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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Nur Teilsieg für Busfahrer
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke zahlen für Dauer der fristlosen Kündigung
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. In kleinen Schritten neigt sich der Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Osnabrück und den beiden Busfahrern einem Ende entgegen. Gestern wurde erneut vor dem Arbeitsgericht verhandelt, und der Richter konnte ein Teil-Urteil sprechen.
Zuletzt hatte im vergangenen Monat das Landesarbeitsgericht in Hannover die Entschädigungsansprüche der Fahrer gegen die Stadtwerke wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz (Altersdiskriminierung) in Höhe von jeweils 500 000 Euro abgewiesen. Auch die fristlose Kündigung der Fahrer durch die Stadtwerke wurde damals zurückgewiesen. Der weitere Vorschlag des Landesarbeitsgerichts, die Stadtwerke sollten die beiden Busfahrer künftig wieder in Vollzeit weiterbeschäftigen, womit dann eventuelle Schmerzensgeldansprüche abgegolten wären, stand jetzt ebenso zur Verhandlung an wie auch die Klage der beiden zwischenzeitlich auf Druck des Gerichtes wieder beschäftigten Fahrer –, für die Dauer ihrer Kündigung rückwirkend den vollen Lohn zu erhalten.
Er wolle " das Verfahren schlanker halten, damit wir uns nicht künftig jeden Dienstag hier treffen", so machte der Richter denn auch deutlich: Das Thema der Weiterbeschäftigung könne abgetrennt und gesondert verhandelt werden. Im Gegenzug wolle er dann zumindest die Frage des " Annahmeverzugslohnes" für die Dauer der erzwungenen Arbeitslosigkeit/ fristlosen Kündigung entscheiden.
Dabei kam es vor allem auf die Frage ab, ob die beiden Busfahrer zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung im Herbst 2008 in Teilzeit gearbeitet haben. Nach der Überzeugung des Gerichts ist das seit 2003 ununterbrochen der Fall gewesen. Entsprechende Anträge der Busfahrer auf 30-Stunden-Teilzeitarbeit wurden damals jeweils für zwei Jahre genehmigt. Den freien Tag nutzten die Kläger, um ihren gemeinsamen Nebenerwerb auszuüben.
Deshalb hat das Arbeitsgericht den beiden klagenden Busfahrern gestern für den Zeitraum der unzulässigen Kündigung auch entsprechende 80 Prozent der Bruttovergütung zugesprochen.
Ob die beiden Fahrer sich auf den weiter gehenden Teil des Gerichtsvorschlages (Weiterbeschäftigung in Vollzeit und zu den alten Bedingungen) einlassen werden, bleibt offen: Ihre Mandanten erwarteten schon so etwas wie eine Entschuldigung, ließ einer der Rechtsanwälte durchblicken. Und wie denn künftig die Dienstpläne eingeteilt würden, könne man ja auch nicht wissen.
Es besteht Rechtsschutz. Die Verhandlungen gehen also weiter.
Autor:
fhv


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