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NUSO-Archiv - Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
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Erscheinungsdatum:
aus Zeitung:
Inhalt:
Überschrift:
Private Osterfeuer sollen verboten werden
Zwischenüberschrift:
Stadtentwicklungsausschuss berät morgen – Traditionelle Vereinsfeuer nicht betroffen
Artikel:
Kleinbild
Originaltext:
Osnabrück. Ein Osterfeuer, um mit der Familie und Freunden die Freiluftsaison zu eröffnen und bei dieser Gelegenheit gleich ein paar Gartenabfälle loszuwerden dieses umstrittene Vergnügen wird es in diesem Jahr wohl zum letzten Mal geben. Der Rat wird in seiner Sitzung am kommenden Dienstag voraussichtlich ein generelles Verbot von privaten Osterfeuern ab 2011 auf den Weg bringen.
Findet ein vom Fachbereich Umwelt erstellter Beschlussvorschlag eine Mehrheit, wird es in der Stadt Osnabrück ab 2011 grundsätzlich untersagt sein, pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Die bislang an Ostersonntagen und Ostermontagen möglichen Ausnahmen sollen gestrichen werden.
Bereits morgen diskutiert der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt erneut über die Verbotspläne. Bereits in seiner Sitzung Ende Dezember hatte sich der Ausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, die kollektive Kokelei zu Ostern künftig nicht mehr zu dulden. Einige Tage später zog der Verwaltungsausschuss nach. SPD, Grüne und UWG hatten das Verbot gefordert, und auch die CDU-Vertreter im Stadtentwicklungsausschuss signalisierten vorsichtige Zustimmung. Lediglich die FDP-Fraktion vertrat die Meinung, dass die bisherige Regelung ausreichend sei.
Diese sieht vor, dass kleine private Osterfeuer bis zu einer Grundfläche von zwei Quadratmetern ohne Genehmigung abgebrannt werden dürfen, sofern ein Mindestabstand von 25 Metern zu Wohnhäusern und von 15 Metern zu Bäumen, Hecken und Straßen eingehalten wird eine Bedingung, die im Wesentlichen nur am Stadtrand erfüllbar ist. Größere Feuer bis maximal fünf mal fünf Meter Grundfläche müssen im Vorfeld von der Stadt genehmigt werden. Der Mindestabstand zum nächsten Haus beträgt 50 Meter. Verbrannt werden darf in beiden Fällen nur Gehölz- und Strauchschnitt.
Doch auch dieser relativ eng gesteckte Rahmen konnte nicht verhindern, dass das Osterfest des vergangenen Jahres das Fass für viele Osterfeuer-Kritiker endgültig zum Überlaufen brachte: Eine sogenannte Inversionswetterlage hielt den Qualm tagelangüber der Stadt fest. Während anderswo die Frühlingssonne lachte, lag Osnabrück unter einer Dunstglocke. Die Feinstaub-Grenzwerte wurden um mehr als das Dreifache überschritten. Im Rathaus häuften sich die Beschwerden von Bürgern, die über Atemwegsprobleme und Kopfschmerzen klagten.
So weit soll es nicht mehr kommen. Für ein Verbot, das bereits am kommenden Ostersonntag (Sonntag, 4. April) greift, ist die Zeit nach Ansicht der Verwaltung allerdings zu knapp.
Doch 2011 soll es dann vorbei sein mit privaten Strauchschnitt-Feuerchen. Für die Osterfeuer von Vereinen, Verbänden, Ortsfeuerwehren oder Kirchengemeinden wird das Verbot hingegen nicht gelten. Im Einzelfall soll entschieden werden, ob ein Feuer tatsächlich der Brauchtumspflege dient und genehmigt wird. Entscheidend wird dabei sein, ob das Ereignis " öffentlichen Charakter" hat also von jedermann besucht werden kann.
Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt beginnt morgen um 17 Uhr in Raum 717 des Stadthauses 1 am Natruper-Tor-Wall 2.

Bildtext: Eine Dunstglocke schirmte Osnabrück im vergangenen Jahr mehrere Tage von der Frühlingssonne ab und bescherte einigen Bürgern Atemprobleme. Solche Bilder soll es künftig nicht mehr geben. Foto: Archiv/ Gert Westdörp

Kommentar:
Abschaffen

Die privaten Osterfeuer gehören abgeschafft. Sie sind in der Mehrzahl nichts weiter als eine billige Entsorgungsmethode. Grünabfälle werden verbrannt, statt sie in das komfortable Sammelsystem der Stadt zu geben. Und wer weiß, was noch alles an Beigaben verheizt wird. Wer es ernst meint mit dem Osterbrauch, muss auf das Feuer im Kreis der Freunde und Nachbarn nicht verzichten. Er entfache gut abgelagertes Kaminholz in einem Feuerkorb. Das ist gemütlich und erlaubt. Denn Kaminholz ist kein Grünabfall.
Autor:
ack, Wilfried Hinrichs


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