User Online: 2 | Timeout: 24:10Uhr ⟳ | Ihre Anmerkungen | NUSO-Archiv | Info | Auswahl | Ende | AAA  Mobil →
NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Datensätze des Ergebnis
Suche: Auswahl zeigen
Treffer:1
Sortierungen:
Anfang der Liste Ende der Liste
1. 
(Korrektur)Anmerkung zu einem Zeitungsartikel per email Dieses Objekt in Ihre Merkliste aufnehmen (Cookies erlauben!)
Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Beim Baumschnitt fast alles erlaubt
Zwischenüberschrift:
Strenge Vorschriften des neuen Naturschutzgesetzes gelten nicht in Privatgärten
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Für den Beschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern in Privatgärten droht auch künftig kein Bußgeld. Seit gestern ist klar, dass das neue Bundesnaturschutzgesetz auch zwischen dem 1. März und dem 30. September kaum behördliche Beschränkungen für Pflege und Eingriffe in privaten Vorgärten bringt.
ra Osnabrück. Damit wird das am 1. März in Kraft getretene Gesetz auch in der Stadt und im Landkreis Osnabrück nicht mehr unterschiedlich interpretiert werden. Der für Umweltangelegenheiten zuständige Fachbereichsleiter Detlef Gerdts kündigte gestern eine Kurskorrektur der Stadtverwaltung an. " Im Prinzip kann dann jeder in seinem Garten machen, was er will", sagte der kommunale Umweltexperte.
Mit dem neuen Bundesnaturschutzgesetz soll grundsätzlich zum Schutz vieler Pflanzen- und Tierarten das Beschneiden und Fällen von Gehölzen auf die Herbst- und Wintermonate beschränkt bleiben. Deshalb ist es von Anfang März bis Ende September verboten, Bäume, Hecken, Gebüsch sowie Röhrichtbestände und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden, stark zurückzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beseitigen.
Eine bislang in Niedersachsen für die freie Landschaft geltende Regelung erstreckt sich mit dem neuen Gesetz auch auf den städtischen Raum und damit im Prinzip flächendeckend. Geschützt sind damit auch alle Bäume, die außerhalb des Waldes oder " gärtnerisch genutzter Grundflächen" wachsen, sowie alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze. Auslöser für amtliche Irritationen war bis gestern die Frage, ob Privatgärten in Wohnsiedlungen ebenfalls zu " gärtnerisch genutzten Grundflächen" zählen oder nicht. Für den Landkreis Osnabrück sind diese Bereiche eindeutig Tabuzonen, in die möglichst wenig hineinregiert werden soll.
Die Stadtverwaltung Osnabrück hatte sich dagegen bislang mit klaren Aussagen zurückgehalten. Stefanie Becker vom niedersächsischen Umweltministerium bestätigte unserer Zeitung gestern, dass auch private Vorgärten zu " gärtnerisch genutzten Grundflächen" zählen und nicht nur gewerblich genutzte Gärten wie beispielsweise Baumschulen. Das heißt, die besonders strengen Vorschriften des neuen Bundesnaturschutzgesetzes müssen hier nicht angewendet werden.
In dieser Frage ist es zu einem Meinungsumschwung im Bundesumweltministerium gekommen. Hatte diese oberste Fachbehörde noch im Februar ein generelles, mehrmonatiges Verbot von Baumfällungen und Strauch- und Baumschnittarbeiten in privaten Gärten verkündet, ist das Ministerium mittlerweile davon abgerückt. Der Passus mit den " gärtnerisch genutzten Grundflächen" sei nicht eindeutig geregelt gewesen, erklärte dazu gestern Ministeriumssprecher Thomas Hagbeck in Berlin. Das Fällverbot gelte jetzt beispielsweise nur noch für Bäume mit Nestern, in denen Vögel brüten, oder in Kommunen mit Baumschutzsatzungen. Eine derartige Satzung gibt es aber weder in der Stadt noch im Landkreis Osnabrück.

Bildtext: Kaum Beschränkungen gibt es künftig beim Baumbeschnitt in Privatgärten. Foto: Archiv/ dpa
Autor:
ra


Anfang der Liste Ende der Liste