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1.
Erscheinungsdatum:
25.03.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Für
die
Stadtwerke
in
Osnabrück
und
Georgsmarienhütte
hat
das
Grundsatzurteil
des
Bundesgerichtshofes
zu
den
Gaspreisen
keine
Konsequenzen.
In
den
Verträgen
gebe
es
keine
Klauseln,
die
auf
die
Ölpreisbindung
des
Gaspreises
abhöben.
Für
die
Kunden
ergeben
sich
keine
Konsequenzen.
Überschrift:
Grundsatzurteil ohne Bedeutung
Zwischenüberschrift:
Gasversorger: Keine Preisbindungsklauseln
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück/
GMHütte.
Das
Grundsatzurteil
des
Bundesgerichtshofes
zu
den
Gaspreisen
hat
für
die
Stadtwerke
in
Osnabrück
und
Georgsmarienhütte
(zwei
der
großen
regionalen
Versorger)
keine
Bedeutung.
Für
die
Kunden
ergeben
sich
keine
Konsequenzen.
In
den
Verträgen
gebe
es
keine
Klauseln,
die
auf
die
Ölpreisbindung
des
Gaspreises
abhöben,
teilte
Marco
Hörmeyer,
Sprecher
der
Stadtwerke
Osnabrück,
mit.
Torsten
Köberlein,
Leiter
Vertrieb
bei
den
GMHütter
Stadtwerken,
sagte
auf
Nachfrage:
,,
Die
Entscheidung
bezieht
sich
auf
Gas-
Altverträge
der
Rheinenergie
und
der
Stadtwerke
Dreieich
aus
dem
Jahre
2007.
Unser
Unternehmen
hat
erst
im
Oktober
2007
das
GMHütter
Gasnetz
von
der
RWE
übernommen
und
ganz
andere
Vertragsregelungen.
Bei
uns
sind
keine
Spannungsklauseln
zwischen
Heizöl
und
Erdgas
als
alleinige
Preisvariablen
vorgesehen."
Nach
seiner
Ansicht
zeigt
die
Entwicklung
in
GMHütte,
dass
dort
der
Wettbewerb
funktioniert:
,,
Als
wir
vor
zweieinhalb
Jahren
in
das
Geschäft
eingestiegen
sind,
mussten
wir
uns
völlig
neu
positionieren,
denn
die
Netzübernahme
umfasste
nicht
die
bisherigen
RWE-
Kunden.
Heute
sind
um
die
20
Anbieter
am
lokalen
Gasmarkt
aktiv,
wobei
wir
mit
rund
4000
Haushalten
ungefähr
70
Prozent
des
Privatgeschäfts
abdecken."
Autor:
jan/we