User Online: 2 |
Timeout: 11:38Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Themenauswahllisten
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
08.04.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Die
Anmeldetermine
zur
Einschulung
für
die
Grundschulen
der
Stadt
Osnabrück
sind
am
29.und
30.04.2010.
Überschrift:
Anmeldung zur Einschulung
Zwischenüberschrift:
Termine Ende April
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
Einschulung
für
das
Schuljahr
2011/
2012
wirft
bereits
jetzt
ihre
Schatten
voraus.
Denn
die
Anmeldetermine
sind
Ende
April.
Für
alle
Kinder,
die
bis
zum
31.
August
2011
sechs
Jahre
alt
werden,
beginnt
mit
dem
Anfang
des
Schuljahres
2011/
2012
die
Pflicht
zum
Besuch
der
Grundschule.
Anmeldetermine
in
den
Grundschulen
der
Stadt
Osnabrück
sind
am
Donnerstag,
29.
April,
von
8.30
bis
12
Uhr
und
am
Freitag,
30.
April,
von
8.30
bis
12
Uhr
sowie
von
15
bis
18
Uhr.
Die
Geburtsurkunde
oder
das
Familienstammbuch
müssen
bei
der
persönlichen
Anmeldung
vorgelegt
werden.
Auch
das
Kind
sollte
bei
der
Anmeldung
anwesend
sein.
Aus
organisatorischen
Gründen
kann
es
bei
einigen
Grundschulen
zu
Terminänderungen
kommen.
Die
genauen
Termine
können
die
betroffenen
Eltern
den
Anschreiben
der
Schulen
entnehmen.
Kinder,
die
am
1.
September
2011
noch
nicht
sechs
Jahre
alt
sind
–
sogenannte
"
Kann-
Kinder"
–
können
im
Mai
nächsten
Jahres
angemeldet
werden.
Entsprechende
Informationen
sind
in
der
zuständigen
Grundschule
erhältlich.
Die
im
vergangenen
Jahr
vom
Schulbesuch
zurückgestellten
Kinder
müssen
erneut
bei
der
zuständigen
Schule
angemeldet
werden.
Im
Zusammenhang
mit
der
Anmeldung
findet
eine
Sprachfeststellungsprüfung
statt.
Dabei
wird
geprüft,
ob
die
deutschen
Sprachkenntnisse
des
Kindes
ausreichen,
um
dem
Unterricht
folgen
zu
können.
Weitere
Informationen
erhalten
die
Erziehungsberechtigten
bei
der
Anmeldung.
Weitere
Informationen
zu
den
Schuleinzugsgebieten
sowie
nützliche
Hinweise
für
den
Schulweg
wie
Verkehrsbelastung
und
Zebrastreifen
sind
auch
im
Internet
zu
finden
unter
geodaten.osnabrueck.de/
website/
schuleinzug/
viewer.htm.