User Online: 2 |
Timeout: 24:10Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
11.03.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
"
Seit
gestern
ist
klar,
dass
das
neue
Bundesnaturschutzgesetz
auch
zwischen
dem
1.
März
und
dem
30.
September
kaum
behördliche
Beschränkungen
für
Pflege
und
Eingriffe
in
privaten
Vorgärten
bringt."
Überschrift:
Beim Baumschnitt fast alles erlaubt
Zwischenüberschrift:
Strenge Vorschriften des neuen Naturschutzgesetzes gelten nicht in Privatgärten
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Für
den
Beschnitt
von
Bäumen,
Hecken
und
Sträuchern
in
Privatgärten
droht
auch
künftig
kein
Bußgeld.
Seit
gestern
ist
klar,
dass
das
neue
Bundesnaturschutzgesetz
auch
zwischen
dem
1.
März
und
dem
30.
September
kaum
behördliche
Beschränkungen
für
Pflege
und
Eingriffe
in
privaten
Vorgärten
bringt.
ra
Osnabrück.
Damit
wird
das
am
1.
März
in
Kraft
getretene
Gesetz
auch
in
der
Stadt
und
im
Landkreis
Osnabrück
nicht
mehr
unterschiedlich
interpretiert
werden.
Der
für
Umweltangelegenheiten
zuständige
Fachbereichsleiter
Detlef
Gerdts
kündigte
gestern
eine
Kurskorrektur
der
Stadtverwaltung
an.
"
Im
Prinzip
kann
dann
jeder
in
seinem
Garten
machen,
was
er
will"
,
sagte
der
kommunale
Umweltexperte.
Mit
dem
neuen
Bundesnaturschutzgesetz
soll
grundsätzlich
zum
Schutz
vieler
Pflanzen-
und
Tierarten
das
Beschneiden
und
Fällen
von
Gehölzen
auf
die
Herbst-
und
Wintermonate
beschränkt
bleiben.
Deshalb
ist
es
von
Anfang
März
bis
Ende
September
verboten,
Bäume,
Hecken,
Gebüsch
sowie
Röhrichtbestände
und
sonstige
Gehölze
zu
fällen,
zu
roden,
stark
zurückzuschneiden
oder
auf
sonstige
Weise
zu
beseitigen.
Eine
bislang
in
Niedersachsen
für
die
freie
Landschaft
geltende
Regelung
erstreckt
sich
mit
dem
neuen
Gesetz
auch
auf
den
städtischen
Raum
und
damit
im
Prinzip
flächendeckend.
Geschützt
sind
damit
auch
alle
Bäume,
die
außerhalb
des
Waldes
oder
"
gärtnerisch
genutzter
Grundflächen"
wachsen,
sowie
alle
Hecken,
Gebüsche
und
andere
Gehölze.
Auslöser
für
amtliche
Irritationen
war
bis
gestern
die
Frage,
ob
Privatgärten
in
Wohnsiedlungen
ebenfalls
zu
"
gärtnerisch
genutzten
Grundflächen"
zählen
oder
nicht.
Für
den
Landkreis
Osnabrück
sind
diese
Bereiche
eindeutig
Tabuzonen,
in
die
möglichst
wenig
hineinregiert
werden
soll.
Die
Stadtverwaltung
Osnabrück
hatte
sich
dagegen
bislang
mit
klaren
Aussagen
zurückgehalten.
Stefanie
Becker
vom
niedersächsischen
Umweltministerium
bestätigte
unserer
Zeitung
gestern,
dass
auch
private
Vorgärten
zu
"
gärtnerisch
genutzten
Grundflächen"
zählen
und
nicht
nur
gewerblich
genutzte
Gärten
wie
beispielsweise
Baumschulen.
Das
heißt,
die
besonders
strengen
Vorschriften
des
neuen
Bundesnaturschutzgesetzes
müssen
hier
nicht
angewendet
werden.
In
dieser
Frage
ist
es
zu
einem
Meinungsumschwung
im
Bundesumweltministerium
gekommen.
Hatte
diese
oberste
Fachbehörde
noch
im
Februar
ein
generelles,
mehrmonatiges
Verbot
von
Baumfällungen
und
Strauch-
und
Baumschnittarbeiten
in
privaten
Gärten
verkündet,
ist
das
Ministerium
mittlerweile
davon
abgerückt.
Der
Passus
mit
den
"
gärtnerisch
genutzten
Grundflächen"
sei
nicht
eindeutig
geregelt
gewesen,
erklärte
dazu
gestern
Ministeriumssprecher
Thomas
Hagbeck
in
Berlin.
Das
Fällverbot
gelte
jetzt
beispielsweise
nur
noch
für
Bäume
mit
Nestern,
in
denen
Vögel
brüten,
oder
in
Kommunen
mit
Baumschutzsatzungen.
Eine
derartige
Satzung
gibt
es
aber
weder
in
der
Stadt
noch
im
Landkreis
Osnabrück.
Bildtext:
Kaum
Beschränkungen
gibt
es
künftig
beim
Baumbeschnitt
in
Privatgärten.
Foto:
Archiv/
dpa
Autor:
ra