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1.
Erscheinungsdatum:
26.05.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
neue
Richtlinie
zur
Förderung
des
nachträglichen
Einbaus
von
Partikelfiltern
bei
Diesel-
Fahrzeugen
ist
seit
dem
13.05.2010
in
Kraft.
Die
Fördersumme
von
330
Euro
pro
Filtersatz
ist
auf
160
000
Nachrüstungen
bundesweit
beschränkt.
Antragsformulare
stehen
ab
dem
01.06.2010
unter
www.pmsf.bafa.de
zur
Verfügung.
Überschrift:
Fördergeld für Filtereinbau
Zwischenüberschrift:
Diesel-Fahrzeuge nachrüsten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Am
13.
Mai
ist
jetzt
die
neue
Richtlinie
zur
Förderung
des
nachträglichen
Einbaus
von
Partikelfiltern
des
Bundes
in
Kraft
getreten.
Neben
der
Nachrüstung
von
Diesel-
Pkw
werden
nun
erstmals
auch
leichte
dieselbetriebene
Nutzfahrzeuge
zur
Güterbeförderung
bis
zu
3,
5
Tonnen
gefördert,
bei
Pkw
auch
Wohnmobile
bis
3,
5
Tonnen.
Der
städtische
Fachbereich
Umwelt
weist
darauf
hin,
dass
die
Fördersumme
von
330
Euro
pro
Filtersatz
auf
160
000
Nachrüstungen
bundesweit
beschränkt
ist,
und
empfiehlt,
möglichst
bald
nach
dem
1.
Juni
den
Antrag
zu
stellen.
Antragsformulare
stehen
ab
1.
Juni
unter
www.pmsf.bafa.de
»
zur
Verfügung.
Der
Fachbereich
Umwelt
hofft,
dass
dies
zur
weiteren
Reduzierung
von
Feinstaub
durch
Dieselfahrzeuge
führt.
Fahrzeuge
erhalten
nach
der
Nachrüstung
die
nächsthöhere
Umweltplakette.
So
wird
beispielsweise
aus
einer
gelben
eine
grüne
Umweltplakette,
und
das
Fahrzeug
kann
dann
ungehindert
in
alle
34
deutschen
Umweltzonen
fahren.
Ein
weiterer
Nebeneffekt
für
nachgerüstete
Fahrzeuge
ist
die
Befreiung
vom
seit
April
2007
geltenden
Kfz-
Steuermalus
von
1,
20
Euro
pro
angefangene
100
Kubikzentimeter
Hubraum.