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1.
Erscheinungsdatum:
03.03.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Der
Stadtrat
wird
in
seiner
Sitzung
am
kommenden
Dienstag
wahrscheinlich
ein
generelles
Verbot
von
privaten
Osterfeuern
ab
2011
auf
den
Weg
bringen.
Überschrift:
Private Osterfeuer sollen verboten werden
Zwischenüberschrift:
Stadtentwicklungsausschuss berät morgen – Traditionelle Vereinsfeuer nicht betroffen
Artikel:
Originaltext:
Osnabrück.
Ein
Osterfeuer,
um
mit
der
Familie
und
Freunden
die
Freiluftsaison
zu
eröffnen
und
bei
dieser
Gelegenheit
gleich
ein
paar
Gartenabfälle
loszuwerden
–
dieses
umstrittene
Vergnügen
wird
es
in
diesem
Jahr
wohl
zum
letzten
Mal
geben.
Der
Rat
wird
in
seiner
Sitzung
am
kommenden
Dienstag
voraussichtlich
ein
generelles
Verbot
von
privaten
Osterfeuern
ab
2011
auf
den
Weg
bringen.
Findet
ein
vom
Fachbereich
Umwelt
erstellter
Beschlussvorschlag
eine
Mehrheit,
wird
es
in
der
Stadt
Osnabrück
ab
2011
grundsätzlich
untersagt
sein,
pflanzliche
Abfälle
zu
verbrennen.
Die
bislang
an
Ostersonntagen
und
Ostermontagen
möglichen
Ausnahmen
sollen
gestrichen
werden.
Bereits
morgen
diskutiert
der
Ausschuss
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
erneut
über
die
Verbotspläne.
Bereits
in
seiner
Sitzung
Ende
Dezember
hatte
sich
der
Ausschuss
mehrheitlich
dafür
ausgesprochen,
die
kollektive
Kokelei
zu
Ostern
künftig
nicht
mehr
zu
dulden.
Einige
Tage
später
zog
der
Verwaltungsausschuss
nach.
SPD,
Grüne
und
UWG
hatten
das
Verbot
gefordert,
und
auch
die
CDU-
Vertreter
im
Stadtentwicklungsausschuss
signalisierten
vorsichtige
Zustimmung.
Lediglich
die
FDP-
Fraktion
vertrat
die
Meinung,
dass
die
bisherige
Regelung
ausreichend
sei.
Diese
sieht
vor,
dass
kleine
private
Osterfeuer
bis
zu
einer
Grundfläche
von
zwei
Quadratmetern
ohne
Genehmigung
abgebrannt
werden
dürfen,
sofern
ein
Mindestabstand
von
25
Metern
zu
Wohnhäusern
und
von
15
Metern
zu
Bäumen,
Hecken
und
Straßen
eingehalten
wird
–
eine
Bedingung,
die
im
Wesentlichen
nur
am
Stadtrand
erfüllbar
ist.
Größere
Feuer
bis
maximal
fünf
mal
fünf
Meter
Grundfläche
müssen
im
Vorfeld
von
der
Stadt
genehmigt
werden.
Der
Mindestabstand
zum
nächsten
Haus
beträgt
50
Meter.
Verbrannt
werden
darf
in
beiden
Fällen
nur
Gehölz-
und
Strauchschnitt.
Doch
auch
dieser
relativ
eng
gesteckte
Rahmen
konnte
nicht
verhindern,
dass
das
Osterfest
des
vergangenen
Jahres
das
Fass
für
viele
Osterfeuer-
Kritiker
endgültig
zum
Überlaufen
brachte:
Eine
sogenannte
Inversionswetterlage
hielt
den
Qualm
tagelangüber
der
Stadt
fest.
Während
anderswo
die
Frühlingssonne
lachte,
lag
Osnabrück
unter
einer
Dunstglocke.
Die
Feinstaub-
Grenzwerte
wurden
um
mehr
als
das
Dreifache
überschritten.
Im
Rathaus
häuften
sich
die
Beschwerden
von
Bürgern,
die
über
Atemwegsprobleme
und
Kopfschmerzen
klagten.
So
weit
soll
es
nicht
mehr
kommen.
Für
ein
Verbot,
das
bereits
am
kommenden
Ostersonntag
(Sonntag,
4.
April)
greift,
ist
die
Zeit
nach
Ansicht
der
Verwaltung
allerdings
zu
knapp.
Doch
2011
soll
es
dann
vorbei
sein
mit
privaten
Strauchschnitt-
Feuerchen.
Für
die
Osterfeuer
von
Vereinen,
Verbänden,
Ortsfeuerwehren
oder
Kirchengemeinden
wird
das
Verbot
hingegen
nicht
gelten.
Im
Einzelfall
soll
entschieden
werden,
ob
ein
Feuer
tatsächlich
der
Brauchtumspflege
dient
und
genehmigt
wird.
Entscheidend
wird
dabei
sein,
ob
das
Ereignis
"
öffentlichen
Charakter"
hat
–
also
von
jedermann
besucht
werden
kann.
Die
öffentliche
Sitzung
des
Ausschusses
für
Stadtentwicklung
und
Umwelt
beginnt
morgen
um
17
Uhr
in
Raum
717
des
Stadthauses
1
am
Natruper-
Tor-
Wall
2.
Bildtext:
Eine
Dunstglocke
schirmte
Osnabrück
im
vergangenen
Jahr
mehrere
Tage
von
der
Frühlingssonne
ab
und
bescherte
einigen
Bürgern
Atemprobleme.
Solche
Bilder
soll
es
künftig
nicht
mehr
geben.
Foto:
Archiv/
Gert
Westdörp
Kommentar:
Abschaffen
Die
privaten
Osterfeuer
gehören
abgeschafft.
Sie
sind
in
der
Mehrzahl
nichts
weiter
als
eine
billige
Entsorgungsmethode.
Grünabfälle
werden
verbrannt,
statt
sie
in
das
komfortable
Sammelsystem
der
Stadt
zu
geben.
Und
wer
weiß,
was
noch
alles
an
Beigaben
verheizt
wird.
Wer
es
ernst
meint
mit
dem
Osterbrauch,
muss
auf
das
Feuer
im
Kreis
der
Freunde
und
Nachbarn
nicht
verzichten.
Er
entfache
gut
abgelagertes
Kaminholz
in
einem
Feuerkorb.
Das
ist
gemütlich
und
erlaubt.
Denn
Kaminholz
ist
kein
Grünabfall.
Autor:
ack, Wilfried Hinrichs