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1.
Erscheinungsdatum:
29.03.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
Osnabrücker
Arbeitsgericht
wird
am
08.04.2010
über
die
rechtmäßigen
Entlassungen
von
vier
ehemaligen
Reinigungskräften
einer
Verdener
Firma
entscheiden.
Auf
Vordrucken
haben
die
Mitarbeiterinnen
ihre
Abmahnungen
erhalten.
Überschrift:
Spinnweben ein Fall für das Arbeitsgericht
Zwischenüberschrift:
Reinigungskräfte wehren sich gegen Kündigung – Abmahnungen auf Vordruckbögen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Nicht
nur
bei
den
Putzplänen
drückt
die
Verdener
Firma,
die
unter
anderem
die
Agnes-
Miegel-
Schule
reinigt,
aufs
Tempo.
Auch
mit
Abmahnungen
halten
sich
die
Verantwortlichen
nicht
lange
auf
und
verwenden
zeitsparende
Vordrucke.
Jetzt
wehren
sich
Ex-
Mitarbeiter
gegen
die
Methoden
des
Unternehmens.
Osnabrück.
Vier
ehemalige
Reinigungskräfte
klagen
gegen
ihren
Rausschmiss.
Am
8.
April
entscheidet
das
Osnabrücker
Arbeitsgericht,
ob
die
Entlassungen
wirklich
rechtens
waren.
Bei
den
Klägern
handelt
es
sich
nach
Informationen
unserer
Zeitung
um
gewerkschaftlich
organisierte
Reinigungskräfte.
Sie
sorgten
bis
zum
15.
März
im
Graf-
Stauffenberg-
Gymnasium
(GSG)
für
Klarschiff.
Genau
wie
im
Fall
von
Carmen
G.,
die
in
der
benachbarten
Agnes-
Miegel-
Realschule
(ab
April
offiziell
Bertha-
von-
Suttner-
Realschule)
28
Jahre
tätig
war
und
dann
entlassen
wurde,
handelten
sich
die
Mitarbeiterinnen
im
Februar
zwei
Abmahnungen
ein,
bevor
Anfang
März
die
Kündigung
folgte.
Unserer
Redaktion
liegen
diese
"
Abmahnungen"
vor.
Es
handelt
sich
allem
Anschein
nach
um
Vordrucke.
Name,
Ort
sowie
"
die
genaue
Beschreibung
der
Pflichtverletzung"
können
auf
den
DIN-
A4-
Bögen
handschriftlich
oder
maschinell
nachgetragen
werden.
Auffällig:
In
allen
vier
Fällen
beklagt
die
Firma
Spinnweben.
Außerdem
sollen
in
den
meisten
Fällen
die
Flure
unzureichend
gereinigt
worden
sein.
Die
Nachtragungen
unterscheiden
sich
nur
geringfügig
im
Wortlaut.
In
einem
Fall
heißt
es
mit
Rechtschreibfehlern:
"
Ihr
Revir
nicht
Vertragsgemäß
gereinigt"
.
Unter
dem
Bereich
für
handschriftliche
Notizen
folgen
vorgedruckte
Zeilen.
Nach
der
Mitteilung,
dass
die
Reinigungsfirma
das
Verhalten
des
jeweiligen
Mitarbeiters
nicht
weiter
hinnehmen
werde,
kommt
der
Hinweis:
"
Sie
werden
hiermit
letztmalig
abgemahnt
mit
dem
ausdrücklichen
Hinweis,
dass
Ihr
Arbeitsverhältnis
bei
dem
nächsten
Fehlverhalten
unweigerlich
gekündigt
wird
und
Sie
mit
weiterer
Nachsicht
nicht
rechnen
können."
Stimmt.
Genau
wie
im
Falle
vom
Carmen
G.
folgte
wenige
Tage
nach
den
Abmahnungen
das
Kündigungsschreiben
per
Post.
Auch
dieses
Mal
waren
alle
Schreiben
identisch
formuliert.
Die
Betriebsleiterin
der
Leiharbeiter-
und
Reinigungsfirma
will
sich
auf
Nachfrage
nicht
dazu
äußern,
ob
ihr
Unternehmen
Abmahnungen
auf
Vordruckbögen
ausschreibt.
Sie
will
auch
keine
Auskunft
dazu
geben,
ob
abgesehen
von
der
Agnes-
Miegel-
Realschule
und
dem
Graf-
Stauffenberg-
Gymnasium
noch
an
weiteren
Standorten
Mitarbeiter
entlassen
wurden.
Nach
unseren
Informationen
reinigt
die
Verdener
Firma
mindestens
sechs
Gebäude
der
Stadt
Osnabrück.
Die
Verträge
dazu
erstrecken
sich
vom
1.
Juli
2009
bis
zum
30.
Juni
2014.
Im
Zuge
der
Berichterstattung
über
den
Fall
Carmen
G.
verwies
Dirk
König
vom
städtischen
Eigenbetrieb
Immobilien
darauf,
dass
das
Unternehmen
im
Ausschreibungsverfahren
das
wirtschaftlichste
Angebot
abgegeben
habe.
Nach
Informationen
unserer
Zeitung
war
es
auch
das
preisgünstigste.
Eine
Bildergalerie
mit
weiteren
Abmahnungen
unter
www.neue-
oz.de
».
Bildtext:
Spinnweben,
verschmutzte
Flure:
Auf
Vordrucken
haben
die
Mitarbeiterinnen
ihre
Abmahnungen
bekommen.
Hier
kann
handschriftlich
oder
wie
in
diesem
Fall
maschinell
der
Grund
der
Abmahnung
nachgetragen
werden.
Repro:
Langer/
Michel
Autor:
Dirk Fisser