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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
"Das ist nicht die Blockwart-Nummer"
Zwischenüberschrift:
In Hellern hat ein Mann 140 Autofahrer angezeigt, weil sie den Fußweg vor seiner Haustür benutzten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Er hat das Recht auf seiner Seite, aber ganz wohl ist ihm selbst nicht dabei: Ein Mann aus Hellern zeigt Autofahrer an, die den Fußweg vor seinem Haus benutzen. In fünf Jahren sind mehr als 140 Anzeigen zusammengekommen. Sein Motiv: " Ich habe Angst um die Kinder."
Die Fotos der beiden Töchter stehen auf der Wohnzimmeranrichte. Ihr Vater hat sie im Blick, wenn er auf seinem roten Ledersessel sitzt und erklärt, wie ihn die Umstände an der Hofbreede zu dem gemacht haben, der er ist. Es ist die Geschichte eines Mannes, der es im Guten versucht hat, mit stichhaltigen Argumenten und behördlichem Wohlwollen. Und der sich zum Buhmann abgestempelt fühlte, als er die Bemerkung fallen ließ: " Ich will nicht warten, bis eines der Kinder unter einem Auto liegt!"
Der Fußweg zu den Häusern 141 bis 153 ist für Autos tabu. Und für Radfahrer ebenfalls, wie der auf öffentliche Ordnung bedachte Familienvater ausführt. Eigentlich. Aber gegen die Vorschrift werde ja permanent verstoßen.
Eines Tages schwante dem Familienvater, dass er die Störenfriede nicht bekehren würde, die ganz nonchalant und manchmal " unverschämt schnell" mit dem Auto bis zur Haustür durchpreschen. Und das, obwohl ihnen weder schwere Lasten noch körperliche Gebrechen ein Alibi verschafft hätten.
Nachdem er auf seine persönliche Ansprache " mehr oder weniger freundliche Reaktionen" bekommen hatte, entschied er sich im Einvernehmen mit seiner Frau für den Gegenangriff - juristisch zwar korrekt, moralisch aber möglicherweise mit Fragezeichen behaftet. Einen anderen Weg habe er nicht mehr gesehen, sagt der Anlieger mit dem schwierigen Anliegen. " Ich stehe dazu, dass ich die Anzeigen gemacht habe", sagt der Überzeugungstäter, der sich keineswegs in der Rolle des Heckenschützen sieht. Allerdings legt er Wert darauf, dass in einem Zeitungsbericht nicht sein Name genannt wird.
Seine Nachbarn hat der Helleraner um des lieben Friedens willen von Anzeigen verschont. Weil er sich nicht die " Blockwart-Nummer" vorwerfen lassen will, wie er es formuliert. Zu den Nachbarn zählt er allerdings nur die Bewohner der angrenzenden Reihenhäuser, nicht die aus den Mehrfamilienhäusern am Ende des Weges.
Nicht nur sie, auch Besucher seiner Nachbarn sind ihm ins Netz gegangen. Einer der Angezeigten hat sich mit einem süffisanten Brief revanchiert: " Wenn Sie Freude daran finden, haben Sie natürlich formal das Recht, jeden noch so kleinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung anzuzeigen. Selbst Ihnen sollte aber klar sein, dass Sie so nicht dauerhaft in Ruhe und Frieden mit Ihren Mitmenschen leben können", schrieb der Ertappte, der wie viele andere 15 Euro an die Stadtkasse zu entrichten hatte.
Die Antwort kam zwei Wochen später. In einem vierseitigen Schreiben legte der selbst berufene Hüter des Gesetzes dar, warum er die Gefährdung seiner Kinder nicht für ein Kavaliersdelikt hält. Am Schluss bot er dem Adressaten an, " bei einem Bier mal ein persönliches Gespräch" zu führen. Doch der lehnte dankend ab.
Bestärkt sieht sich der Streiter für Recht und Ordnung durch die Polizei. Bei einem Ortstermin hätten sich die Beamten über die Häufigkeit der unerlaubten Fahrten gewundert, berichtet der Familienvater. Moralische Rückendeckung bekam er auch von der Stadt Osnabrück. Im Mai 2007 richtete der Fachbereich Bürger und Ordnung auf seine Initiative einen Appell an alle Anwohner des betroffenen Abschnitts 141-153. " Bei dem Verbindungsweg vor Ihren Häusern handelt es sich laut Bebauungsplan um einen reinen Fußweg", heißt es in dem Schreiben. Dies habe die rechtliche Konsequenz, " dass der Weg vor Ihren Häusern nicht mit Fahrzeugen befahren werden darf". Falls es weiterhin Beschwerden gebe, sehe sich die Verwaltung gezwungen, " die rechtlichen Vorgaben auch durch tatsächliche Maßnahmen umzusetzen". Das könnte zum Beispiel eine Komplettsperrung durch Poller sein.
Daraus ist bis heute nichts geworden. Ein Umstand, den Franz Schürings vom Fachbereich Städtebau bestätigt. Vielleicht, weil sich der Beschwerdeführer nicht mehr gemeldet hat. In seinem Kampf für den autofreien Fußweg zog er es vor, sich auf die Gesetzesbrecher zu konzentrieren. In fünf Jahren hat er 141 von ihnen angezeigt, um ihnen wenigstens die Unrechtmäßigkeit ihres Handelns vor Augen zu führen.
Das erste Mal kostete es noch Überwindung, denn die amtlichen Ordnungshüter gehen der Sache erst nach, wenn sie sich auf den Urheber stützen können. Viele Privatanzeigen würden deshalb zurückgezogen, berichtet Sven Jürgensen vom Presseamt der Stadt Osnabrück. Wer die Namensnennung nicht scheut, setzt einen Verwaltungsakt in Gang, zu dem auch eine Anhörung des Betroffenen gehört. Am Ende kann die Zahlung eines Bußgeldes stehen. " Sobald eine Anzeige vorliegt, muss gehandelt werden", sagt Jürgensen. Wenn nur ein Bürger 141 Anzeigen auf den Weg bringt, stecke vielleicht ein trauriges Schicksal dahinter, aber rechtlich mache das keinen Unterschied: " Das arbeiten wir ganz normal ab!"
Ein trauriges Schicksal? " Ich bin nicht der Michael Kohlhaas von Hellern", sagt der Familienvater von der Hofbreede, und er nehme nicht in Anspruch, dass der von ihm eingeschlagene Weg der einzig richtige sei. Immer wieder sei in den Medien zu lesen, dass mal jemand den Mut haben müsse, " etwas zu sagen und einzuschreiten". Da sei es doch verwunderlich, wenn jetzt mit dem Finger auf ihn gezeigt werde. Und das alles nur, weil es um die Sicherheit seiner Kinder gehe. Nein, glücklich sei er nicht mit dieser Situation, räumt der Anzeigen-Rekordhalter ein. Aber davon abgesehen fühle er sich sehr wohl in Hellern. Und das Verhältnis zu den Nachbarn sei in Ordnung.
Autor:
Rainer Lahmann-Lammert


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