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1.
Erscheinungsdatum:
09.04.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Reinigungskräfte
Osnabrücker
Schulen
hatten
teils
handschriftlich
ausgefüllte
Abmahnungen
auf
Vordruckbögen
erhalten,
bevor
dann
reihenweise
01.03.2010
die
Kündigungen
ausgesprochen
wurden.
Beim
Arbeitsgericht
Osnabrück
hatte
sich
das
Unternehmen
gestern
zu
keiner
Aussage
durchringen
können.
Dem
Unternehmen
aus
Verden
bleiben
zwei
Wochen
Zeit,
um
sich
mit
seinen
Noch-
Ex-
Mitarbeitern
zu
einigen.
Firmenvertreter
reichten
die
Verantwortung
an
die
Stadt
Osnabrück
zurück.
Fazit:
"
Als
Phantom
war
heute
auch
die
Stadt
Osnabrück
angeklagt."
Überschrift:
Etappensieg für Putzfrauen
Zwischenüberschrift:
Anwalt: Kündigungen nicht haltbar
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Der
Andrang
war
gestern
groß
vor
dem
Arbeitsgericht
Osnabrück:
Fernsehen,
Radio,
Zeitung
und
mittendrin
auch
Carmen
G.,
die
von
ihrem
Arbeitgeber
wegen
Spinnweben
und
streifiger
Flure
entlassen
wurde.
Ob
das
rechtens
war,
entschied
das
Gericht
gestern
nicht.
Dennoch
sieht
alles
danach
aus,
als
ob
Carmen
G.
und
vier
weitere
Kolleginnen
demnächst
wieder
putzen
dürfen.
Denn
selbst
der
Anwalt
des
Noch-
Ex-
Arbeitgebers
räumte
bei
dem
öffentlichen
Gütetermin
ein,
dass
die
Abmahnungen
und
damit
auch
die
Kündigung
rechtlich
wohl
nicht
haltbar
seien.
Wie
berichtet,
hatten
Reinigungskräfte
teils
handschriftlich
ausgefüllte
Abmahnungen
auf
Vordruckbögen
erhalten,
bevor
dann
reihenweise
zum
1.
März
Kündigungen
ausgesprochen
wurden.
Davon
betroffen
war
auch
Carmen
G.,
die
28
Jahre
an
der
Bertha-
von-
Suttner-
Realschule
(ehemals
Agnes-
Miegel-
Realschule)
geputzt
hatte.
Sie
ließ
sich
gestern
von
einem
eigenen
Anwalt
vertreten,
vier
weitere
entlassene
Reinigungskräfte
hatten
sich
rechtlichen
Beistand
über
die
Gewerkschaft
organisiert.
Das
Ziel
der
Frauen:
Die
Kündigungen
aufheben.
"
Bei
Trennungswunsch
hätten
wir
Angebote
gemacht"
,
so
der
Anwalt
der
Reinigungsfirma
aus
Verden,
doch
eine
Abfindung
wollte
keine
der
Gebäudereinigerinnen,
sie
alle
möchten
lediglich
ihre
Arbeit
wieder
aufnehmen.
In
der
Verhandlung
hatte
sich
das
Unternehmen
zu
keiner
Aussage
durchringen
wollen.
Der
Anwalt
der
Firma
aus
Verden
erklärte,
er
werde
noch
einmal
Rücksprache
mit
seinem
Mandanten
halten.
Jetzt
bleiben
dem
Unternehmen
zwei
Wochen
Zeit,
um
sich
mit
seinen
Noch-
Ex-
Mitarbeitern
zu
einigen.
Das
heißt
in
diesem
Fall,
die
Kündigungen
zurückzunehmen.
Geschieht
in
den
zwei
Wochen
nichts,
kommt
es
erneut
zu
einem
Aufeinandertreffen
vor
Gericht.
Die
Gegenseite
zeigte
sich
gestern
zuversichtlich,
dass
dies
nicht
nötig
sein
wird.
"
Mit
großer
Wahrscheinlichkeit
werden
sie
weiterbeschäftigt"
,
brachte
es
der
Anwalt
der
gewerkschaftlich
organisierten
Reinigungskräfte
auf
den
Punkt.
Miguel
Castillo
Munoz,
Anwalt
von
Carmen
G.,
versuchte
derweil
den
Blick
auf
die
Methoden
der
Firma
aus
Verden
zu
richten.
Weil
immer
mehr
Fläche
in
immer
kürzerer
Zeit
gereinigt
werden
müsse,
warf
er
der
Firma
Lohndumping
vor.
Der
anwesende
Firmenvertreter
reichte
die
Verantwortung
an
die
Stadt
Osnabrück
weiter:
"
Die
Arbeitsrichtlinien
sind
in
der
Ausschreibung
vorgegeben
und
nicht
von
uns."
Zumindest
in
diesem
Punkt
war
er
einer
Meinung
mit
dem
Anwalt
von
Carmen
G.
"
Als
Phantom
war
heute
auch
die
Stadt
Osnabrück
angeklagt."
Autor:
df