsorgungsgebühren
an
das
Deutsche
Duale
System
(DSD
GmbH)
gezahlt
oder
aber
den
Grünen
Punkt
zu
Unrecht
auf
ihre
Verpackungen
gedruckt
hätten,
sagt
Umweltexperte
Andreas
Meiners
von
der
IHK
Osnabrück-
Emsland.
Mittlerweile
ist
die
DSD
GmbH
nicht
mehr
das
einzige
Unternehmen
in
Deutschland,
das
Verpackungsmüll
entsorgt.
Insgesamt
acht
weitere
Firmen
machen
dem
früheren
Monopolisten
jetzt
Konkurrenz.
Seit
April
2008
müssen
die
meisten
Firmen
ihre
Verpackungsmengen
in
ein
bundesweites
elektronisches
Register
eintragen,
das
von
den
Industrie-
und
Handelskammern
geführt
wird.
Nur
Betriebe,
die
jährlich
weniger
als
80
Tonnen
Glas,
50
Tonnen
Papier,
Pappe,
Kartonage
oder
30
Tonnen
sonstige
Materialien
als
Verpackungen
in
Umlauf
bringen,
haben
diese
strengen
Meldepflichten
nicht.
Ab
kommendem
Montag
wird
eine
Liste
mit
allen
Firmen
und
deren
Verpackungsmüllmengen
im
Internet
veröffentlicht.
Wer
seine
Verordnungspflicht
korrekt
erfüllt
hat,
kann
gleich
nachschauen,
ob
das
Konkurrenzunternehmen
ebenfalls
dabei
ist
und
realistische
Zahlen
angegeben
hat.
Weil
sich
kaum
noch
ein
Betrieb
vor
der
Entsorgungsabgabe
drücken
kann,
dreht
sich
der
Streit
jetzt
eher
um
die
Frage:
Handelt
es
sich
überhaupt
um
eine
Verpackung
oder
eher
um
ein
Produkt?
Wenn
beispielsweise
ein
Discounter
eine
Bettdecke
verkauft
in
einer
vergleichsweise
stabilen
Plastiktasche
mit
Tragegriff
und
Reißverschluss,
dann
ist
das
keine
normale
Verpackung,
und
es
fällt
auch
keine
Entsorgungsgebühr
an.
So
hat
das
jedenfalls
ein
Gericht
entschieden,
erklärt
der
IHK-
Umweltexperte
Meiners.
Bei
einer
Armbanduhr,
die
in
einer
aufwendigen
Blechdose
verkauft
wird,
hat
ein
anderes
Gericht
anders
entscheiden.
Weil
es
sich
nicht
um
ein
Sammlerstück
handelt
und
die
Blechdose
normalerweise
im
Müll
landet,
muss
der
Hersteller
die
Entsorgungsgebühren
zahlen.
Mehr
Infos
unter
www.ihk-
ve-
register.de
»
Autor:
ra