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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Spinnweben ein Fall für das Arbeitsgericht
Zwischenüberschrift:
Reinigungskräfte wehren sich gegen Kündigung – Abmahnungen auf Vordruckbögen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Nicht nur bei den Putzplänen drückt die Verdener Firma, die unter anderem die Agnes-Miegel-Schule reinigt, aufs Tempo. Auch mit Abmahnungen halten sich die Verantwortlichen nicht lange auf und verwenden zeitsparende Vordrucke. Jetzt wehren sich Ex-Mitarbeiter gegen die Methoden des Unternehmens.
Osnabrück. Vier ehemalige Reinigungskräfte klagen gegen ihren Rausschmiss. Am 8. April entscheidet das Osnabrücker Arbeitsgericht, ob die Entlassungen wirklich rechtens waren. Bei den Klägern handelt es sich nach Informationen unserer Zeitung um gewerkschaftlich organisierte Reinigungskräfte. Sie sorgten bis zum 15. März im Graf-Stauffenberg-Gymnasium (GSG) für Klarschiff.
Genau wie im Fall von Carmen G., die in der benachbarten Agnes-Miegel-Realschule (ab April offiziell Bertha-von-Suttner-Realschule) 28 Jahre tätig war und dann entlassen wurde, handelten sich die Mitarbeiterinnen im Februar zwei Abmahnungen ein, bevor Anfang März die Kündigung folgte. Unserer Redaktion liegen diese " Abmahnungen" vor. Es handelt sich allem Anschein nach um Vordrucke.
Name, Ort sowie " die genaue Beschreibung der Pflichtverletzung" können auf den DIN-A4-Bögen handschriftlich oder maschinell nachgetragen werden. Auffällig: In allen vier Fällen beklagt die Firma Spinnweben. Außerdem sollen in den meisten Fällen die Flure unzureichend gereinigt worden sein. Die Nachtragungen unterscheiden sich nur geringfügig im Wortlaut. In einem Fall heißt es mit Rechtschreibfehlern: " Ihr Revir nicht Vertragsgemäß gereinigt". Unter dem Bereich für handschriftliche Notizen folgen vorgedruckte Zeilen. Nach der Mitteilung, dass die Reinigungsfirma das Verhalten des jeweiligen Mitarbeiters nicht weiter hinnehmen werde, kommt der Hinweis: " Sie werden hiermit letztmalig abgemahnt mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass Ihr Arbeitsverhältnis bei dem nächsten Fehlverhalten unweigerlich gekündigt wird und Sie mit weiterer Nachsicht nicht rechnen können."
Stimmt. Genau wie im Falle vom Carmen G. folgte wenige Tage nach den Abmahnungen das Kündigungsschreiben per Post. Auch dieses Mal waren alle Schreiben identisch formuliert. Die Betriebsleiterin der Leiharbeiter- und Reinigungsfirma will sich auf Nachfrage nicht dazu äußern, ob ihr Unternehmen Abmahnungen auf Vordruckbögen ausschreibt. Sie will auch keine Auskunft dazu geben, ob abgesehen von der Agnes-Miegel-Realschule und dem Graf-Stauffenberg-Gymnasium noch an weiteren Standorten Mitarbeiter entlassen wurden. Nach unseren Informationen reinigt die Verdener Firma mindestens sechs Gebäude der Stadt Osnabrück.
Die Verträge dazu erstrecken sich vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2014. Im Zuge der Berichterstattung über den Fall Carmen G. verwies Dirk König vom städtischen Eigenbetrieb Immobilien darauf, dass das Unternehmen im Ausschreibungsverfahren das wirtschaftlichste Angebot abgegeben habe. Nach Informationen unserer Zeitung war es auch das preisgünstigste.
Eine Bildergalerie
mit weiteren Abmahnungen unter www.neue-oz.de ».

Bildtext: Spinnweben, verschmutzte Flure: Auf Vordrucken haben die Mitarbeiterinnen ihre Abmahnungen bekommen. Hier kann handschriftlich oder wie in diesem Fall maschinell der Grund der Abmahnung nachgetragen werden. Repro: Langer/ Michel
Autor:
Dirk Fisser


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