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1.
Erscheinungsdatum:
10.03.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Das
neue
Naturschutzgesetz
wird
von
den
Behörden
in
der
Stadt
Osnabrück
und
im
Landkreis
unterschiedlich
ausgelegt.
Überschrift:
Heckeschneiden bald ein Vergehen?
Neue Vorschriften für Vorgärten
Zwischenüberschrift:
Neues Naturschutzgesetz wird von Behörden unterschiedlich ausgelegt
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Die
gesetzlichen
Vorschriften
für
den
Beschnitt
von
Bäumen,
Hecken
und
Sträuchern
in
Privatgärten
werden
in
der
Stadt
und
dem
Landkreis
Osnabrück
unterschiedlich
interpretiert.
Während
es
im
Osnabrücker
Land
praktisch
kaum
behördliche
Beschränkungen
gibt,
verhält
sich
die
Stadtverwaltung
eher
abwartend.
Auslöser
für
amtliche
Irritationen
ist
das
neue
Bundesnaturschutzgesetz,
dass
am
1.
März
in
Kraft
getreten
ist.
Zum
Schutz
vieler
Pflanzen-
und
Tierarten
beschränkt
es
das
Beschneiden
und
Fällen
von
Gehölzen
auf
die
Herbst-
und
Wintermonate.
Vom
1.
März
bis
30.
September
ist
es
nicht
mehr
erlaubt,
Bäume,
Hecken,
Wallhecken,
anderes
Gebüsch
sowie
Röhrichtbestände
und
sonstige
Gehölze
zu
fällen,
zu
roden,
auf
den
Stock
zu
setzen
(also
stark
zurückzuschneiden)
oder
auf
sonstige
Weise
zu
beseitigen.
Eine
ähnliche,
bislang
in
Niedersachsen
nur
für
die
freie
Landschaft
geltende
Regelung
gilt
mit
dem
neuen
Gesetz
nun
auch
im
städtischen
Raum
und
damit
flächendeckend.
Die
neue
gesetzliche
Regelung
umfasst
den
Schutz
aller
Bäume,
die
außerhalb
des
Waldes
oder
"
gärtnerisch
genutzten
Grundflächen"
wachsen,
sowie
alle
Hecken,
Gebüsche
und
andere
Gehölze.
Ob
Privatgärten
in
Wohnsiedlungen
nun
zu
"
gärtnerisch
genutzten
Grundflächen"
zählen
oder
nicht,
ist
offenbar
unklar.
Für
den
Landkreis
Osnabrück
sind
diese
Bereiche
eindeutig
Tabuzonen,
in
die
möglichst
wenig
hineinregiert
werden
soll.
"
Die
Grundstückseigentümer
wissen
selbst
am
besten,
was
für
die
schonende
Pflege
von
Bäumen,
Sträuchern
und
Hecken
im
eigenen
Garten
notwendig
ist"
,
sagte
gestern
Behördensprecher
Burkhard
Riepenhoff.
Dazu
zählten
auch
Eingriffe,
um
die
Verkehrssicherheit
zu
gewährleisten.
Also
beispielsweise
das
Fällen
von
Bäumen
oder
Absägen
von
Ästen,
die
herabfallen
und
Menschen
verletzen
könnten.
Andernfalls
könne
nachbarschaftlicher
Argwohn
zu
"
Denunziantentum
führen,
dem
wir
keinen
Vorschub
leisten
wollen"
.
Für
die
Stadtverwaltung
Osnabrück
sind
die
neuen
Vorschriften
dagegen
ein
"
fürchterliches
Verwirrspiel"
,
so
Christiane
Balks.
Die
Fachdienstleiterin
für
Naturschutz
und
Landschaftsplanung
erhofft
sich
mehr
Klarheit
bei
einem
Treffen
kommunaler
Experten
am
heutigen
Mittwoch
in
Schneverdingen.
Bei
der
Informationsveranstaltung
für
die
Unteren
Naturschutzbehörden
soll
auch
über
das
"
Niedersächsische
Anpassungsgesetz
zum
Bundesnaturschutzgesetz"
informiert
werden.
Die
Fachleute
in
den
Kommunen
erwarten
davon
klare
Ansagen,
ob
"
gärtnerisch
genutzte
Grundflächen"
ausnahmslos
gewerblich
genutzte
Gärten
wie
beispielsweise
Baumschulen
sind
oder
auch
alle
Haus-
und
Vorgärten
dazuzählen.
Dem
für
städtische
Umweltangelegenheiten
zuständigen
Fachbereichsleiter
der
Stadt
Osnabrück,
Detlef
Gerdts,
liegen
inoffizielle
Informationen
vor,
nach
denen
das
Fällverbot
sich
auf
alle
privaten
Gärten
erstrecken
soll.
Unterdessen
drückt
die
Stadt
Osnabrück
mit
Rücksicht
auf
den
langen
und
strengen
Winter
in
diesem
Jahr
bis
zum
15.
März
ohnehin
ein
Auge
zu.
Bis
dahin
ist
der
Beschnitt
von
Bäumen,
Sträuchern
und
Hecken
ausnahmsweise
noch
möglich.
Osnabrück.
Die
gesetzlichen
Vorschriften
für
den
Beschnitt
von
Bäumen,
Hecken
und
Sträuchern
in
Privatgärten
werden
in
der
Stadt
und
dem
Landkreis
Osnabrück
unterschiedlich
ausgelegt.
Während
es
im
Osnabrücker
Land
praktisch
kaum
behördliche
Beschränkungen
gibt,
verhält
sich
die
Stadtverwaltung
eher
abwartend.
Auslöser
für
amtliche
Irritationen
ist
das
neue
Bundesnaturschutzgesetz.
Vom
1.
März
bis
30.
September
ist
es
demnach
nicht
mehr
erlaubt,
Bäume,
Hecken
und
anderes
Gebüsch
zu
fällen,
zu
roden
oder
stark
zurückzuschneiden.
Die
neue
gesetzliche
Regelung
umfasst
den
Schutz
aller
Bäume,
die
außerhalb
des
Waldes
oder
„
gärtnerisch
genutzten
Grundflächen″
wachsen.
Ob
Privatgärten
in
Wohnsiedlungen
nun
zu
„
gärtnerisch
genutzten
Grundflächen″
zählen
oder
nicht,
ist
offenbar
unklar.
Autor:
ra