User Online: 1 |
Timeout: 04:56Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
14.04.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Rechtsstreit
zwischen
den
Stadtwerken
Osnabrück
und
zweier
Busfahrern
neigt
sich
dem
Ende
entgegen.
Beim
Arbeitsgericht
sprach
der
Richter
gesten
ein
Teil-
Urteil
aus.
Für
den
Zeitraum
der
unzulässigen
Kündigung
wurde
den
Busfahrern
80
Prozent
der
Bruttovergütung
zugesprochen.
Überschrift:
Nur Teilsieg für Busfahrer
Zwischenüberschrift:
Stadtwerke zahlen für Dauer der fristlosen Kündigung
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
In
kleinen
Schritten
neigt
sich
der
Rechtsstreit
zwischen
den
Stadtwerken
Osnabrück
und
den
beiden
Busfahrern
einem
Ende
entgegen.
Gestern
wurde
erneut
vor
dem
Arbeitsgericht
verhandelt,
und
der
Richter
konnte
ein
Teil-
Urteil
sprechen.
Zuletzt
hatte
im
vergangenen
Monat
das
Landesarbeitsgericht
in
Hannover
die
Entschädigungsansprüche
der
Fahrer
gegen
die
Stadtwerke
wegen
eines
angeblichen
Verstoßes
gegen
das
Gleichbehandlungsgesetz
(Altersdiskriminierung)
in
Höhe
von
jeweils
500
000
Euro
abgewiesen.
Auch
die
fristlose
Kündigung
der
Fahrer
durch
die
Stadtwerke
wurde
damals
zurückgewiesen.
Der
weitere
Vorschlag
des
Landesarbeitsgerichts,
die
Stadtwerke
sollten
die
beiden
Busfahrer
künftig
wieder
in
Vollzeit
weiterbeschäftigen,
womit
dann
eventuelle
Schmerzensgeldansprüche
abgegolten
wären,
stand
jetzt
ebenso
zur
Verhandlung
an
wie
auch
die
Klage
der
beiden
–
zwischenzeitlich
auf
Druck
des
Gerichtes
wieder
beschäftigten
Fahrer
–,
für
die
Dauer
ihrer
Kündigung
rückwirkend
den
vollen
Lohn
zu
erhalten.
Er
wolle
"
das
Verfahren
schlanker
halten,
damit
wir
uns
nicht
künftig
jeden
Dienstag
hier
treffen"
,
so
machte
der
Richter
denn
auch
deutlich:
Das
Thema
der
Weiterbeschäftigung
könne
abgetrennt
und
gesondert
verhandelt
werden.
Im
Gegenzug
wolle
er
dann
zumindest
die
Frage
des
"
Annahmeverzugslohnes"
für
die
Dauer
der
erzwungenen
Arbeitslosigkeit/
fristlosen
Kündigung
entscheiden.
Dabei
kam
es
vor
allem
auf
die
Frage
ab,
ob
die
beiden
Busfahrer
zum
Zeitpunkt
der
fristlosen
Kündigung
im
Herbst
2008
in
Teilzeit
gearbeitet
haben.
Nach
der
Überzeugung
des
Gerichts
ist
das
seit
2003
ununterbrochen
der
Fall
gewesen.
Entsprechende
Anträge
der
Busfahrer
auf
30-
Stunden-
Teilzeitarbeit
wurden
damals
jeweils
für
zwei
Jahre
genehmigt.
Den
freien
Tag
nutzten
die
Kläger,
um
ihren
gemeinsamen
Nebenerwerb
auszuüben.
Deshalb
hat
das
Arbeitsgericht
den
beiden
klagenden
Busfahrern
gestern
für
den
Zeitraum
der
unzulässigen
Kündigung
auch
entsprechende
80
Prozent
der
Bruttovergütung
zugesprochen.
Ob
die
beiden
Fahrer
sich
auf
den
weiter
gehenden
Teil
des
Gerichtsvorschlages
(Weiterbeschäftigung
in
Vollzeit
und
zu
den
alten
Bedingungen)
einlassen
werden,
bleibt
offen:
Ihre
Mandanten
erwarteten
schon
so
etwas
wie
eine
Entschuldigung,
ließ
einer
der
Rechtsanwälte
durchblicken.
Und
wie
denn
künftig
die
Dienstpläne
eingeteilt
würden,
könne
man
ja
auch
nicht
wissen.
Es
besteht
Rechtsschutz.
Die
Verhandlungen
gehen
also
weiter.
Autor:
fhv