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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Etappensieg für Putzfrauen
Zwischenüberschrift:
Anwalt: Kündigungen nicht haltbar
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Der Andrang war gestern groß vor dem Arbeitsgericht Osnabrück: Fernsehen, Radio, Zeitung und mittendrin auch Carmen G., die von ihrem Arbeitgeber wegen Spinnweben und streifiger Flure entlassen wurde. Ob das rechtens war, entschied das Gericht gestern nicht. Dennoch sieht alles danach aus, als ob Carmen G. und vier weitere Kolleginnen demnächst wieder putzen dürfen.
Denn selbst der Anwalt des Noch-Ex-Arbeitgebers räumte bei dem öffentlichen Gütetermin ein, dass die Abmahnungen und damit auch die Kündigung rechtlich wohl nicht haltbar seien. Wie berichtet, hatten Reinigungskräfte teils handschriftlich ausgefüllte Abmahnungen auf Vordruckbögen erhalten, bevor dann reihenweise zum 1. März Kündigungen ausgesprochen wurden.
Davon betroffen war auch Carmen G., die 28 Jahre an der Bertha-von-Suttner-Realschule (ehemals Agnes-Miegel-Realschule) geputzt hatte. Sie ließ sich gestern von einem eigenen Anwalt vertreten, vier weitere entlassene Reinigungskräfte hatten sich rechtlichen Beistand über die Gewerkschaft organisiert.
Das Ziel der Frauen: Die Kündigungen aufheben. " Bei Trennungswunsch hätten wir Angebote gemacht", so der Anwalt der Reinigungsfirma aus Verden, doch eine Abfindung wollte keine der Gebäudereinigerinnen, sie alle möchten lediglich ihre Arbeit wieder aufnehmen.
In der Verhandlung hatte sich das Unternehmen zu keiner Aussage durchringen wollen. Der Anwalt der Firma aus Verden erklärte, er werde noch einmal Rücksprache mit seinem Mandanten halten. Jetzt bleiben dem Unternehmen zwei Wochen Zeit, um sich mit seinen Noch-Ex-Mitarbeitern zu einigen. Das heißt in diesem Fall, die Kündigungen zurückzunehmen. Geschieht in den zwei Wochen nichts, kommt es erneut zu einem Aufeinandertreffen vor Gericht.
Die Gegenseite zeigte sich gestern zuversichtlich, dass dies nicht nötig sein wird. " Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sie weiterbeschäftigt", brachte es der Anwalt der gewerkschaftlich organisierten Reinigungskräfte auf den Punkt.
Miguel Castillo Munoz, Anwalt von Carmen G., versuchte derweil den Blick auf die Methoden der Firma aus Verden zu richten. Weil immer mehr Fläche in immer kürzerer Zeit gereinigt werden müsse, warf er der Firma Lohndumping vor.
Der anwesende Firmenvertreter reichte die Verantwortung an die Stadt Osnabrück weiter: " Die Arbeitsrichtlinien sind in der Ausschreibung vorgegeben und nicht von uns." Zumindest in diesem Punkt war er einer Meinung mit dem Anwalt von Carmen G. " Als Phantom war heute auch die Stadt Osnabrück angeklagt."
Autor:
df


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