User Online: 6 |
Timeout: 05:25Uhr ⟳ |
Ihre Anmerkungen
|
NUSO-Archiv
|
Info
|
Auswahl
|
Ende
|
A
A
A
Mobil →
Umweltgeschichtliches Zeitungsarchiv für Osnabrück
Themen ▾
Baumschutz (112)
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) (360)
Die Arbeit der Stadtgaertner seit 1891 (975)
Die Hase und ihre Nebengewaesser (3007)
Gartenprojekte (22)
Klimageschichte (seit 1874) (162)
Konflikte um Kleingarten (25)
Konversionsflaechen (245)
Kooperation Baikal-Osnabrueck (25)
Umweltbildungszentrum(UBZ)1997-2018 (108)
Verein für Ökologie und Umweltbildung Osnabrueck (324)
Suche ▾
Einfache Suche
Erweiterte Suche
Listen ▾
Orte in Osnabrück
Themen zu Umwelt und Nachhaltigkeit
AkteurInnen
Bildung
Auswahllisten für wichtige Themen (im Aufbau)
Erscheinungsdatum (Index)
Ergebnis
Merkliste ▾
Merkliste zeigen
Merkliste löschen
Datensätze des Ergebnis
Suche:
Auswahl zeigen
Treffer:
1
Sortierungen:
Datum vorwärts
Datum rückwärts
1.
Erscheinungsdatum:
08.02.2010
aus Zeitung:
Neue Osnabrücker Zeitung/ Neue OZ
Inhalt:
Leserbrief
zum
Leserbrief
von
Henrik
Peitsch
"
Katholische
Schulen
für
alle
öffnen"
(Ausg.
vom
15.01.2010)
mit
Bezug
auf
den
Artikel
"
Bode
verteidigtmultireligiöse
Grundschule"
(Ausg.
vom
18.12,
2009)
.
Überschrift:
Bischof falscher Adressat
Zwischenüberschrift:
Leserbrief
Artikel:
Originaltext:
Zum
Leserbrief
von
Henrik
Peitsch
"
Katholische
Schulen
für
alle
öffnen"
(Ausgabe
vom
15.
Januar)
mit
Bezug
auf
den
Artikel
"
Bode
verteidigtmultireligiöse
Grundschule"
(Ausgabe
vom
18.
Dezember)
.
"
Der
Bischof
ist
der
falsche
Adressat!
In
dem
oben
angeführten
Leserbrief
fordert
der
GEW-
Funktionär
Henrik
Peitsch
den
Osnabrücker
Bischof
Dr.
Bode
auf:
‚[. . .]
lassen
Sie
alle
Kindlein
auch
in
Ihre
Schulen
kommen
–
unabhängig
davon,
ob
und
welcher
Religion
sie
angehören′.
Damit
zielt
Herr
Peitsch
auf
den
falschen
Adressaten.
Als
Funktionär
einer
Lehrergewerkschaft
sollte
Herr
Peitsch
eigentlich
das
Niedersächsische
Schulgesetz
und
die
dazugehörenden
Verordnungen
kennen
und
wissen,
dass
die
Konkordatsschulen
in
Osnabrück,
Thomas
Morus
und
Domzentrum,
laut
Schulgesetz
(so
schon
unter
der
SPD-
Regierung
vom
Landtag
beschlossen)
, §
157,
nicht
mehr
als
30
Prozent
nicht
katholische
Schülerinnen,
und
Schüler
aufnehmen
dürfen
und
bei
denöffentlichen
Bekenntnis-
Grundschulen
ist
dieser
Anteil
durch
VO
auf
20
Prozent
beschränkt.
Diese
Rechtsvorgaben
sind
zwingend
einzuhalten
und
werden,
wie
das
Beispiel
der
Leiterin
einer
katholischen
Grundschule
gezeigt
hat,
die
diese
Grenzeüberschritten
hatte,
disziplinarisch
geahndet."
Kurt
Möller
Osnabrück
Autor:
Kurt Möller